
Das geplante Reformpaket der Bundesregierung setzt bei Krankmeldungen auf schärfere Kontrolle statt auf Vertrauen. Durch die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und das verpflichtende Attest ab dem ersten Tag drohen jedoch fatale Nebenwirkungen.
Viele Beschäftigte werden sich bei leichteren Infekten lieber krank zur Arbeit schleppen, um den stressigen Gang in die überfüllten Arztpraxen zu vermeiden.
Im Büro oder im Betrieb werden sie dann unweigerlich Kolleginnen und Kollegen anstecken und die Ausfallzeiten insgesamt nur weiter in die Höhe treiben.
Wer trotz Symptomen im Wartezimmer sitzt, gefährdet zudem chronisch kranke Menschen vor Ort.
Statt den Krankenstand effektiv zu senken, verlagert diese Maßnahme die Probleme lediglich in überlastete Wartezimmer und ungesunde Arbeitsumgebungen. Ein bürokratischer Rückschritt, der den wirtschaftlichen Aufschwung durch eine Welle von Folgeinfektionen eher bremsen dürfte.
Das geplante Reformpaket der schwarz-roten Bundesregierung ist bisher ein politischer Beschluss des Koalitionsausschusses vom Juli 2026 und noch kein rechtskräftiges Gesetz. Damit die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die neue Attestpflicht ab dem ersten Tag gültig werden, müssen die Pläne erst den regulären Gesetzgebungsprozess in Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens, das für Ende des Jahres angestrebt wird, bleibt die bisherige Praxis der Krankschreibungen unverändert bestehen.



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