Eine Erinnerung in vier Teilen
von Josef Bordat

Einer der Höhepunkte der Deutschlandreise Papst Benedikts XVI. war seine Rede vor dem Deutschen Bundestag am 22. September 2011. Es lohnt sich, sie 15 Jahre danach noch einmal in aller Ruhe durchzugehen und sich außerdem anzuschauen, was andere Kommentatoren zu Form und Inhalt der Ansprache zu sagen hatten.
Die Entwicklung der These im Einzelnen
Der Papst entwickelte diese These in mehreren Schritten. Ich möchte fünf wesentliche Aspekte hervorheben.
Gewissen
„Verleih deinem Knecht ein hörendes Herz, damit er dein Volk zu regieren und das Gute vom Bösen zu unterscheiden versteht“ (1 Kön 3, 9). Der Knecht, das ist König Salomon, dem Gott eine Bitte gewährt. Diesen König, der sich als Knecht Gottes sieht und vor rund 3000 Jahren Israel regierte, stellt Papst Benedikt zu Beginn seiner Rede in den Plenarsaal, als anschauliches Vorbild für den Politiker Anno 2011. Das passt. Auch noch Anno 2026. Denn der junge König Salomon, der sich der Schwierigkeit seiner kommenden Regentschaft bewusst ist, bittet Gott nicht um die Erfüllung eines naheliegenden persönlichen Wunsches, sondern um ein „hörendes Herz“, um ein Gewissen, das gut informiert und klug gebildet ist, könnten wir sagen. Salomon will aus dieser Gesinnung heraus wahrhaftig leben, will wissen können, was gut und böse ist und die Amtsgeschäfte daran ausrichten. Salomon will als König sein gutes Gewissen nicht verlieren. Er will Knecht bleiben, Diener. Ein gutes Vorbild für unsere Verantwortungsträger heute.
Der Papst greift mit dem Wunsch Salomons nach einem „hörenden Herz“ das Thema einer ethischen Gewissheit auf, die sich dem politischen System entzieht: das Gewissen. Mit dem Gewissen ist jene eigentümliche Instanz des menschlichen Bewusstseins gemeint, die dem Menschen so nah ist wie nichts anderes, und die doch in ihrem Ratschluss unverfügbar bleibt. Zu der Zeit, als die Geschichte Salomons aufgeschrieben wird, gibt es das Wort „Gewissen“ noch nicht. Das Phänomen wird bildlich gefasst mit Begriffen wie „Seele“, „Geist“, „das Innere“ oder ganz plastisch mit lebenswichtigen inneren Organen des Menschen in Verbindung gebracht: „Leber“, „Nieren“ und „Herz“. Auch wir kennen ja heute noch diesbezügliche Redensarten, uns geht etwas „an die Nieren“ oder wir bringen etwas nicht „übers Herz“. So ist mit dem „hörenden Herz“ ein waches Gewissen gemeint, das gut und böse unterscheidet und zu gerechten Urteilen kommt.
Das ist ein guter Einstieg für eine Rede über die Grundlagen des Rechts, verhält sich doch das Gewissen zur Moral wie das Naturrecht zum Gesetz: Jenes ist die Quelle, aus der wir schöpfen, dieses der Ausdruck ihrer Konkretion im Leben des Einzelnen bzw. der Gemeinschaft, auf der Suche nach Gerechtigkeit.
Rechtsquellen
Was lässt uns glauben, auf dem richtigen Weg in Richtung Gerechtigkeit zu sein? Zunächst gilt hier in der Demokratie: die Mehrheit. Aber ist deren Votum bereits letztgültig und unhintergehbar? Der Papst meint: Nein. Denn er sieht Fälle, in denen das Recht der Mehrheit nicht zur Gerechtigkeit führt: „In einem Großteil der rechtlich zu regelnden Materien kann die Mehrheit ein genügendes Kriterium sein. Aber daß in den Grundfragen des Rechts, in denen es um die Würde des Menschen und der Menschheit geht, das Mehrheitsprinzip nicht ausreicht, ist offenkundig.“ In diesen Fällen wird das Durchsetzen der Mehrheitsmeinung gegen die „Würde des Menschen und der Menschheit“ den Widerstand zur Pflicht jedes Politikers machen, der auf sein Herz hört, auf die Stimme seines Gewissens, auf das Naturrecht, das in solchen Fällen zum geltenden Recht in Widerspruch geraten kann.
Benedikt weist als Katholik auf die Geschichte des Christentums hin, in der die Gläubigen manchmal gezwungen waren, geltendes Recht abzulehnen, weil für sie letztlich die berühmte Formel des Petrus gilt: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ (Apg. 5, 29). Als Deutscher erinnert er an den Widerstand gegen die Nazis. Die Botschaft ist klar: Einige Dinge sind einem konventionalistischen Zugriff entzogen. Ihre Geltung ist damit unabhängig vom Willen der Mehrheit. Diesen Unterschied zwischen Geltungskraft und Mehrheitsvotum markiert das Naturrecht. An dieser Stelle korrespondiert diesem die scharfe Trennung von Republik und Demokratie, die Hannah Arendt vornimmt: im Staat soll das Recht herrschen, nicht die Mehrheit.
Das bedeutet aber, dass Parlamente über bestimmte Fragen legitimerweise gar nicht abstimmen können und damit auch nicht abstimmen sollten. Gibt es etwa in Fragen von Leben und Tod überhaupt ein Recht auf verbindliche parlamentarische Entscheidung? Liegt dabei nicht eine „Machtüberschreitung von Parlamenten“ vor? Das meinte Papst Johannes Paul II. mit Blick auf gesetzliche Regelungen zur Abtreibung. Benedikt mag auch daran gedacht haben. Er ging nicht ins Detail. Ich will das in aller Bescheidenheit versuchsweise mal tun.
Hier geht es ja um die Grenzen dessen, was überhaupt Gegenstand konventionalistischer Prozesse, also: res publica („öffentliche Angelegenheit“) sein kann. Dazu ist meiner Meinung nach zweierlei zu bedenken: Erstens wirken sich Gesetze und andere Entscheidungen des Staates in seinen drei Gewalten immer (zumindest mittelbar) auf die Lebenswirklichkeit von Menschen aus, manchmal eben auch auf ihr Leben selbst, können es verlängern oder verkürzen. Die Unmittelbarkeit der Frage „Leben oder Tod?“ einer Entscheidung zu PID etwa stellt also nur einen quantitativen, keinen qualitativen Unterschied dar. Auch jede Änderung des Hartz IV-Regelsatzes kann Folgen auf Leben und Tod haben. Zweitens muss rechtlich geregelt werden, was wissenschaftlich und technisch machbar ist. Der Wissenschaft (scientia) muss das Gewissen (con-scientia) als Reglement mit-gegeben werden, damit bewusste und verantwortungsbewusste Forschung gelingt. Entscheiden heißt immer auch unterscheiden, nämlich zwischen dem, was machbar ist und dem, was tatsächlich gemacht werden sollte. Dieser normative Akt fällt in seiner Allgemeinheit hierzulande nun mal der Gesetzgebung zu, also dem Parlament. Der Bundestag muss schon deswegen in Gewissensfragen entscheiden, weil auch aus Gewissensfragen handfeste politische Folgerungen erwachsen: Soll eine Handlung bestraft werden oder nicht? Soll eine Technik finanziell gefördert werden oder nicht? Sollen Informationen zum Verfahren von staatlichen Stellen gegeben werden oder nicht? Dazu braucht es einen klaren Rechtsrahmen.
Andererseits – und hier hat Benedikt absolut Recht – gibt es Fragen, über die auch eine 99-Prozent-Mehrheit nicht in ihrem Sinne befinden darf. Das Grundgesetz selbst nennt sie: die Menschenwürde (Artikel 1, 1 GG) und die grundlegenden freiheitlich-demokratischen Verfassungsprinzipien (Artikel 20, 1-3 GG: Demokratie, Sozialstaatlichkeit, Föderalismus, Volkssouveränität, Gewaltenteilung). Diese Ingredienzien unseres Gemeinwesens gelten als „unabänderlich“ (Artikel 79, 3 GG) und dürfen sogar mit Gewalt verteidigt werden (Artikel 20, 4 GG).
Und das menschliche Leben, das ja nun Grundvoraussetzung für alles weitere ist, etwa dafür, als Mensch Würde zu genießen – soll dessen unbedingter Schutz nicht auch dem Entscheidungsrahmen der Abgeordneten entzogen werden? Aus den beiden oben genannten Gründen (Abgrenzungsproblem und Regelungsdruck) sieht die Mehrheit der Verfassungsexperten hierzulande das nicht so. Und damit anders als Johannes Paul II. Und Benedikt?
Halten wir fest: Recht ist nicht immer gleichzusetzen mit dem Ergebnis eines Mehrheitsbeschlusses, Recht hat im Kern einen über- oder vorlegalen Charakter, der sich nur eingedenk der Naturrechtsidee verstehen und anerkennen lässt, die der Papst dann einführt, indem er dieses nicht nur vom positiven Recht und dessen konventionalistischer Genese, sondern auch von göttlicher Offenbarung abgrenzt.
Naturrecht, wie Benedikt es in der Tradition der katholischen Lehre im Ausgang von Thomas von Aquin versteht, ist dem Wesen nach Vernunftrecht und damit für alle Menschen erkennbar, die mit Vernunft und Gewissen begabt sind, wie es in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt. Doch das war bereits Paulus klar, wenn er über die Heiden schreibt, ihnen seien „die Forderung des Gesetzes ins Herz geschrieben“ (Röm 2, 15). Der Papst zitiert diese Stelle aus Paulus‘ Brief an die Römer, um den Clou des Naturrechtsgedankens zu illustrieren: Es braucht grundsätzlich keine Kenntnis des Gesetzes, ja, nicht einmal das Gesetz selbst, da es als Ausdruck des Gewissens jedem Menschen unmittelbar eingestiftet und mit der Vernunft erkennbar ist. Das Gewissen als das natürliche Wissen um das Gottgewollte gibt jedem Menschen die Möglichkeit, sich an das Gesetz zu halten, auch, wenn er dieses nicht kennt, und selbst dann, wenn er aus einem Volk stammt, dass Gesetze als solche nicht kennt. Zur Verdeutlichung bedient sich Paulus der organischen Allegorik des Alten Testaments: das Gesetz ist dem Menschen ins Herz geschrieben. Das bedeutet auch hier: Es ist Inhalt seines Gewissens.
Nun ist Benedikt klar, dass das bescheidene Rechtskonzept im Naturrecht einen umfassenden Naturanteil braucht, um das Defizit an formaler Legalität in der natürlichen Moralität tatsächlich auffangen zu können. Was also ist mit „Natur“ gemeint? Zunächst: Was ist nicht damit gemeint?
Positivismuskritik
Es ist ein erkenntnistheoretischer Umweg nötig, um keine Missverständnisse hinsichtlich des Naturbegriffs aufkommen zu lassen: die Auseinandersetzung mit dem Positivismus.
Positivismus ist die Auffassung, dass nur das zählt, was man positivieren kann, was man durch logische Ableitung aus Axiomen und empirische Erkenntnis als gegeben ansehen kann. Als Logischer Positivismus wurde diese Auffassung zu einem wirkmächtigen Ansatz der Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie, also dem Versuch, eine Antwort auf die Frage zu geben, was die Bedingungen der Möglichkeit von Erkenntnis und Wissen sind. Der Positivismus hat seinen methodischen Ursprung in Francis Bacons Optimismus einer vollständigen Naturerkenntnis aus dem Geist des Empirismus‘. Bacons experimentelle Induktionsmethode hat für die Wissensproduktion einen neuen erkenntnistheoretischen Zugang eröffnet, auf den sich die Naturwissenschaft bis heute stützt. Bacon sah seine Methode als eine Möglichkeit, zur unverfälschten, unverdorbenen Erkenntnis des „Wesens der Dinge“ vorzustoßen und feierte es zugleich die s. A. n. störende Metaphysik der mittelalterlichen Scholastik hinter sich zu lassen. Bacons Erkenntnistheorie ist strikt gegen die deduktive Methodik der aristotelisch-thomistischen Naturphilosophie gerichtet. Der Positivismus sieht sich denn auch in dieser Tradition als Befreier der Wissenschaft von der Metaphysik, wobei freilich übersehen wird, dass die Annahme einer Gleichsetzung von dem, was beobachtbar ist, mit dem, was ist, bereits zu Beginn eine (starke, gleichwohl schlechte) metaphysische Annahme gemacht wird. Darauf verwies der Papst, als er die kulturzersetzenden Konsequenzen einer positivistischen Weltsicht ansprach.
Noch einmal etwas genauer zum positivistischen Denken. Charakteristisch ist für dieses, dass eine Aussage nur dann Bedeutung hat, wenn wir sagen können, unter welchen Bedingungen sie falsch und unter welchen sie wahr ist. Es gilt also methodologisch: Die Wahrheit bzw. Falschheit von Aussagen ist nur logisch (analytische Aussagen, z.B. „Junggesellen sind unverheiratet.“) oder empirisch (synthetische Aussagen, z.B. „Gras ist grün.“) nachweisbar. Der Test, ob ein Sachverhalt wahr ist, wird anhand dessen durchgeführt, was wir als Wirklichkeit dieser Sache sinnlich wahrnehmen. Handelt die Aussage von Sachverhalten, die auf diese Weise nicht testbar sind, ist die Aussage nicht bestätigungsfähig und scheidet damit aus dem Kreis der sinnvollen Sätze aus. Damit ist das Urteil über Aussagen eines, das sich auf einen empirischen Nachweis stützen muss. Mit diesem empiristischen Signifikanzkriterium liegt ein Abgrenzungskriterium gegenüber nichtempirischer Realerkenntnis vor, ein Kriterium für die scharfe Trennung zwischen syntaktischer Zulässigkeit und empirischer Signifikanz. Das bedeutet: Wir brauchen uns ernsthaft nur über empirisch signifikante Aussagen zu unterhalten, was der Einzelne darüber hinaus an syntaktisch zulässigen, aber empirisch nicht signifikanten Aussagen bildet, ist sein Privatvergnügen. Klar ist, dass religiöse Glaubenssätze nicht empirisch signifikante Inhalte haben. Daraus folgt dann: Religion ist Privatsache.
Dieses Programm der Privatisierung des Nicht-Empirischen ist aber keineswegs so alternativlos, wie es der Positivismus darstellt. Man kann sehr wohl auch über das, was man nicht sieht, vernünftig nachdenken und sprechen. Daraus hinzuweisen, war ein Anliegen der Rede des Papstes – und ist zudem ein zentraler Aspekt seines Lebenswerks als Theologe.
Mit Benedikts Absage an die Deutungshoheit des Positivismus verbunden ist auch eine Absage an eine biologistische Anthropologie, die eine Dimension des menschlichen Seins jenseits seiner Funktionalität leugnet und damit der Instrumentalisierung und Manipulation des Menschen Tür und Tor öffnet, die Grundsätze unserer Kultur infrage stellen. Ebenso ist mit ihr eine Absage an das Sein eines Marktes verbunden, der nicht dem Menschen dient, sondern bloß sich selbst, also immer nur sein eigenes positivistisches Regelwerk reproduziert. Als „fensterloser Betonbau“ kann der so geregelte Markt jedoch nicht erkennen, dass er sich dabei auf einer Abwärtsspirale befindet, die unsere Kultur bedroht, denn solange die Spielregeln gelten, ist für den Markt unerheblich, wie viele Verlierer das Spiel hervorbringt. Erst in der Draufsicht entdeckt man, dass nicht eine bestimmte Spielregel problematisch ist, sondern das Spiel selbst. Für die Wirtschaft sagt uns der Papst damit auf seine Art: Gier ist gottlos! Mit Blick auf die Wissenschaft, die sich ethischer Bedenken konzeptionell zu entledigen versucht, indem sie sich in der Grundlagenforschung als außermoralisch und in der Anwendungsforschung als Triebkraft des (immer und ewig guten) Fortschritts geriert, sagt er uns: Neugier auch! – Neugier im Sinne einer „seinsvergessenen“ cupiditas (Wust), die nicht von der Suche nach Besserung, sondern der Sucht nach Neuerung motiviert wird. Der Papst erinnerte damit an zentrale Gedanken seiner positivismuskritischen Enzyklika Spe Salvi (2007) und seiner Sozialenzyklika Caritas in Veritate (2009).
Das Recht, um wieder auf das Kernthema zurückzukommen, wird spätestens seit Hans Kelsens epochaler Arbeit Reine Rechtslehre (1934) von positivistischem Denken bestimmt. Doch schon bei Kant wird mit der Trennung von Moralität und Legalität das vorbereitet, was dann mit Hegels Rechtsphilosophie in die lange Phase des modernen Rechtspositivismus einmündet, die in Hans Kelsen ihren Höhepunkt findet. Dessen Gedanke des „reinen Gesetzes“ prägt noch heute das formale juristische Denken. Für dessen Geltung soll allein das formal korrekte Zustandekommen im rechtsstaatlichen Legislationsverfahren entscheidend sein, nicht dessen Inhalt. Kelsen betont die Autonomie des Rechts und sieht dieses Ideal im neutralen Gesetzesstaat verwirklicht, in dem Rechtssicherheit ohne politische Einflussnahme, d. h. ohne außerlegislativen Normativismus verwirklicht ist. Doch das Meta-Gebot des Rechtspositivismus, sich aus Gründen der Rechtssicherheit an die verfahrenstechnisch korrekt zustande gekommenen Gesetze –unabhängig von ihrem Inhalt – in jedem Fall zu halten, widerspricht dem gesunden Gerechtigkeitsempfinden (darauf läuft die Kritik an Kelsen hinaus, wie sie etwa ganz prominent von Carl Schmitt oder Gustav Radbruch vorgetragen wird).
Was aber ist der Grund für einen derartigen Ansatz wider die Gerechtigkeit? Mit einem Wort: Naturskepsis. Diese handelt sich der Positivismus freilich selber ein, indem er den Naturbegriff unzulässig verkürzt, derart, dass der menschlichen Natur die Fähigkeit abgesprochen wird, den moralischen Wert eines Gesetzes zu erkennen, eben weil „Natur“ positivistisch (i. e. v. a. rein materialistisch) aufgefasst wird. Der Papst fasst zusammen: „Wenn man die Natur – mit den Worten von H. Kelsen – als ,ein Aggregat von als Ursache und Wirkung miteinander verbundenen Seinstatsachen‘ ansieht, dann kann aus ihr in der Tat keine irgendwie geartete ethische Weisung hervorgehen. Ein positivistischer Naturbegriff, der die Natur rein funktional versteht, so wie die Naturwissenschaft sie erklärt, kann keine Brücke zu Ethos und Recht herstellen, sondern wiederum nur funktionale Antworten hervorrufen.“ Wer die Brücke von Natur zu Moral und Recht einreißt, braucht ein schier grenzenloses Vertrauen in das Rechtssystem, ein Vertrauen, dass gerade mit Blick in die jüngere deutsche Geschichte nicht gerechtfertigt zu sein scheint, wie auch der späte Kelsen anerkannte: „Der große Theoretiker des Rechtspositivismus, Kelsen, hat im Alter von 84 Jahren – 1965 – den Dualismus von Sein und Sollen aufgegeben. Er hatte gesagt, daß Normen nur aus dem Willen kommen können. Die Natur könnte folglich Normen nur enthalten, wenn ein Wille diese Normen in sie hineingelegt hat. Dies wiederum würde einen Schöpfergott voraussetzen, dessen Wille in die Natur miteingegangen ist.“ Damit sind wir bei der ersten Frage angelangt, also der Frage danach, was mit „Natur“ gemeint ist. Jetzt wird es spannend!
Natur des Menschen
Wenn wir also den reduzierten Naturbegriff des Positivismus, der den Menschen mit den wissenschaftlich zu erhebenden Daten seiner Materialität und Körperlichkeit hinreichend beschrieben sieht, zugunsten eines Naturkonzepts verwerfen, das den Menschen Leib und Seele, Vernunft und Gewissen, Freiheit und Verantwortung als Anlagen in sich tragen lässt, dann, so Benedikt mit Kelsen, liegt der Gedanke nahe, von „Schöpfung“ zu sprechen. Oder zumindest danach zu fragen: „Ist es wirklich sinnlos zu bedenken, ob die objektive Vernunft, die sich in der Natur zeigt, nicht eine schöpferische Vernunft, einen Creator Spiritus voraussetzt?“
So, nun kann man sich einen Kasten Bier holen und über Schöpfung, über die Wahrheit des Glaubens an Schöpfung und über Gott als Schöpfer diskutieren (nach Kelsen ein „völlig aussichtsloses“ Unterfangen) oder die philosophisch-theologische Frage zugunsten einer historischen Betrachtung zurückstellen, bei der der Schöpfungsbegriff freilich mit dem Ziel der Rechtsbegründung funktionalistisch kanalisiert wird, bei der jedoch der maßgebliche Vorteil besteht, belastbare Fakten aus der Geschichte Europas aufweisen zu können, die bei Gläubigen wie Nichtgläubigen vernünftigerweise Anerkennung finden sollten: „Von der Überzeugung eines Schöpfergottes her ist die Idee der Menschenrechte, die Idee der Gleichheit aller Menschen vor dem Recht, die Erkenntnis der Unantastbarkeit der Menschenwürde in jedem einzelnen Menschen und das Wissen um die Verantwortung der Menschen für ihr Handeln entwickelt worden. Diese Erkenntnisse der Vernunft bilden unser kulturelles Gedächtnis.“ Und diese kollektive Erinnerung ist kein Ausdruck religiösen „Wahns“, sondern deckt sich mit dem wissenschaftlichen Forschungsstand. Die Folge: „Es zu ignorieren oder als bloße Vergangenheit zu betrachten, wäre eine Amputation unserer Kultur insgesamt und würde sie ihrer Ganzheit berauben.“ Die andere Folge: Den Schöpfergott werden wir mit Respekt vor unserer Geschichte nicht mehr los.
In der Tat ist das der „Preis“ des Naturrechts: die Beziehung des Menschen zu Gott, bei der Vernunft als Teilhabe, Freiheit als Bindung, Würde als Geschenk und Gewissen als Stimme Gottes verstanden wird, die von einem „hörenden Herz“ empfangen und von unserer Haltung und unseren Handlungen beantwortet wird. Diesen „Preis“ ist der heute so geschichtsvergessene Mensch, dem Autonomie und Unverbindlichkeit über alles geht, nicht mehr zu entrichten bereit. Zudem ist das ganze naturrechtliche Inventar Metaphysik pur und erschließt sich nur im Glauben. Und genau darin liegt dann auch die Schwierigkeit, dem Naturrecht in glaubensschwacher Zeit zur Geltung zu verhelfen: Es ist nämlich möglich, den inneren Ruf von Vernunft und Gewissen systematisch zu überhören. Auch darin tritt menschliche Freiheit zu Tage. Paulus, Thomas von Aquin und die gesamte katholische Naturrechtstradition rechneten nicht mit der Kraft der Zerstörung menschlicher Naturanlagen durch den Menschen selbst. Der Wille Gottes, der sich in der Schöpfung manifestiert, muss sich im Willen des Menschen fortsetzen. Gott will, dass wir als Menschen menschlich sind. Wenn wir das aber selbst nicht wollen, versagt auch das Naturrecht.
Daher bedarf es des Junktim von Gott und Mensch, Glauben und Freiheit, Natur und Willen. Der Mensch, so Benedikt „ist Geist und Wille, aber er ist auch Natur, und sein Wille ist dann recht, wenn er auf die Natur hört, sie achtet und sich annimmt als der, der er ist und der sich nicht selbst gemacht hat. Gerade so und nur so vollzieht sich wahre menschliche Freiheit.“ Am Vormittag hatte der Papst bei seiner ersten Rede die Notwendigkeit der Rückbindung menschlicher Freiheit an Gott noch deutlicher betont: „Wie die Religion der Freiheit bedarf, so bedarf auch die Freiheit der Religion.“ Denn: „Dass es Werte gibt, die durch nichts und niemand manipulierbar sind, ist die eigentliche Gewähr unserer Freiheit.“ Mit anderen Worten: Ohne Gott gerät die Freiheit in Gefahr und der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat ins Wanken. Deswegen ist es gut, wenn hierzulande Recht aus dem Bewusstsein der Verantwortung „vor Gott und den Menschen“ heraus entsteht.
Also: Der naturalistische Schluss vom Sein auf das Sollen geht nur fehl, wenn er auf einer positivistischen Naturauffassung basiert. Umgekehrt lässt sich die Dichotomie von Sein und Sollen aufheben, indem die Natur des Menschen nicht nur funktionalistisch, sondern als Ausdruck des göttlichen Willens verstanden wird. Darin wiederum mag man sogar einen Hinweis entnehmen auf das fundamentale Unrecht, das Menschen (auch innerhalb der Kirche!) begehen, wenn sie die menschliche Natur und den göttlichen Willen missachten – stehe in Normen und Regeln, was auch immer dort stehe, fordere die Welt, was auch immer sie fordere. Wir landen am Ende wieder beim Gewissen – bei Salomons „hörendem Herz“.
Ökologie
Wer „Natur“ hört, denkt nicht unbedingt zuerst an den Menschen, dessen Moralität und die Begründung von Recht, sondern an grüne Wiesen, dichte Wälder und plätschernde Bäche. Doch auch diese uns umgebende Natur, die „Umwelt“, darf nicht funktionalistisch betrachtet, nicht instrumentalisiert werden. Das aber – und hier besteht der Zusammenhang zum Begriff der menschlichen Natur – ist gerade Zweck und Ziel der wissenschaftlich organisierten Naturverfügung, wie sie als Mega-Projekt der Moderne nicht von ungefähr ebenfalls erstmals bei Francis Bacon in Erscheinung tritt, im Verein mit dem Empirismus als neuer Methode der Naturforschung, die zugleich das wichtigste Werkzeug des Positivismus ist. Das aber ist ein Programm der Vergangenheit. Verantwortung für die Schöpfung (säkular: Umweltschutz) gebietet ein Umdenken, damit wir Zukunft haben.
Papst Benedikt skizziert dessen Notwendigkeit: „Die sich exklusiv gebende positivistische Vernunft, die über das Funktionieren hinaus nichts wahrnehmen kann, gleicht den Betonbauten ohne Fenster, in denen wir uns Klima und Licht selber geben, beides nicht mehr aus der weiten Welt Gottes beziehen wollen. Und dabei können wir uns doch nicht verbergen, daß wir in dieser selbstgemachten Welt im stillen doch aus den Vorräten Gottes schöpfen, die wir zu unseren Produkten umgestalten. Die Fenster müssen wieder aufgerissen werden, wir müssen wieder die Weite der Welt, den Himmel und die Erde sehen und all dies recht zu gebrauchen lernen.“ Auf dem Weg in diese gelüftete Zukunft lohnt ein Blick in die jüngste Vergangenheit: „Ich würde sagen, daß das Auftreten der ökologischen Bewegung in der deutschen Politik seit den 70er Jahren zwar wohl nicht Fenster aufgerissen hat, aber ein Schrei nach frischer Luft gewesen ist und bleibt, den man nicht überhören darf und nicht beiseite schieben kann, weil man zu viel Irrationales darin findet. Jungen Menschen war bewußt geworden, daß irgend etwas in unserem Umgang mit der Natur nicht stimmt. Daß Materie nicht nur Material für unser Machen ist, sondern daß die Erde selbst ihre Würde in sich trägt und wir ihrer Weisung folgen müssen.“
Dieser Blick auf „Natur“ darf jedoch nicht die „Ökologie des Menschen“ übersehen, denn – noch einmal: „Auch der Mensch hat eine Natur, die er achten muß und die er nicht beliebig manipulieren kann.“ Lebensschutz im umfänglichsten Sinne – für die Zukunft der Menschheit. Der rechtphilosophische Diskurs Benedikts über die Natur des Mensch, die sich nur von der Schöpfung (also: vom Schöpfer) her erschließt, weist damit auf das Motto der Papstreise hin: „Wo Gott ist, da ist Zukunft!“
Josef Bordat



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