Lefebvre-Traditionalisten-Rehabilitierung als Präzedenzfall für die Ökumene?

lefebvre3-leonelschillingÄhnlich wie die Internationale Bischofskonferenz der Alt-Katholischen Kirchen (IBK), die in einer Stellungnahme zur Rehabilitation der Lefebvre-Bischöfe durch den Vatikan „mit Betroffenheit und Unverständnis“ reagiert hat und feststellt, dass damit „deutlich ein Weg fortgesetzt [wird], der hinter die Reformen und Grunderkenntnisse des zweiten Vaticanums zurückführt“, die auch von alt-katholischer Seite begrüßt worden waren (vgl. dazu „Alt-Katholische Bischofskonferenz nimmt Stellung zur Rehabilitierung der Lefebvre-Bischöfe“), hat auch die Evangelische Kirche die Sorge geäußert, dass diese Rehabilitierung just zum 50. Jahrestag der Ankündigung des Reform-Konzils durch den damaligen Papst Johannes XXIII. (1958-1963) „leicht missverstanden werden [könne], als ob die Reform und das ökumenische Anliegen des Zweiten Vatikanums heute nicht mehr denselben Stellenwert besitzen wie damals.“

In der gleichen Erklärung ist der Catholica-Beauftragte der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), Landesbischof Prof. Dr. Friedrich Weber, zudem mit folgendem interessanten Gedanken an die Öffentlichkeit getreten: Angesichts der durch die Rehabilitierung der reaktionären Traditionalisten augenscheinlichen Tatsache, dass es für die Aufhebung einer Exkommunikation von Seiten der römisch-katholischen Kirche ja anscheinend nicht unbedingt notwendig ist, in voller Gemeinschaft des Glaubens mit derselben zu stehen, könnte sich „dieser Präzedenzfall [eines Tages] als ein wichtiger Impuls für das ökumenische Gespräch“ erweisen.

So verweist Weber darauf, dass die Aufhebung der Exkommunikation offensichtlich ein einseitiger Akt Roms gewesen sei, der nicht an Vorbedingungen – wie beispielsweise dem Bekenntnis zum Zweiten Vatikanischen Konzil – geknüpft gewesen sei. Vielmehr seien es die Lefebvre-Anhänger gewesen, die 2001 zwei Bedingungen zur Beendigung des Schismas aufgestellt hätten: Sie hätten damals das Recht jedes Priesters gefordert, die traditionelle Messe feiern zu dürfen (dieser Forderung kam der Vatikan ja im Juli 2007 dann nach – vgl. „Rom spricht Latein“) und die Rücknahme des Exkommunikationsdekretes (was jetzt geschehen ist – vgl. auch „Lefebvre zurück in Rom“).

Weber stellt die Frage: „Wenn die Einheit innerhalb der römisch-katholischen Kirche ein so hohes Gut ist und deshalb Großzügigkeit und Nachsicht bis zum äußersten gezeigt werden müssen, warum wird diese Haltung nicht auch in die andere Richtung praktiziert? … Ist die Einheit der gesamten Christenheit nicht auch ein sehr hohes Gut, das mutiger und großzügiger Maßnahmen seitens des Papstes aus dem Land der Reformation wert wäre?“

Ich würde mich freuen, wenn diese Gedanken in Rom auf fruchtbaren Boden fallen.

Die gesamte Erklärung der VELKD finden Interessierte unter: „Einseitiger Akt ohne Vorbedingungen

Foto: LeoneL Schilling – Quelle: http://www.flickr.de


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Kommentare

40 Kommentare zu „Lefebvre-Traditionalisten-Rehabilitierung als Präzedenzfall für die Ökumene?“

  1. So, meine beiden Junioren spielen gerade. Da habe ich doch Zeit, gleich mal ein paar Zeilen zu verfassen:

    Also:

    ich bin nicht beleidigt; schon alleine, weil Deine (@ stephansleben) Formulierung allgemein von den „Kirchenverantwortlichen“ redet, die sich vor Gott für die Kirchenspaltung(en) verantworten werden müssen, und Du nicht einseitig die Kirchenverantwortlichen einer Konfession benennst; damit sind die rk ja mit eingeschlossen; Du stellst das ja selber in Deiner Antwort klar …

    dabei habe ich allerdings ohnehin eine etwas andere Ansicht; ich sehe es nicht als so problematisch an, dass es unterschiedliche Konfessionen mit ihren jeweiligen spirituellen und strukturellen Unterschieden gibt; es ist eine Einheit in der Vielfalt; es geht darum, dass wir uns gegenseitig als vollwertige Mitglieder der einen christlichen Kirche anerkennen (was die rk leider nicht macht – vgl. „Nur Rom ist Kirche“), uns gegenseitig einladen, aber es geht m.E. nicht darum, dass wir einen großen kirchlichen Einheitsbrei einrühren (den es im übrigen von Anfang an nicht gegeben hat; die paulinischen Gemeinden und die Gemeinde in Jerusalem hatten sehr deutliche inhaltliche und strukturelle Unterschiede, die auch zu kräftigen Auseinandersetzungen führten – vgl. Brief an die Gemeinde in Galatien …) – ich glaube, das Thema werde ich irgendwann, wenn ich ausreichend Zeit habe, mal in einem eigenen Beitrag abhandeln …

    grundsätzlich noch zur Frage der Trennung zwischen rk und ak: die Mütter und Väter der ak sind von rk Seite rausgeschmissen / exkommuniziert worden und haben dann eigene Strukturen aufgebaut; das hat der andere Walter ganz richtig dargestellt; wir haben uns also historisch gesehen nicht von der rk abgespalten

    den Ausstieg der rk aus der „Schwangerschaftsberatung“ würde ich nicht in Zusammenhang mit Unfehlbarkeit und Jurisdiktionsprimat bringen

    die Möglichkeit des rk Papstes, nach eigenem Ermessen Bischöfe ab- oder einzusetzen, ist allerdings eindeutig ein Ausfluss des Jurisdiktionsprimates; und er ist – da muss ich stephansleben klar widersprechen – Dogma des Ersten Vatikanischen Konzils

    Zitat: „Wer also sagt, es sei nicht aus der Einsetzung Christi, des Herrn, selbst bzw. göttlichem Recht, dass der selige Petrus im Primat über die gesamte Kirche fortdauernd Nachfolger hat: oder der Römische Bischof sei nicht der Nachfolger des seligen Petrus in ebendiesem Primat: der seit mit dem Anathema belegt“ (also: der sei ausgeschlossen) – so die dogmatische Konstitution „Pastor aeternus“ des ersten Vatikanischen Konzils, Kapitel 2, Kanon 3058; dazu noch Kanon 3064 in den Ausführungen dazu, was das denn bedeutet: „Wer deshalb sagt, der Römische Bischof besitze lediglich das Amt der Aufsicht bzw. Leitung, nicht aber die volle und höchste Jurisdiktionsvollmacht über die gesamte Kirche, nicht nur in Angelegenheiten, die den Glauben und die Sitten, sondern auch in solche, die die Disziplin und Leitung der auf dem ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche betreffen; oder er habe nur einen größeren Anteil, nicht aber die ganze Fülle dieser höchsten Vollmacht; oder diese seine Vollmacht sei nicht ordentlich und unmittelbar sowohl über alle und die einzelnen Kirchen als auch über alle und die einzelnen Hirten und Gläubigen: der sei mit dem Anathema belegt.“

    Deswegen kann der Papst regieren und walten, wie er will. Und das hat wesentlich heftigere Auswirkungen, als die so genannte Unfehlbarkeit (wobei ich mich auch noch gut erinnern kann, dass es um die Äußerungen von Johannes Paul II zur Frauenordination während meiner Studienzeit an der römisch-katholischen Fakultät heftige Debatten darum gab, ob diese Formulierungen jetzt als „ex cathedra“ zu verstehen seien oder nicht).

    Soviel so“kurz“ 😉

    Herzlich

    Walter / oekumenisch

  2. Aha, wie sehr lob, ich mir da, doch diese kluge Frau:
    http://www.orden-online.de/wissen/d/droste-vischering-maria/

  3. Ich will zwar mit meinen laienhaften Überlegungen nicht beim Strei zwischen rk und ak stören.

    Doch stellt Euch vor, der Bischof von Rom bzw. Nachfolger Petrus wäre in Wirklichkeit der Vertreter einer „schöpferischen Vernunft,“ (auf die er sich nicht nur beruft, sondern die er auch als biblischen Jesus bekennt) die in menschlicher Person (Rolle, Aufgabe) historisch wirksam war. Ein kreatives=schöpferisches Wort,/eine hervorbringende Vernünftigkeit, die heute in weitergedachter Evolutionslehre wieder verständlich wird.

    Stellt Euch vor, das Kirchenrecht gründet weder auf einen charismatischen Menschen, noch alte Mythen von einer geheimnisvolle Gottesgestalt, die für Übernatürliches Zuständig ist. Sondern bei der Einsetzung Christi ginge es um den Logos, der in griechischer Naturphilosophie im Fluss allen Lebens wahrgenommen wurde und eine lebendige Größe war, somit in chrislicher Glaubensrefom/-wende auf den einen Unsagbaren der Väter verwies.

    Mir ist bewusst, dass dies nicht der Konsens des derzeitigen theologische Denken ist, das in den verschiedenen Stücken der Kirche gilt, die jeweils die Wahrheit für sich beanspruchen.

    Doch was würde dies für den Streit zwischen rk und ak bringen?

    Würden sich so nicht Grenzen überwinden lassen, die nicht nur die Glaubensvorstellungen trennen, sondern auch die Weltbilder?

    Und wäre das nicht echt oekumensich bzw. im wahren Sinne katholisch?

  4. Ja genau das wäre es ! Danke für den Beitrag.

  5. @rotegraefin

    Was hat denn die seliggesprochenen Maria von D.V. mit unserer Diskussion zu tun? Bei allem Respekt vor dem Leben der Ordensfrau, allein mir fehlt das Verständnis.

    Und zu deinem Lob zum Posting des „Vernunftapostels“: Der Beitrag von „theologie der vernunft“ ist mir viel zu vernünftig. Jesus von Nazareth, der „Menschensohn“, oder nehmen wir die Apostel Petrus und Paulus, sie haben auf dieser Erde als Menschen aus Fleisch und Blut gelebt.

    Charismatischer, als wir uns das wahrscheinlich vorstellen können (das bezieht sich v.a. auf Jesus, klar), hat Christus die Kirche „auf seinem Fels Petrus“ begründet, und nicht viel weniger charismatisch haben die Apostel die Kirche bzw. die Verkündigung des Evangeliums in Angriff genommen.

    Warum also soll es heute anders sein? Das ist doch genau das, was der kirche heute fehlt: Überzeugende, mit Charisma versehene Männer und Frauen, die das Kreuz leben und die Freude verkünden!!!

    Nicht der Logos, sondern unser tägliches Leben im Namen des einen Erlösers soll zählen, basta!

    O.K., ich denke besser noch als basta! ist Amen…

  6. „die Möglichkeit des rk Papstes, nach eigenem Ermessen Bischöfe ab- oder einzusetzen, ist allerdings eindeutig ein Ausfluss des Jurisdiktionsprimates; und er ist – da muss ich stephansleben klar widersprechen – Dogma des Ersten Vatikanischen Konzils“

    Sorry, meinem Wissensstand nach ist es kein Dogma, und im übrigen hatten wir ein II. Vatikanisches Konzil, das Öffnung, Ökumene und Demokratisierung zur Folge hatte.

    Ich bin zutiefst überzeugt, dass diese Papstdiskussionen nicht vordergründig sein dürfen, denn wir übersehen einen ganz großen Nutzen des Amtes: Die Medienpräsenz eines Papstes verschafft eine große Öffentlichkeit für die Verkündigung, die in vielen Fällen glaubensfördernde Wirkungen zeigt.

    Beispiel 1: Weltjugendtag Köln: Du findest heute und weiterhin viele Jugendgruppen, die sich zum dort erlebten und vertieften Glaubensleben bekennen und es verbreiten.

    Beispiel 2: In Mariazell 2007 bin ich selber von den Predigten und der Präsenz des Papstes zutiefst berührt worden: Ich danke Benedikt XVI. dafür aus ganzem Herzen.

    Aber es gilt natürlich: Der Papst ist Mensch !!! Er ist selbstverständlich nicht davon befreit, sich immer wieder von Gott zu entfernen (in „früheren Jahrhunderten 😉 “ nannte man das Sünde), und entsprechend das Sakrament der Buße (im alten Sprachgebrauch: Beichte) zu empfangen!

    Ich liebe unseren Jesus Christus, Amen.

  7. @ stephansleben

    Um die Zitate aus „Pastor aeternus“ des Vaticanums I zu wiederholen:

    “Wer also sagt, es sei nicht aus der Einsetzung Christi, des Herrn, selbst bzw. göttlichem Recht, dass der selige Petrus im Primat über die gesamte Kirche fortdauernd Nachfolger hat: oder der Römische Bischof sei nicht der Nachfolger des seligen Petrus in ebendiesem Primat: der seit mit dem Anathema belegt” (also: der sei ausgeschlossen) – so die dogmatische Konstitution “Pastor aeternus” des ersten Vatikanischen Konzils, Kapitel 2, Kanon 3058

    dazu noch Kanon 3064 in den Ausführungen dazu, was das denn bedeutet: “Wer deshalb sagt, der Römische Bischof besitze lediglich das Amt der Aufsicht bzw. Leitung, nicht aber die volle und höchste Jurisdiktionsvollmacht über die gesamte Kirche, nicht nur in Angelegenheiten, die den Glauben und die Sitten, sondern auch in solche, die die Disziplin und Leitung der auf dem ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche betreffen; oder er habe nur einen größeren Anteil, nicht aber die ganze Fülle dieser höchsten Vollmacht; oder diese seine Vollmacht sei nicht ordentlich und unmittelbar sowohl über alle und die einzelnen Kirchen als auch über alle und die einzelnen Hirten und Gläubigen: der sei mit dem Anathema belegt.”

    Sorry. Aber man muss als römisch-katholischer Christ schon die Dogmen der eigenen Kirche Ernst nehmen und kann nicht einfach behaupten, ein bestimmtes Dogma gäbe es nicht.

    Und das Vaticanum II hat kein Dogma des Vaticanum I aufgehoben (geht auch gar nicht; denn die Definition eines Dogmas ist, dass damit eine ohnehin bereits bestehene Glaubenswahrheit, über die es aktuell unterschiedliche Haltungen gibt, die um mit der lehramtlichen Aussage klar gestellt werden sollen (damit also wirklich jeder weiß, was der rechte christliche Glaube sei)).

    Nach Alt-Katholischer Ansicht können Dogmen nur von wahrhaft ökumenischen Konzilien verkündet werden. Und die hat es nach der Trennung von Ost- und Westkirche um die erste Jahrtausendwende nicht mehr gegeben. Danach daher auch keine allgemein verbindlichen dogmatischen Definitionen mehr.

    Herzlich

    Walter Jungbauer / oekumenisch

  8. @ Stefansleben oder bete zu Jesus oder Kroski,
    ganz wie Dir beliebt.
    Maria DzV. ist eine Frau ihrer Zeit gewesen und hat ganz offensichtlich sich um die Ausgestoßenen gekümmert , als eine Schwester zum Guten Hirten. Und sie hat eine Vision gehabt von der Weihe der ganzen Welt an das Herz Jesu eine etwas verkitschte Sprache für meinen Geschmack, wer ihr auf den Grund geht, merkt dass diese Aufforderung genau die dringend notwendige Ergänzung zum Dogma der Unfehlbarkeit ist.
    Und hätte der Liebe nicht ist alles nur tönendes Erz. Wem zur Unfehlbarkeit die Liebe fehlt, hat schon verspielt. Es geht immer um die Liebe zum Leben im Gegensatz zu der Liebe zum Tod, die sich in toten Gesetzen und dem Streit darüber verbirgt.

  9. @Walter Jungbauer

    Wiederholungen ändern nichts daran, dass das Jurisdiktionsprimat kein Dogma ist.

    Quelle: Aubert, Robert: Vatikanum I; IN: Geschichte der ökumenischen Konzilien, Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz, 1965

    Warum soll hier etwas verschärft werden, was nicht ist?

    Für ein Dogma gilt:
    Der Papst muss „ex cathedra“ sprechen, das heißt nicht als Darlegung seiner privaten Meinung, sondern in Erfüllung seiner Aufgabe als Lehrer und Hirt aller Christen. Er muss „kraft seiner apostolischen Autorität definieren“, womit er eindeutig und abschließend in einer Diskussion entscheidet, „dass eine Lehre in Sachen des Glaubens oder der Sitten von der gesamten Kirche festzuhalten ist.“

    Bei der Frage eines Dogmas geht es also um „Sachen des Glaubens oder der Sitten“, und das Jurisdiktionsprimat ist davon getrennt zu betrachten.

    Bleiben wir doch bei den Dakten: Ein einziges Mal in 139 Jahren hat ein Papst „ex cathedra“ gesprochen, und somit ist die praktische Bedeutung der Dogma-Frage sehr, sehr gering.

    Ist es nicht genau diese Scharfmacherei durch Überinterpretation kirchlicher Organisationsformen, die kirchenspalterisch wirkt?

    Gruß, Stefan.

  10. @ stephansleben

    Mein lieber Stephan,

    ich habe zwar Robert Aubert nicht gelesen, aber ich habe römisch-katholische Theologie studiert (Schwerpunkt Dogmatik) und dort auch mein Diplom (mit Diplomarbeit im Fach Dogmatik) gemacht.

    Ich denke, ich weiß, was ein Dogma ist und was nicht.

    Meine Zitate sind Original-Zitate aus der dogmatischen Konsitution und belegen, dass das Jurisdiktionsprimat genauso dogmatisch verkündet ist, wie die Unfehlbarkeit (beim Vaticanum I wurden diese beiden Dogmen verkündet). – Quelle: Heinrich Denzinger, Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen – ein Standardwerk jedes katholischen Theologie-Studierenden.

    Du kannst aber auch beim vom römisch-katholischen Dogmatik-Professor und Jesuiten Wolfgang Beinert herausgegebenen „Lexikon der katholischen Dogmatik“ nachlesen. Zitat aus dem Aritkel „Autorität in der Kirche“: „Lehramtlich definiert ist die ‚höchste Autorität in der Kirche.‘ Sie liegt beim Papst. Das Vaticanum I hat den Inhalt des päpstlichen Jurisdiktionsprimats festgelegt: Der Papst besitzt nach dem Willen Jesu Christi die ordentliche, unmittelbare und oberste Rechtsbefugnis über die gesamte Kirche …“ oder noch klarer im Artikel „Papst“: „Höhepunkt der kirchenamtlichen Lehre über den Papst ist die Dogmatisierung seines Jurisdiktionsprimats und seiner Unfehlbarkeit auf dem Vaticanum I …“.

    Wenn Du aber natürlich auch den Theologen Deiner eigenen Kirche möglicherweise nicht glaubst, na dann werde ich Dich auch nicht überzeugen können …

    Herzlich

    Walter Jungbauer

  11. Lieber Walter:

    Dein Zitierung…

    „Höhepunkt der kirchenamtlichen Lehre über den Papst ist die Dogmatisierung seines Jurisdiktionsprimats und seiner Unfehlbarkeit auf dem Vaticanum I …”. “

    …ist ein Beispiel einer polemischen Interpretation: Der Begriff „Dogmatisierung“ sagt es doch überdeutlich: Hier soll der Geruch eines Dogmas erzeugt werden, wo keines ist.

    Wiederholt habe ich Fragen gestellt, um diese „Dogma-Diskussion“ abzuschließen:

    1. Die Frage nach der Wirkung des Papstamtes und seine wechselhafte Rezeption in den Medien:
    Ich bin zutiefst überzeugt, dass diese Papstdiskussionen nicht vordergründig sein dürfen, denn wir übersehen einen ganz großen Nutzen des Amtes: Die Medienpräsenz eines Papstes verschafft eine große Öffentlichkeit für die Verkündigung, die in vielen Fällen glaubensfördernde Wirkungen zeigt. Siehe obige Beispiele Köln und Mariazell.

    2. Die Frage nach charismatischer Verkündigung:
    Das ist doch genau das, was der kirche heute fehlt: Überzeugende, mit Charisma versehene Männer und Frauen, die das Kreuz leben und die Freude verkünden!!!

    3. Die Frage nach der Eucharistielehre:
    Wie sehen unsere Kirchen die Differenzen in dieser Frage heute?

    Vielleicht kommen wir ja noch dahin…
    Herzliche Grüße
    Stefan

  12. @ stephansleben

    Lieber Stephan,

    das Zitat war aus dem Handbuch katholischer Dogmatik; wenn Du hier Polemik vermutest, vermutest Du diese Polemik bei dem römisch-katholischen Theologie-Professor und Jesuiten Wolfgang Beinert als Herausgeber dieses Standardwerks sowie bei dem Autor der beiden Artikel, Prof. Dr. Werner Löser, ebenfalls römisch-katholischer Theologie-Professor (für Dogmatik; Emeritus der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen / FFM) und Jesuit.
    Daneben darf ich auch noch auf den Römisch-katholischen Katechismus verweisen, Abschnitt 882, in der aus der dogmatischen Konstitution über die Kirche des 2. Vatikanischen Konzils, Lumen Gentium, zitiert wird: „Der Römische Bischof hat kraft seines Amtes, nämlich des Stellvertreters Christi und des Hiten der ganzen Kirche, die volle, höchste und allgemeine Vollmacht über die Kirche, die er immer frei ausüben kann.“ (LG 22).

    Der Jurisdiktionsprimat des Papstes ist für die rk Kirche Dogma und bleibt es auch. Für weitere Auseinandersetzungen mit diesem Thema bitte ich Dich, Dich mit Deiner Kirche auseinanderzusetzen.

    Zu Deinen Fragen:

    ad 1.
    die Medienpräsenz des Papstes und vor allem dann auch die Wahrnehmung seiner Äußerungen bzgl. des christlichen Glaubens führen häufig genug – neben auch segensvollen Wirkungen, die ich nicht bestreite – dazu, dass sich Menschen von den Kirchen (nicht nur von der rk) abwenden; eine glaubensfördernde Wirkung kann ich daher nicht unbedingt sehen; glaubensfördernder wäre es, wenn wir Christinnen und Christen es schaffen würden, die frohe Botschaft, das Evangelium mit Leben zu erfüllen, und so dem Reich Gottes zum Anbruch zu verhelfen.

    ad 2.
    ist, denke ich, mit 1. beantwortet

    ad 3.
    die Differenzen in dieser Frage zwischen rk und ak bestehen lediglich darin, dass wir aus rk Sicht Exkommunizierte sind; aus rk Sicht sind alle von uns gefeierten Sakramente voll gültig (da wir aus rk Sicht in der rechtmäßigen Sucessio Apostolica stehen), aber unerlaubt; seit wir die Frauenordination eingeführt haben, sind die von ak Priesterinnen und Diakoninnen gefeierten Sakramente aus rk Sicht allerdings nicht nur unerlaubt, sondern auch ungültig – das stört uns allerdings nicht sonderlich
    bei uns sind alle Getauften zur Eucharistie eingeladen; denn wir sind der Ansicht, dass nicht eine Konfession zur Eucharistie einlädt, sondern Christus selber

    herzlich

    Walter / oekumenisch

  13. @walter/oekumenisch

    Lieber Walter,
    ein Leser deines Kommentars muss davon ausgehen, dass du die Enzyklika „Ut unum sint“ von JPII nicht annehmen und beispielsweise den offenen Dialog mit der Ostkirche nicht sehen willst.

    Ich brauche gar nichts mit meiner Kirche klären, und halte zum Thema Dogma/Dogmatisierung fest: Es wird die einschlägige Stelle in der Konstitution Pastor Aeternus – im Gegensatz zu dem Dogma der Unfehlbarkeit – nicht mit der für dogmatische Definitionen üblichen Formel („declaramus et definimus“ oder vergleichbaren Formulierungen) eingeleitet; statt dessen heißt es nur „declaramus et docemus“. Es muss also bezweifelt werden, ob es sich bei dem Primat im strengen Sinn um ein Dogma handelt.

    Ich halte es mit dem (unverdächtigen 😉 ) evangelischen Theologen Manfred Kock:
    „So bleiben drei Wege, über die umstrittenen Dogmatisierungen hinaus zu kommen.
    1.Der eine ist der Weg der Interpretation. Es könnte neu ausgelotet werden, was die definierten Dogmen festlegen wollten und was nicht.
    2.Der andere Weg ist zu erkunden, welchen Gebrauch die römische Kirche von den definierten Wahrheiten macht.
    3.Der dritte Weg ist, zu erkunden, ob es dogmatische Festlegungen der römischen Kirche gibt, die nur diese binden, die auf die nichtrömischen Kirchen jedoch nicht angewendet werden.“

    Von Anfang an habe ich diese leidige Diskussion erweitert, weg von der reinen (zweifelhaften) Buchstabenauslegung hin zum Verständnis des Primats139 Jahre nach dem 1. Konzil und vor allem zu seiner praktischen Anwendung: Auch hier ist klar: Es gibt keine einzige Leitungsentscheidung, die „ex cathedra“ ausgesprochen wurde. Woran willst du also deine Position für die Zukunft festmachen können?

    Wesentlich für die heutigen Positionen zum Papstverständnis ist die oben angesprochen Enzyklika „Ut unum sint“, in deren abschließenden Teil es heißt:
    „Der Dienst des Bischofs von Rom an der Einheit: (89.) Es ist jedoch bedeutungsvoll und ermutigend, daß die Frage des Primats des Bischofs von Rom gegenwärtig zum Gegenstand einer unmittelbaren bzw. bevorstehenden Untersuchung wurde, und bedeutungsvoll und ermutigend ist es auch, daß diese Frage nicht nur in den theologischen Gesprächen der katholischen Kirche mit den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften als wesentliches Thema vertreten ist, sondern auch allgemeiner in der ökumenischen Bewegung insgesamt. Vor kurzem haben die Teilnehmer an der in Santiago de Compostela abgehaltenen fünften Weltversammlung der Kommission »Glaube und Verfassung« des Ökumenischen Rates der Kirchen empfohlen, die Versammlung »möge die Anregung geben zu einer neuen Untersuchung über die Frage eines universalen Dienstamtes an der christlichen Einheit«. Nach Jahrhunderten erbitterter Polemiken stellen die anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften zunehmend mit einem neuen Blick Untersuchungen über diesen Dienst an der Einheit an.“

    Und schon im ersten Teil der Erklärung von Johannes Paus II. heißt es:
    „Der ökumenische Weg: der Weg der Kirche (7.) »Der Herr der Geschichte, der seinen Gnadenplan mit uns Sündern in Weisheit und Langmut verfolgt, hat in jüngster Zeit begonnen, über die gespaltene Christenheit ernste Reue und Sehnsucht nach Einheit reichlicher auszugießen. Von dieser Gnade sind heute überall sehr viele Menschen ergriffen, und auch unter unseren getrennten Brüdern ist unter der Einwirkung der Gnade des Heiligen Geistes eine sich von Tag zu Tag ausbreitende Bewegung zur Wiederherstellung der Einheit aller Christen entstanden.“

    So möchte ich mit meiner Kirche an einem Geist des (wechselseitigen!!) Verstehens mitwirken, im Vertrauen darauf, dass in einem so angelegten Gespräch Fortschritte in Richtung einer geeinten Kirche zu erreichen sind.
    Gruß, Stefan

  14. @Walter / oekumenisch

    Lieber Walter,

    vor wenigen Stunden haben Entwicklunge in der römisch-katholischen Kirche gezeigt, dass die Anwendung des II. Vatikanische Konzil und die Handhabung des Jurisdiktionsprimats durch den Papst in aufgeklärtem und demokratischen Licht gesehen werden dürfen.

    http://theolounge.wordpress.com/2009/02/15/bischofsernennung-wagner-in-linz-katholische-kirche-handelt-demokratisch/

    Das ist eine Ermutigung für jeden, der ökumenisch denkt!

  15. […] Lefebvre-Traditionalisten-Rehabilitation als Präzedenzfall für die Ökumene? […]

  16. Auch hier wird hinter all diesen Aufregungen hinterhergehechelt…

    Die rk Kirche ist die bedeutende christliche Kirche, in ihr setzen sich die guten Stimmen letztlich durch, und rk Katholiken sollten sich klar und deutlich deklarieren:

    So bin ich auf facebook gerne den Gruppen Ja, ich bin katholisch! http://www.facebook.com/group.php?gid=48998685965&ref=mf und Wir sind nicht „Wir sind Kirche“ http://www.facebook.com/group.php?gid=57273666757&ref=mf beigetreten!

    Grüße, Stefan

  17. […] erscheint mir auch im Licht einer Diskussion auf theolounge interessant, wo ein Mitglied der Alt-Katholischen Kirche vehement auf die autoritären Strukturen […]

  18. […] Lefebvre-Traditionalisten-Rehabilitation als Präzedenzfall für die Ökumene? […]

  19. […] Lefebvre-Traditionalisten-Rehabilitation als Präzedenzfall für die Ökumene […]

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