Grundrechte in der Pandemie

Wenn Menschen zweimal gegen das Coronavirus geimpft worden sind und somit die Wahrscheinlichkeit äußerst gering ist, dass sie selbst an dem Virus erkranken oder andere Menschen anstecken, fällt aller Logik nach der Grund weg, weshalb ihre Grundrechte eingeschränkt worden sind.

Dementsprechend müssen sie die Grundrechte wieder zurückerhalten, zumal Grundrechte ohnehin auch deswegen in Deutschland im Grundgesetz stehen, damit man gerade in Krisenzeiten an ihnen nicht rütteln kann.

Etwas ähnliches wurde heute auf dem sogenannten Impfgipfel auch beschlossen. Da allerdings noch nicht einwandfrei belegt ist, ob geimpfte Personen sich selbst und andere überhaupt nicht mehr anstecken können, gibt es weiterhin ein paar Einschränkungen, die aber geringer sind, als bisher.

Genauer kann man das hier nachlesen.


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