Raus aus der Kirche, raus aus dem Job?

Weit geöffnete Kirchentür, aus der goldenes Licht auf einen Weg fällt, auf dem ein Schlüssel liegt

Stell dir vor, dein Arbeitgeber erfährt, dass du vor Jahren aus der Kirche ausgetreten bist. Nicht laut, nicht mit Plakat, sondern still, beim Amt. Und plötzlich ist dein Job weg. Genau das ist einer Sozialpädagogin passiert. Am 5. November 2026 hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt darüber entschieden.

Der Fall: Ein Austritt und eine Kündigung

Die Frau arbeitete seit 2006 in der Schwangerschaftsberatung eines katholischen Verbands. 2013 trat sie aus der Kirche aus. Auslöser war nach ihrer Schilderung das besondere Kirchgeld, das sie als Mutter in Elternzeit nicht allein stemmen konnte. Öffentlich gemacht hat sie den Austritt nicht. Als sie 2019 aus der Elternzeit zurückkam, folgte die fristlose Kündigung, hilfsweise die ordentliche. Der Vorwurf: schwerer Loyalitätsverstoß. In derselben Beratungsstelle arbeiteten zwei Kolleginnen, die nicht katholisch waren.

Das Gericht sah das anders. Die Kündigungen sind unwirksam. Die Kirchenmitgliedschaft war für diese Arbeit nicht wesentlich, sonst hätten nicht auch Nicht-Katholikinnen sie machen dürfen. Und ein stiller Austritt gegenüber dem Staat ist kein öffentlicher Angriff auf die Kirche. Vorher hatte schon der Europäische Gerichtshof im März 2026 klargestellt: Religiöse Anforderungen an Beschäftigte müssen wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt sein, und das prüfen staatliche Gerichte, nicht die Kirche selbst. (BAG, LTO)

Die Reaktionen waren schon nach dem EuGH-Urteil gemischt. Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman begrüßte es, ver.di sprach von einer guten Nachricht für rund 1,8 Millionen Beschäftigte bei Kirche, Diakonie und Caritas. Die Bischofskonferenz kündigte an, das Urteil sorgfältig auszuwerten. Der Caritas-Vertreter Gregor Thüsing sah dagegen schon damals den Weg nach Karlsruhe offen. Zum BAG-Urteil steht eine Stellungnahme der Kirchenseite noch aus; eine Verfassungsbeschwerde gilt als möglich. (evangelisch.de, Kirche+Leben)

Zachäus: Wer zuerst am Tisch sitzt

Die Bibel kennt die Szene erstaunlich gut, nur mit vertauschten Vorzeichen. In Lukas 19,1–10 klettert Zachäus, reicher Chef der Zöllner und klein von Wuchs, auf einen Maulbeerfeigenbaum, um Jesus zu sehen. Ausgerechnet er, der für die Besatzungsmacht kassiert und dabei selbst gut verdient, gilt als Außenseiter. Jesus bleibt unter dem Baum stehen und sagt, er müsse heute in sein Haus einkehren. Die Menge murrt: bei einem Sünder!

Bemerkenswert ist die Reihenfolge. Jesus fordert keine Vorleistung. Kein Beitritt, kein Bekenntnis, kein Nachweis. Erst kommt der Tisch, dann die Veränderung: Zachäus will die Hälfte seines Besitzes den Armen geben und Betrug vierfach erstatten. Jesus sagt, diesem Haus sei Heil widerfahren, denn auch Zachäus sei ein Sohn Abrahams, und der Menschensohn sei gekommen, zu suchen, was verloren ist (V. 9–10). Zugehörigkeit ist hier ein Geschenk und keine Bedingung.

Man muss fair bleiben: Der Text beantwortet keine Frage des modernen Arbeitsrechts, und Jesus gründet hier keine Personalabteilung. Aber die Richtung ist unübersehbar. Wer Menschen am Rand sucht, kann sie schlecht hinauswerfen, weil sie am Rand stehen.

Der Fremde, der nicht dazugehört

Noch deutlicher wird Markus 9,38–41. Johannes, einer der Jünger, berichtet stolz: Da habe jemand in Jesu Namen Dämonen ausgetrieben, und man habe es ihm verboten, denn er gehört nicht zu uns. Man hört förmlich die Vereinsmeierei. Jesus antwortet knapp: Verbietet es nicht. Wer nicht gegen uns ist, ist für uns. Sogar ein Becher Wasser, aus Zuneigung gereicht, bleibt nicht unbelohnt.

Und im Johannesevangelium (10,16) spricht Jesus von anderen Schafen, die nicht aus diesem Stall sind. Auch sie gehören zur einen Herde. Die Grenze zwischen drinnen und draußen ist in der Bibel selten so scharf, wie sie auf Formularen aussieht. (Lukas 19, Markus 9, Johannes 10)

Was Theologen daraus gemacht haben

Augustinus hat in seiner Auslegung des Johannesevangeliums sinngemäß festgehalten, dass es Schafe außerhalb und Wölfe innerhalb der sichtbaren Kirche geben kann. Wer drin ist, ist nicht automatisch gut. Wer draußen ist, ist nicht automatisch verloren. Das war für ihn kein Freibrief, sondern eine Warnung vor Selbstgewissheit. Martin Luther ging in seiner Schrift über die weltliche Obrigkeit noch einen Schritt weiter: Über den Glauben der Menschen könne niemand von außen gebieten. Glaube lässt sich nicht verordnen, auch nicht durch Mitgliedschaft.

Dietrich Bonhoeffer schrieb im Gefängnis, die Kirche sei nur dann Kirche, wenn sie für andere da ist. Das ist ein harter Maßstab für eine Institution, die ihre Beratungsstelle für schwangere Frauen offenbar nur mit dem richtigen Mitgliedsausweis führen lassen wollte. Papst Franziskus warb für eine Kirche wie ein Feldlazarett, die sich um Verwundete kümmert, statt zuerst ihren Cholesterinspiegel zu prüfen. Selbst der Mut, den Kirchenaustritt als eines der schwersten Vergehen zu werten, wie es das Kirchenrecht tut, stößt sich schlicht an der Praxis: Dieselbe Arbeit durften schließlich Evangelische und Konfessionslose machen.

Zwei Freiheiten, die sich reiben

Der Streit ist ernster, als er klingt. Das Grundgesetz schützt das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Es schützt aber ebenso die Freiheit jedes Menschen, zu glauben, nicht zu glauben oder aus einer Gemeinschaft auszutreten. Eine Kirche darf ihr Profil wahren, besonders dort, wo sie verkündigt. Das sehen sogar die Gerichte so. Doch wer Sozialarbeit, Pflege und Beratung mit öffentlichem Geld betreibt, kann nicht erwarten, dass Grundrechte vor der Kitatür oder dem Beratungszimmer enden. Vieles spricht dafür, dass das Urteil beides ernst nimmt: Es schützt die Beschäftigte und lässt der Kirche Raum, wo Glaube wirklich zur Aufgabe gehört.

Die überzeugendere Lesart ist deshalb eine, die auch Kirchenleute tragen können. Wer Zachäus vom Baum holt, kann nicht gleichzeitig eine Frau aus dem Büro schicken, weil sie einmal still einen Haken auf einem Amtsformular gesetzt hat. Vertrauen ist stärker als Kontrolle. Das gilt für Arbeitgeber, die glauben, Loyalität lasse sich einfordern, und für Kirchen, die hoffen, Zugehörigkeit lasse sich erzwingen.

Bleibt eine Frage, die hängen bleibt: Wenn Jesus den Zöllner zuerst besucht und danach über sein Leben spricht, wer entscheidet dann heute, wer am Tisch sitzen darf?

Quellen


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