
Ein Glas. Kurz aus den Augen gelassen, vielleicht für den Weg zur Toilette oder für ein Selfie. Mehr braucht es nicht.
Am Freitag hat der Bundestag entschieden: Wer K.o.-Tropfen einsetzt, um eine Sexualstraftat oder einen schweren Raub zu begehen, muss künftig mit mindestens fünf Jahren Haft rechnen, bisher waren es drei. Union, SPD, Grüne und Linke stimmten zu, die AfD enthielt sich. Der Bundesrat muss sich noch damit befassen. Auslöser war ein Beschluss des Bundesgerichtshofs von 2024, wonach solche Substanzen kein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Gesetzes sind. Die neue Regel stellt sie nun ausdrücklich neben Waffen.
Wie groß das Problem ist, weiß niemand genau. Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst es nicht gesondert, die Stoffe sind nur kurz nachweisbar. Eine Dunkelfeldstudie, über die die taz berichtet, kommt auf 6,7 Prozent der befragten Frauen, die schon einmal betroffen waren. Das wäre etwa jede fünfzehnte.
Wie nah das alles an der Wirklichkeit liegt, zeigt schon die Rechnung vom Anfang. Wenn tatsächlich etwa jede fünfzehnte Frau betroffen sein soll, dann kennt wohl fast jeder jemanden, der jemanden kennt. Das Thema ist kein Randphänomen für Krimis am Sonntagabend, sondern Alltag in Städten, auf Festivals und in Kneipen. Umso erstaunlicher, dass es bislang nicht einmal eine bundesweite Zahl gibt. Was man nicht zählt, kann man bequem klein reden.
Wer hütet hier wen?
Sagen wir mal so: Ein Paragraf hütet niemanden. Er kommt immer hinterher.
Genau darum geht es in der vielleicht ältesten Frage der Bibel. In 1. Mose 4 ist Kain wütend, weil Gott sein Opfer nicht ansieht wie das seines Bruders Abel. Und dann folgt ein Satz, den man leicht überliest: Gott warnt Kain, die Sünde lauere vor der Tür, er aber solle über sie herrschen. Das ist keine Anklage, sondern ein Angebot. Kain hätte noch Zeit, abzubiegen.
Er tut es nicht. Er lockt Abel aufs Feld und erschlägt ihn. Auf Gottes Frage nach dem Bruder antwortet er mit einer Gegenfrage, ob er etwa der Hüter seines Bruders sei. Das klingt nach einer ehrlichen Rückfrage, ist aber eine Ausrede mit Fragezeichen.
Gott lässt das nicht gelten. Die Stimme des Blutes Abels, heißt es, schreie von der Erde. Das Opfer ist stumm, und trotzdem wird es gehört.
Bemerkenswert ist, was danach passiert. Kain muss fort, ein Leben auf der Flucht. Doch als er fürchtet, selbst erschlagen zu werden, setzt Gott ein Zeichen, das ihn schützt. Die Gewaltspirale soll nicht weiterdrehen. Strafe, ja. Rache, nein. Man könnte das als Bauplan für ein rechtsstaatliches Strafrecht lesen: Konsequenz ohne Vergeltungsrausch.
Mühlstein und Hirte
Eine zweite Linie zieht Matthäus 18. Jesus stellt ein Kind in die Mitte und sagt: Wer einen der „Kleinen“ zum Bösen verführt, für den wäre ein Mühlstein am Hals im tiefen Meer besser. Die Bildsprache ist absichtlich maßlos. Sie will keine Strafzumessung liefern, sondern zeigen, wie schwer es wiegt, Schutzlose auszunutzen.
Im selben Kapitel steht jedoch auch das verirrte Schaf. Der Hirte lässt die neunundneunzig zurück und sucht das eine. Es ist nicht der Wille des Vaters, dass eines dieser Kleinen verloren geht. Wer dieses Bild ernst nimmt, fragt nicht nur, wie hart ein Täter bestraft wird. Er fragt auch: Wer sucht die Betroffene? Wer glaubt ihr? Wer sichert die Spuren, bevor sie verschwinden?
Recht schaffen, nicht nur Recht setzen
Psalm 82 gehört zu den schärfsten Texten der Bibel über Rechtsprechung. Gott hält Gericht über die Richter. Der Vorwurf: Sie sprechen Unrecht und bevorzugen die Frevler. Der Auftrag lautet, den Armen und der Waise Recht zu schaffen und die Geringen aus der Gewalt der Frevler zu befreien.
Das ist unbequem für alle, die Politik mit Gesetzesbeschlüssen verwechseln. Die Kritik am neuen Gesetz setzt genau hier an. Die Anwaltsverbände BRAK und DAV sprachen früh von Symbolpolitik. Der Richterbund hält die Verschärfung zwar für angemessen, betont aber, entscheidend sei das Risiko, überführt zu werden. Nina Fuchs vom Verein „Kein Opfer“ weist darauf hin, dass die meisten Täter nie verurteilt werden.
Fünf Jahre Mindeststrafe für Täter, die nie gefunden werden, sind ein bisschen wie ein Schloss an einer Tür ohne Wand. Es sieht entschlossen aus. Geschützt wird damit wenig.
Dazu passt, was die Justizministerin selbst sagt: Eine höhere Strafe mache für Opfer durchaus einen Unterschied. Das stimmt vermutlich. Sie macht aber vor allem dann einen Unterschied, wenn jemand angeklagt wird. Und dafür braucht es Beweise, die noch da sind, wenn die Betroffene am nächsten Morgen aufwacht und nicht weiß, was geschehen ist.
Was Bonhoeffer und Levinas dazu sagen
Der Theologe Dietrich Bonhoeffer hielt nichts von Prinzipienreiterei. Seine Ethik ist eine Verantwortungsethik: Man muss die konkrete Lage ansehen und sich im Handeln vor Gott und dem Nächsten verantworten. Die Theologin Christiane Tietz nennt als erste Lehre aus seinem Leben die Zivilcourage, also nicht zu Unrecht zu schweigen. Und sein Satz, Kirche sei nur Kirche, wenn sie für andere da sei, lässt sich auf Clubs und WG-Küchen übertragen. Wer für andere da ist, schaut hin, bleibt bei der Freundin, die plötzlich nicht mehr sprechen kann, und lässt sie nicht allein nach Hause torkeln.
Der Philosoph Emmanuel Levinas geht noch einen Schritt weiter. Für ihn beginnt Ethik nicht bei Regeln, sondern bei der Begegnung: Das Antlitz des Anderen ruft in die Verantwortung, noch bevor überhaupt nachgedacht wurde. Kains Gegenfrage wäre aus dieser Sicht nicht bloß unhöflich, sondern ein Versuch, sich vor einem Anspruch zu drücken, der längst da ist.
Levinas kennt allerdings auch den Dritten. Sobald mehr als zwei Menschen im Raum sind, braucht es Vergleich, Maßstab, Gerechtigkeit. Dort kommen Gesetze ins Spiel. Der Bundestag antwortet also durchaus auf eine echte Schutzlücke. Aber das Gesetz ist die Verlängerung des Blicks, nicht sein Ersatz.
Die Position
Vieles spricht dafür, dass die Verschärfung vertretbar ist. Wer jemanden betäubt, um ihn wehrlos zu machen, nutzt die Schwäche eines Menschen aus, die er selbst herbeigeführt hat. Die Schuld ist größer, die Strafe darf es sein.
Zu kurz greift das Ganze trotzdem, wenn es dabei bleibt. Die überzeugendere Lesart der biblischen Texte lautet: Recht schaffen heißt, Verfahren so zu bauen, dass Betroffene gehört werden. Dazu gehören schnelle und anonyme Beweissicherung, geschulte Polizei, aufmerksame Arztpraxen und Aufklärung, die nicht beim Tipp endet, man möge doch besser aufs Glas achten. Das trägt nicht, weil es die Verantwortung bei den Falschen ablegt: Das Opfer hütet sich nicht selbst, es wird gehütet, von denen, die dabei sind.
Und natürlich bleibt die Frage, die älter ist als jeder Paragraf. Sie lautet nicht: Wie hoch ist die Mindeststrafe? Sie lautet: Wo ist deine Freundin gerade?
Die Diskussion ist hiermit eröffnet.
Quellen
- K.o.-Tropfen: Gesetz im Bundestag – Hubig sieht starkes Signal (ZDFheute)
- Hubig zu K.o.-Tropfen: Härtere Strafe macht für Opfer Unterschied (ZDFheute)
- Höhere Strafen bei Vergewaltigung: K.o.-Tropfen können Waffe sein (taz)
- Gift als Waffe? Bundestag verschärft Strafen für K.o.-Tropfen (t-online)
- StGB-Verschärfung so gut wie sicher: Anwaltsverbände verurteilen Aktionismus (Legal Tribune Online)
- Bundestag beschließt härtere Strafen beim Einsatz von K.-o.-Tropfen (Deutscher Bundestag)
- 1. Mose 4 (Lutherbibel 2017, Bibelserver)
- Matthäus 18 (Lutherbibel 2017, Bibelserver)
- Psalm 82 (Lutherbibel 2017, Bibelserver)
- Emmanuel Levinas (Stanford Encyclopedia of Philosophy)
- Dietrich Bonhoeffer: „Er war als Theologe kein Schreibtischtäter“ (evangelisch.de)



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