
Einer der Höhepunkte der Deutschlandreise Papst Benedikts XVI. war seine Rede vor dem Deutschen Bundestag am 22. September 2011. Es lohnt sich, sie 15 Jahre danach noch einmal in aller Ruhe durchzugehen und sich außerdem anzuschauen, was andere Kommentatoren zu Form und Inhalt der Ansprache zu sagen hatten.
Naturrecht – nicht Mehrheit (sondern Wahrheit), nicht Offenbarung (sondern Vernunft)
Burkhard Weitz hatte nach eigenem Bekunden ganz allgemeine Schwierigkeiten mit dem Verständnis der Rede. Liest man seinen Kommentar, stellt man rasch fest, dass es dabei nicht bleibt, sondern bereits ein Grundbegriff der Benedikt-Rede (trotz der klaren Erläuterungen in selbiger) nicht verstanden worden ist: Naturrecht. Dessen Idee stellt Weitz geflissentlich auf den Kopf.
Was „Naturrecht“ bedeutet, beschreibt Weitz zunächst noch ganz richtig: „Aus der Natur der Dinge und des Menschen lassen sich ethische Vorstellungen ableiten. Vorstellungen die gültig sind, egal wie sich die Gesellschaft entwickelt.“ Doch dann folgt eine eigenartige Wendung. Er fragt: „Hilft die Vorstellung vom ,Naturrecht‘ also wirklich weiter?“, um zu antworten: „Vermutlich nicht.“ Dieses Urteil wird mit einem Beispiel zu belegen versucht, das – gelinde gesagt – erstaunt: „Bis vor wenigen Jahrzehnten war die Mehrzahl der Menschen überzeugt, dass der Mensch als Mann und Frau und zur Fortpflanzung geschaffen sei. Man schloss daraus: Homosexualität sei Perversion.“ Nun mag auch deutlich werden, warum es erstaunt: Die Überzeugung der „Mehrzahl der Menschen“ ist für das Naturrecht bekanntlich völlig unerheblich. Es ist ja gerade die von Benedikt in seiner Rede glasklar rekonstruierte Idee des Naturrechts, dass es Dinge gibt, die nicht dem Mehrheitsvotum unterliegen dürfen. „Man“ schloss – soweit „man“ eben naturrechtlich argumentierte – also keineswegs daraus, dass Homosexualität nicht der Natur des Menschen entspricht, oder – in Weitz‘ Worten – „Perversion“ ist.
Wer das Naturrecht – aus welchen Gründen auch immer – an den Konventionalismus koppelt, bei dem die Mehrheit die Deutungshoheit innehat, erhält freilich als Antwort auf die Frage, ob Naturrecht helfe sein „Vermutlich nicht!“ – klar! Nur: Warum sollte man das tun, wo doch das Naturrecht geradewegs das Gegenteil des Konventionalismus‘ ist, weil es die Deutungshoheit an die Wahrheit bindet, einsichtig durch die Vernunft des Menschen? Erst von daher werden ja das Mehrheitsprinzip im Allgemeinen und demokratische Mehrheitsentscheidungen im Besonderen überhaupt kritisierbar. Weitz sagt es ja selbst: Das Naturrecht beinhaltet „Vorstellungen die gültig sind, egal wie sich die Gesellschaft entwickelt“ (Hervorhebung von mir). Der Geltungsgrund des Naturrechts muss also außerhalb der Gesellschaft liegen, sonst machte die Naturrechtsidee von vorneherein keinen Sinn. Fiele Naturrecht doch wieder auf die Meinung der Mehrheit (innerhalb der Gesellschaft) zurück, wie der Autor mit seinem Beispiel suggeriert, würde es uns nicht nur „vermutlich nicht“ helfen – es wäre schlicht überflüssig und vermutlich historisch gar nicht erst entstanden! Mit seinem Beispiel, das im Kern das glatte Gegenteil des zu Erläuternden behandelt, führt Weitz jedoch am Ende selbst sein „Vermutlich nicht!“ ad absurdum. Also lautet die richtige Antwort: „Vermutlich doch!“
Wer schon solche grundlegenden Dinge wie den Begriff des Naturrechts missversteht, kommt freilich zu eigenartigen Schlussfolgerungen und hält zudem manchen Gedanken für untragbar kompliziert und „abstrakt“. Dass man aber in 20 Minuten besser über Grundlegendes spricht, das dann für viele Politikbereiche konkretisiert werden kann, als sich ein, zwei Fragen des Alltags herauszupicken und darauf zu antworten, dieser Gedanke liegt dem Autor fern. Und vor dem Hintergrund der Qualität des eigenen Beispiels ist die als vernichtendes Urteil gemeinte Feststellung: „Aber der Papst hat in seiner Rede vor dem Bundestag keine Beispiele genannt. Deswegen bleibt das, was er mit seinen Ausführungen zum Naturrecht wirklich sagen wollte, Spekulation.“ etwas, das man im Fußball „Eigentor“ nennt. Wer erst durch Beispiele, nicht schon durch ideenhistorisch fundierte Argumente in seiner Spekulationsfreude gehemmt wird, dem ist vermutlich auch mit Beispielen nicht mehr zu helfen. In einem hat Burkhard Weitz aber Recht: Eine beispiellose Papstrede!
Auch Heribert Prantl hatte seine liebe Mühe mit dem Naturrechtsbegriff und den richtigen ideengeschichtlichen Zuschreibungen, meinte er doch: „Benedikts Behauptung freilich, das Christentum habe dem Staat und der Gesellschaft nie eine Rechtsordnung aus göttlicher Offenbarung vorgegeben, ist historisch nicht haltbar. Die katholische Rechtslehre unterscheidet spätestens seit der scholastischen Theorie zwischen dem ,Naturrecht‘ und dem ,positiv-göttlichen Recht‘, das aus der Offenbarung hergeleitet und auch für das weltliche Recht für verbindlich gehalten wurde“.
Das mag sein, gerade in einer Gesellschaft, die sich als „christlich“ versteht, nur wird aus dem ius divinum positivum dann immer noch keine Vorgabe einer Rechtsordnung. Diese wird allein an das ius divinum naturale gebunden. Das Naturrecht wiederum wurde und wird in der katholischen Moral-, Sozial- und Rechtslehre nicht „aus der Offenbarung“ (Hervorhebung von mir), sondern aus der Vernunft hergeleitet. Nur deshalb kann es überhaupt zur Grundlage einer Rechtsordnung werden. Der Papst wies deutlich darauf hin. Aber schon Thomas von Aquin war klar, dass mit der Bibel allein kein Staat zu machen ist, schon deshalb nicht, weil es missbräuchlich wäre, die Bibel als „Politik-Handbuch“ einzusetzen. Es ist die Vernunft, die uns das Naturrecht als Basis des Rechtssystems zu erkennen gibt, als moralische Grundlage, die das positive Recht (und damit die Politik) bindet – ohne konkrete Vorgaben zu machen.
Dass es in der Frühen Neuzeit eine Naturrechtstheorie protestantischer Provenienz gab, die das Naturrecht an geoffenbartes göttliches Gebot koppelte und den Konnex von Naturrecht und Vernunft löste (was ironischerweise nicht verhindern konnte, dass dieser Ansatz trotzdem als „Vernunftrecht“ in die Ideengeschichte einging), das kann man kaum dem Papst zur Last legen, denn der ist katholisch und argumentierte mit der katholischen Tradition. Mit der Gebotsorientierung des Protestantismus‘ (der Grund auch hier: Naturskepsis; diesmal ist jedoch gerade die geistig-seelische Natur des Menschen gemeint, die für komplett „verdorben“ gehalten wird, für unfähig, aus sich selbst heraus zu erkennen, was gut und was böse ist) wird nicht nur das Naturrecht entwertet, auch dem Gewissen des Menschen kann nicht mehr die zentrale Rolle in der Ethik zukommen, wie sie Benedikt in seiner Rede mehrfach angedeutet hat. Bei Thomas (und auch bei Benedikt) ist das Naturrecht Ausdruck einer im Gewissen unverdorben und unverfälscht aufscheinenden Göttlichkeit des menschlichen Wesens, eben der Vernunft, deren schwachem Lichtstrahl man zwar ausweichen kann, wenn man sich bewusst in den Schatten stellt, doch das Licht leuchtet ununterbrochen in der Seele des Menschen, eben weil es seinen Ursprung in Gott hat und der Mensch letztlich niemals ganz darüber verfügen kann; die Vernunft ist eben nicht sein beliebig form- bzw. deformierbares Instrument (wie es der Positivismus sieht), sondern Teilhabe an der Einsicht Gottes in Gut und Böse. Bei Thomas‘ protestantischen Epigonen in der (früh)neuzeitlichen Naturrechtsdebatte, also bei Grotius, Leibniz, Pufendorf, Wolff und Thomasisus, erfolgt die „innere Auflösung de naturrechtlichen Denkform“ (Schockenhoff): Das Naturrecht wird an das von Gott offenbarte äußere (und dem Menschen auch äußerlich bleibende!) Gebot gebunden. Diese Differenz gilt es zu beachten, um in Sachen „Vernunft“ und „Offenbarung“ als Begründungsfigur des Naturrechts nicht durcheinander zu kommen.
Heribert Prantl scheint das anders zu sehen – und kommt prompt durcheinander. „Entscheidend für die Lösung des Rechts von der Autorität biblischer Aussagen“ war mitnichten, wie Prantl vermutet, „die Theorie der Aufklärung“, sondern die Vorstellung vom Naturrecht als echtes Vernunftrecht, wie es bei Thomas von Aquin grundgelegt wird. Es scheint eindeutig zu viel verlangt, anzuerkennen, dass der katholische Glaube nicht erst seit der Aufklärung deutliche Spuren von Rationalität in sich trägt. Was im Zuge der Aufklärung ohne Zweifel geschah, war die Vornahme der Trennung von Recht und Moral, von positivem Recht und Naturrecht. Nur: Das ist kein Grund, übergroße Freude und unreflektierten Stolz auf diese Epoche der Ideengeschichte zu entwickeln, denn darin liegt ja gerade das Problem, vor dem wir heute stehen, das Problem, welches Thema der Rede von Papst Benedikt XVI. vor dem Deutschen Bundestag war. So hängen die Dinge zusammen!
Kurzes Fazit
Insgesamt ist der Papst vom säkularen Medien-Deutschland fair begleitet worden. Es hat damit gezeigt, kein säkularistisches sein zu wollen. Die Sehnsucht nach befreiender Rede und nach geöffneten Fenstern ist auch im „Betonbau Medien“ spürbar gewesen – wenn man nur mit den Botschaften noch mehr anfangen könnte bzw. wollte!
Ich denke, es unterschätzt die Leserinnen und Leser, Zuschauerinnen und Zuschauer grundsätzlich, wenn trotz der Fülle an tiefen Gedanken immer wieder das Gleiche erfragt wird (Ulrich Deppendorf, ARD: „Wir haben gesprochen über Zölibat, über Missbrauch. Lassen Sie uns jetzt sprechen darüber, ob die Kirche in Deutschland angesichts dieser Probleme eine Zukunft hat“.) und nebensächliche Äußerlichkeiten in der Berichterstattung überbelichtet werden. Wenn Lammert Benedikt versehentlich auf das „weiße Kleid“ (Corinna Emundts, Tagesschau.de) tritt oder ein Abgeordneter den Saal verlässt, dann darf das gegenüber 3000 Jahre Geschichte der Rechtsphilosophie nicht gleichgewichtet dargestellt werden, zumindest nicht in einem Sender, den wir alle mitfinanzieren. Das ist mir dann doch eine Spur zu viel Huxley und Postman.
Über die Geschichte der Rechtsphilosophie erfuhr man wenig, bis auf die Tatsache, dass es offenbar schick ist, erst mal Beschwerde darüber zu führen, dass sie ja so schwer zu verstehen sei. „Zurück zur Gegendemo!“ – So geht das nicht! Wer meint, es ginge doch bisher immer so, hat nicht nur die Geschichte der Rechtsphilosophie nicht verstanden, sondern auch die Botschaft des Papstes. Effekthascherei, die „funktioniert“, ist ein Ausdruck des Positivismus. Damit ist diese Art der Darstellung auch selbst schon von Benedikts Kritik erfasst gewesen.
Das Prinzip der Rechtsbegründung lässt sich auch auf die Medien anwenden, die ebenso wenig aus sich selbst heraus zu rechtfertigen sind, sondern aus dem Anspruch der Menschen auf sachliche Information, die der Wahrheit verpflichtet ist, nicht der Mehrheit. Es ist für den Gebührenzahler zu hoffen, dass bei den Qualitätsmedien die Applikation der Rede auf das eigene Metier nicht ausbleibt.
Josef Bordat



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