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Glauben leben muss man dürfen

Josef Bordat. Europäischer Gerichtshof stärkt Religionsfreiheit als Religionsausübungsfreiheit im Asylrecht.

Dass man in einem Land seine Religion öffentlich ausüben dürfen muss, wenn man denn davon sprechen können soll, dass in diesem Land Religionsfreiheit herrscht, ist hierzulande grundsätzlich unbestritten. Die Religionsfreiheit des Grundgesetzes ist sowohl als Abwehrrecht gegen die Zwangsmitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft (negative Religionsfreiheit) als auch als Religionsausübungsfreiheit (positive Religionsfreiheit) konzipiert. Sie umfasst also beides: das Recht, Religion öffentlich auszuüben, und das Recht, an dieser Ausübung nicht teilzunehmen.>mehr.

foto: akav, Anna Vallgårda,flickr.com

 

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