Der Papst. Die Rede. Die Reaktionen | Teil 1

Eine Erinnerung in vier Teilen

von Josef Bordat

Einer der Höhepunkte der Deutschlandreise Papst Benedikts XVI. war seine Rede vor dem Deutschen Bundestag am 22. September 2011. Es lohnt sich, sie 15 Jahre danach noch einmal in aller Ruhe durchzugehen und sich außerdem anzuschauen, was andere Kommentatoren zu Form und Inhalt der Ansprache zu sagen hatten.

Was sagte der Papst? Einige Erläuterungen zur Rede

Vor der Rede

Eigentlich ein Traum. Vor einer Rede, sagen wir mal im Rahmen einer mündlichen Prüfung, werden exakte Erwartungen hinsichtlich des Inhalts formuliert. Der Kandidat bekommt die Gliederung frei Haus geliefert und kann sich bequem an der Agenda abarbeiten. Wahrlich – ein Traum.

Nun hatte es Benedikt gar nicht nötig, dass man ihm konzeptionell unter die Arme greift. Der Papst war seit langem bekannt für brillante Reden und Predigten. Trotzdem bekam gerade er ein starres Korsett an Vorgaben auf die Tagesordnung gesetzt: Ökumene (natürlich nur mit der evangelischen Kirche, wen interessiert die Orthodoxie), der oder das Zölibat, Frauen. Frauen in der Kirche. Frauen als Priesterinnen. Und so weiter. Und dann möge er die Opfer des Missbrauchs durch katholische Geistliche um Entschuldigung bitten. Man hätte aufgrund der Vorab-Interventionen ein Redemanuskript aufsetzen können, in dem sogar die Pausen verzeichnet sind. Interessant ist dabei, dass die konkretesten Vorstellungen, worüber der Papst wohl am besten sprechen sollte, von denen kamen, die sich sonst jede Einmischung der Kirche verbitten und das Konzept der „wohlwollenden Neutralität“ (Verfassungsrechtler Di Fabio) des Staates gegenüber Religionsgemeinschaften, von der beide – Staat und Kirche – und damit letztlich alle etwas haben, gegen einen eiskalten Laizismus eingetauscht wissen wollen und dabei die sozialpolitischen Konsequenzen ausblenden.

Schon Wochen vorher war die Papstrede auf den deutschen Nachrichtenportalen das am meisten diskutierte Thema, meist mit dem Aufhänger, dass etwa 100 Abgeordnete ihr fern bleiben wollten. Am Ende waren es etwa 80. Sie haben – so die einhellige Meinung der Anwesenden – etwas ganz Besonderes verpasst. Nicht das, was gerade die Abwesenden erwartet hätten, das passiert, wenn der Papst kommt, sondern das, was man von Benedikt erwarten konnte, wenn man ihn kennt. Die ganz große Überraschung stellte sich denn auch nur bei denen ein, die vom Papst im Besonderen und dem Katholizismus im Allgemeinen nur oberflächliche Kenntnis haben.

Europa im Fokus

Papst Benedikt XVI. trug nicht von ungefähr den Namen des Schutzheiligen Europas. Seine Rede war europäisch, im besten Sinne der philosophischen und politischen Tradition unseres Kontinents, vor allem, weil dieser jene zu vergessen droht. Der Heilige Vater trat als Staatsoberhaupt ans Rednerpult, sprach aber nicht als Staatsmann, der zur Euro-Krise eine weitere hektisch gezimmerte Lösung parat hat. Er sprach aber auch nicht als katholischer Missionar, der sich genötigt sieht, den Lebenswandel in seiner Heimat zu geißeln. Schon gar nicht sprach er als Kirchenfunktionär, der sich an besagter Agenda von Medien und organisierter Kritik abarbeitet, sondern – eigentlich keine Überraschung – als christlicher Philosoph, der mit Vernunft und Ruhe, mit Wissen und Weisheit über die Verbindung von Natur und Recht sowie den Aufgaben des Politikers im modernen Verfassungsstaat informierte: mit Rücksicht auf die Geschöpflichkeit des Menschen Gerechtigkeit und Frieden zu schaffen. Wenn Papst Benedikt XVI. damit die „weltanschauliche Neutralität“ des Deutschen Bundestags verletzt hat, dann hat er gut daran getan.

Grundzüge des Gedankengangs

Worum ging’s? Benedikts Generalthema war die Frage nach den „Grundlagen des freiheitlichen Rechtsstaats“. Es war eine rechtsphilosophische Vorlesung zu den Quellen des Legalen im Guten und Wahren, sprich: im Naturrecht. Die Grundfrage war eine für das politische Geschäft entscheidende: Was ist die Basis des positiven Rechts, also: der Gesetze? Woher begründet sich der Umstand, dass die Gesetzgebung (also: das vom Papst adressierte Parlament) Regeln erlässt, die Dinge allgemein ge- oder verbieten?

Eine mögliche und naheliegende Antwort lautet: Aus dem Mehrheitsprinzip! Das ist nicht falsch, muss aber in Einzelfällen hinter der Ahnung davon zurückweichen, dass bestimmte Dinge unserer Fähigkeit zur Konventionierung oder Konfektionierung entzogen sein sollten. Anschlussfrage: Sind sie es oder sollten sie es sein? Und: Gibt es da einen Zusammenhang, also zwischen Sein und Sollen? Kann man ethische Normativität (Sollen) aus dem entnehmen, was ist, also aus der Natur des Menschen (Sein)? Nein, soweit das Sein im Sinne der positivistischen Weltsicht ein funktionalistisches System meint, das sich wissenschaftlich komplett beschreiben lässt. Ja, soweit es Gottes Schöpfung meint, eine Natur, der Vernunft und Freiheit eingestiftet sind. Um diese Natur geht es im Naturrecht, diese Natur des Menschen meint Benedikt. Nur eingedenk dieser Natur lässt sich Kultur schaffen, kann der Rechtsstaat gelingen.

Josef Bordat


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