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Polizeiaufgabengesetz in Bayern. Auch in Bayern sieht man es sehr unterschiedlich.

In Bayern gingen am Donnerstag Zehntausende gegen das geplante Polizeiaufgabengesetz auf die Straße. Es soll der Polizei weitreichende Befugnisse geben, die Kritikern zu weit gehen. Besonders der Begriff der „drohenden Gefahr“ ist Kritikern suspekt. Bislang darf die Polizei nämlich nur bei einer „konkreten“ Gefahr aktiv werden.

Ministerpräsident Söder reagierte und signalisierte Einlenken, allerdings nur dergestalt, dass er das Gesetz noch einmal erklären wolle. Änderungen solle es nicht geben und es solle genauso inkrafttreten. Insofern also ein Einlenken mit Worten, aber keines in der Sache.

Er sagte sinngemäß, die Schüler und Studenten, die gegen das Gesetz auf die Straße gegangen seien, meinten es ja im Grunde gut. Implizit schwingt hier mit, dass sie es zwar gut meinen, aber wohl nicht richtig verstanden haben.

Die Befürchtung von Kritikern ist aber, dass sowohl die Schüler als auch Studenten als auch die Medien, aus welchen Schüler und Studenten den Inhalt des Gesetzes ja haben, es durchaus ganz richtig verstanden haben könnten.

Eine Kommission wolle das Gesetz nun begleiten und es soll wohl auch der Inhalt besser kommuniziert werden. Man darf gespannt sein, ob damit die Bedenken der Schüler und Studenten und Medien zerstreut werden können. Es bleibt spannend.

Denn wer für die Sicherheit die Freiheit opfert, hat am Schluss womöglich weder Freiheit noch Sicherheit.

Mehr zum Inhalt des Gesetzes unter folgendem Link.

http://m.spiegel.de/politik/deutschland/bayern-was-bedeutet-das-polizeiaufgabengesetz-a-1207370.html

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