Über Wahrheit in der Ethik

Ein Versuch.

In einer Zeit, in der Fakten keine Geltungskraft mehr haben, und damit das Selbstverständlichste in Frage steht, gibt es keine Basis mehr für ein Gespräch, jedenfalls keins unter den Auflagen der praktischen Rationalität. Das ist – je nach Thema – unterschiedlich wichtig, tragisch wird es, wenn es um ethische Fragen geht, wenn also über unterschiedliche Moralvorstellungen keine rationalen Argumentationen mehr stattfinden, weil sei nicht mehr stattfinden können. Dann entscheidet über sie die jeweilige Mehrheit autoritativ, wir landen in einem konventionalistischen Rechtspositivismus, in dem auch Grundrechte ausgehebelt werden können und die Menschenwürde in Frage steht (wenn sich denn entsprechende Mehrheiten finden bzw. „organisiert“ werden).

Jetzt kann man natürlich grundsätzlich fragen, ob Urteile über konkrete Moralvorstellungen Wahrheitswerte annehmen können oder ob es nicht ohnehin Geschmacksurteile sind, über die man letztlich nicht rational streiten, sondern nur abstimmen kann? Die Beantwortung der Frage ist deshalb so wichtig, da es nur im ersten Fall möglich ist, eine Übereinstimmung zu erzielen – unabhängig von weltanschaulichen Standpunkten –, eine Übereinkunft, bei der sich nicht die einen gegen die anderen durchsetzen, sondern nach einer Lösung jenseits des jeweiligen Horizonts gesucht wird. Ist das möglich?

Noch mal einen Schritt zurück. Ich möchte zunächst eine noch grundsätzlichere Frage zu beantworten versuchen: Können wir überhaupt zu geteilten Urteilen über die Welt und ihre Phänomene kommen?

Ja, das können wir, soweit es analytische Aussagen (also: die Logik) betrifft. So müssen eben ein Jude, ein Zen-Buddhist und ein Agnostiker darin übereinstimmen, dass A größer ist als C, wenn A größer ist als B und B größer ist als C. Sie müssen dazu nur den Begriff „größer als“ verstehen, noch nicht einmal die hier konkret gemeinte Bedeutung von „groß“.

Ja, können wir für gewöhnlich schon, auch wenn es synthetische Aussagen betrifft, sowohl a priori (etwa: 2 plus 2 ist 4), als auch a posteriori (etwa: Ein Glas, das man vom Tisch stößt, fällt zu Boden). Doch das setzt Information und Erfahrung voraus, also Wissen, das über den Begriff hinausgeht, das sich aus Empirie und Theorie zusammensetzt. Hier ist Übereinstimmung nur vor dem Hintergrund eines Urvertrauens möglich, das wir im Alltag (bisher) stillschweigend voraussetzten.

Man kann sich jedoch der Übereinstimmung ohne Möglichkeit des Widerspruchs entziehen, indem man etwa behauptet, Gläser, die man nicht selbst runter wirft, fallen zwar zu Boden, Gläser, die man selbst runter wirft, hingegen nicht. Das lässt sich schwer widerlegen, wenn die Person nicht bereit ist, den Beweis anzutreten (womit sie – wahrscheinlich – scheitern würde).

Das klingt alles sehr, sehr eigenartig und nicht der Rede wert, doch ist es für unsere Art, Schlussfolgerungen zu ziehen (etwa induktiv, wie das die Naturwissenschaften tun), nicht ganz unwichtig. Wir setzen sehr, sehr viel voraus, um z. B. Naturwissenschaft betreiben zu können – das sollte man nicht vergessen.

Aber es ging ja jetzt um Ethik. Daher nochmal gefragt: Können denn nun normative Aussagen (zu dieser Klasse zählen ja ethische Urteile über Moralvorstellungen) einen Wahrheitswert annehmen?

Normative Aussagen lassen sich in der oben beschriebenen Form nicht so einfach bestätigen oder widerlegen. Das ist ja gerade der Unterschied zwischen deskriptiv und normativ. Es ist andererseits aber die Kernthese des ethischen Universalismus, dass wir uns als vernünftige und gewissenhafte Menschen darauf verständigen können, dass es Moralvorstellungen gibt, die nicht nur gut, sondern die richtig sind, und dass es Moralvorstellungen gibt, die nicht nur böse, sondern die falsch sind, dass es also Moralvorstellungen gibt, auf die wir uns als Menschen verständigen können müssen, so wir uns denn als vernünftig und gewissenhaft ansehen wollen. Diese These sollten wir nicht zu schnell aufgeben und mit den Begriffen des Naturrechts auch zu begründen versuchen, historisch und systematisch.

Aber selbstverständlich ergeben sich Schwierigkeiten. Zunächst müsste darüber Einklang herrschen, dass das Gute sein soll und das Böse nicht. Das ist die Mindestvoraussetzung, die ein ethischer Diskurs braucht. Ein Gespräch über Werte mit dem Kassenwart der „Vereinigung destruktiver Satanisten“ wird schon auf dieser Meta-Ebene scheitern.

Gehen wir nun davon aus, dass wir uns einig sind, dass das Gute dem Bösen vorzuziehen ist. Dann bleiben die unterschiedlichen Vorstellungen darüber, was denn das Gute (im Unterschied zum Bösen) ist, die eine Wahrheitsfähigkeit normativer Aussagen in Frage stellen.

Soll nun als wahr gelten: Es ist gut, wenn der Spitzensteuersatz 36 Prozent beträgt. (Aussage 1) oder vielmehr: Es ist gut, wenn der Spitzensteuersatz 49 Prozent beträgt. (Aussage 2). Unter welchen Bedingungen wird eine der beiden Aussagen wahr? Etwa dann, wenn ihr Gegenteil zu Widersprüchen oder zumindest spürbaren Inkonsistenzen führt. Ein solcher Nachweis lässt sich außerhalb von weltanschaulichen Annahmen (sagen wir hier ruhig: Interessen) nicht führen.

Es gibt aber normative Aussagen, denen eine Selbstverständlichkeit innewohnt, die durchaus mit 2 plus 2 ist 4 oder Paris ist die Hauptstadt von Frankreich vergleichbar ist, so dass wir vom Gegenteil entsetzt wären und dieses Entsetzen auch messbar ist, z. B. in Gestalt einer physischen Abwehrreaktion (Pupillendilatation, Blutdruckerhöhung, Erbrechen). Nehmen wir ein moralisches Urteil: „Es ist nicht gut, Kleinkinder zu töten, die kein Gedicht aufsagen können.“ Das kann man praktisch als wahre Aussage ansehen, insoweit das Gegenteil in Gebotsform gefasst (genau diese Normierung des Gegenteils müsste ja versuchsweise unternommen werden, wenn man denn an der Wahrheit des Urteils zweifelt), große Irritation auslöste: „Kleinkinder, die kein Gedicht aufsagen können, sollen getötet werden.“

So, und jetzt kommt der Punkt: Diese Irritation können wir beim Menschen kultur- und weltanschauungsübergreifend messen. Wir können feststellen, dass einen Menschen eine solche Regelung aufregt, dass er innerlich „Nein!“ schreit und dass er eben, wenn er den Vollzug der Norm beobachten muss (indem er sich einen Film anschauen muss, in dem gezeigt wird, wie eine Erzieherin einen Dreijähriger erschießt, weil er nach „Lieber guter Weihnachtsmann“ nicht mehr weiter weiß), körperliche Reaktionen zeigt, da er die Handlung (und damit die dahinterstehende Norm) nicht nur für schlecht, sondern für falsch hält, für so falsch, dass es ihn die Fassung verlieren lässt. Ganz egal, was er sonst noch glaubt, er glaubt in diesem Moment unabhängig von allem anderen: „Das ist falsch!“

So lässt sich die normative Aussage (Es ist nicht gut, Kleinkinder zu töten), in eine deskriptive überführen (Es ekelt Menschen an, wenn sie erfahren, dass ein Kleinkind getötet wurde). Damit hätten wir den normativen Sachverhalt der zweiten Frage in einen deskriptiven transformiert, wie er der ersten Frage zugrunde liegt, die leichter zu beantworten ist. Gelingt diese Transformation, sind wir fertig. Oder?

Wären wir zumindest, wenn es nicht heute eine Art Freizeitbeschäftigung wäre, Fakten zu bestreiten. Zeigt man also Skeptikern die Ergebnisse der empirischen Analyse von Reaktionen auf den scheußlichen Filmausschnitt, dann werden diese sagen, die Erregung der Menschen sei affirmativ oder sie weinten nur, weil sie gleichzeitig Zwiebeln schneiden. Oder.

Doch selbst dann, wenn wir uns in der Bewertung der Befunde einig werden, sind wir doch noch nicht ganz fertig. Denn es taucht hier das Problem des naturalistischen Fehlschlusses auf: Was (fast) alle empfinden oder tun, muss noch lange nicht moralisch gut (oder gar wahr) sein! Es ist also doch wieder die Frage des Naturbegriffs, auf die es hinausläuft: biologisiert (der menschliche Körper) ergibt sich das Problem des naturalistischen Fehlschlusses, essenzialisiert (das Wesen des Menschen) ergibt sich das Problem des Zirkelbezugs (dass es einen gemeinsam geteilten Wesenskern des Menschen gibt, das Menschsein an sich, wird ja von Relativisten gerade bestritten).

Was also bleibt? Tatsächlich wohl nur die ethische Konkurrenz von Moralvorstellungen, für die man im Diskurs argumentativ werben muss, vor dem Hintergrund des persönlichen weltanschaulichen Interesses (das kann dann beispielsweise ein religiöser Glaube sein, der die Moralvorstellung aus der Perspektive des Diskursteilnehmers metaphysisch absichert). Dabei kann man ruhig annehmen, dass die eigene Moralvorstellung wahr ist, wenn man damit andere Moralvorstellungen nicht von vorne herein vom Diskurs ausschließt. Das passiert übrigens heute immer dann, wenn der Typus des Arguments nicht anerkannt wird bzw. das eigene Argument nicht bloß inhaltlich, sondern bereits methodisch für überlegen gehalten wird. Hier muss man hellhörig werden und es ist Jürgen Habermas zu danken, dass er dazu 2012 in einem NZZ-Beitrag die richtigen Worte gefunden hat:

„Die Religionsgemeinschaften dürfen, solange sie in der Bürgergesellschaft eine vitale Rolle spielen, nicht aus der politischen Öffentlichkeit in die Privatsphäre verbannt werden, weil eine deliberative Politik vom öffentlichen Vernunftgebrauch ebenso der religiösen wie der nichtreligiösen Bürger abhängt. Wenn die schrille Polyfonie aufrichtiger Meinungen nicht unterdrückt werden soll, dürfen die religiösen Beiträge zu moralisch komplexen Fragen wie Abtreibung, Sterbehilfe, vorgeburtliche Eingriffe in das Erbgut usw. nicht schon an der Wurzel der demokratischen Willensbildung abgeschnitten werden. Religiösen Bürgern und Religionsgemeinschaften muss es freistehen, sich auch in der Öffentlichkeit religiös darzustellen, sich einer religiösen Sprache und entsprechender Argumente zu bedienen. In einem säkularen Staat müssen sie freilich auch akzeptieren, dass der politisch relevante Gehalt ihrer Beiträge in einen allgemein zugänglichen, von Glaubensautoritäten unabhängigen Diskurs übersetzt werden muss, bevor er in die Agenden staatlicher Entscheidungsorgane Eingang finden kann. Es muss gewissermaßen ein Filter zwischen die wilden Kommunikationsströme der Öffentlichkeit einerseits und die formalen Beratungen, die zu kollektiv bindenden Entscheidungen führen, andererseits eingezogen werden. Denn staatlich sanktionierte Entscheidungen müssen in einer allen Bürgern gleichermaßen zugänglichen Sprache formuliert und gerechtfertigt werden können.“

Wir kommen in der Ethik, damit sie zumindest mehr ist als reine Privatsache, an Empathie, Gefühl und Vernunft nicht vorbei. Perspektivenübernahme (Wie geht es dem Anderen, wenn das gilt, von dem ich will, dass es gelten soll?), Reaktionskontrolle (Wie fühlt sich das dann an?) und Verallgemeinerungsprüfung (Was wäre, wenn das, was gelten soll, tatsächlich für alle verbindlich gilt?) sollten immer zum Nachdenken über die eigene Moralvorstellung dazugehören.

Die Formel dieses Nachdenkens ist die Goldene Regel, der Raum dieses Nachdenkens ist das Gewissen.

Josef Bordat


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