
Irgendwie soll man eine vegane Wurst in der EU ja nicht mehr als Wurst bezeichnen dürfen. Das bedeutet natürlich ein großes Problem für beispielsweise Kissen in Wurstform, eine Wurst aus Schokolade oder einfach nur die Äußerung: „Das ist mir Wurst“. All das dürfte ja dann nicht mehr so genannt werden, da es kein Fleisch enthält. Allein die Äußerung enthält schließlich kein Fleisch.
Es sei denn, man könnte sich darauf einigen, zu sagen: „Das ist mir Fleischwurst“, wobei es sich dann natürlich trotzdem um eine imaginäre Fleischwurst handelt. Diese dürfte vermutlich nicht gleich behandelt werden wie eine tatsächliche Fleischwurst vom Schwein, vom Rind oder aus beidem – vielleicht noch mit einem Anteil an Geflügel.
Aber wie ist es eigentlich mit den Autos? Hier wird es richtig schwierig. Wenn man dieses System nämlich auf Autos überträgt, kommt einem doch in den Sinn, dass ein Auto knattern und nach Benzin und Öl stinken muss. Wie sieht es dann aber mit unseren modernen Autos aus, die schon seit Langem einen Katalysator haben? Dürfen diese überhaupt noch als Auto bezeichnet werden? Müsste hier nicht dringend und ganz nachdrücklich etwas von der Politik unternommen werden?
Wie sieht es eigentlich mit Elektroautos aus? Gelten die noch als Auto oder sind sie eher eine rollende digitale App? Muss man sie dann konsequenterweise als App bezeichnen? Oder ist auch hier wieder Vorsicht geboten, weil man eine App auf Rädern in der EU ebenfalls nicht mehr als App bezeichnen darf? Es ist alles ziemlich vertrackt und schwierig, aber wir hoffen auf eine baldige Klärung durch die Politik.



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