Apostel der Indios

Zum 460. Todestag von Bartolomé de Las Casas

Am 18. Juli 1566 starb Bartolomé de Las Casas, ein Dominikanermönch, der sich nach der Eroberung Lateinamerikas durch die Spanier als Missionar und Bischof in Mexiko für die Rechte der indianischen Ureinwohner einsetzte. Er interessierte sich für ihre Kultur und bemühte sich darum, ihre Sitten und Gebräuche zu verstehen, um ihnen das Evangelium in einer Haltung der Anerkennung und Liebe zu vermitteln – gewaltsame Missionierung lehnte er strikt ab. Er wird deshalb auch als „Apostel der Indios“ bezeichnet.

Bartolomé de Las Casas wurde am 11. November 1484 in der spanischen Hafenstadt Sevilla geboren. 1497 ging er als Soldat nach Granada. Später begann er ein Lateinstudium in Sevilla und ein kurzes Jura- und Theologiestudium in Salamanca. 1502 ließ er sich als Conquistador (Eroberer) für die neuentdeckten Länder anwerben, ging nach Hispaniola, wurde Berater des Gouverneurs und erhielt als Belohnung für die erfolgreiche Teilnahme an mehreren militär. Aktionen eine Encomienda (Grundbesitz mit Sklaven) in der Nähe von La Concepción de la Vega zugeteilt. Nachdem er 1506 auf einer kurzen Europareise in Spanien das Lizenziat der Rechtswissenschaften erworben hatte und in Rom zum Priester geweiht worden war, führte er auf Hispaniola weiterhin das Leben eines Grundbesitzers, der sich um die Verwaltung und Vermehrung seines Besitzes kümmerte und darüber hinaus mit den Aufgaben eines Priesters betraut war. Seine erste hl. Messe zelebrierte er 1509. In den Jahren 1512 und 1513 nahm er als Feldkaplan an der blutigen Eroberung Kubas durch Diego de Velázquez teil.

Die Lebenswende kam 1514. Bei der Vorbereitung einer Predigt stieß Las Casas auf eine Stelle aus dem Buch Jesus Sirach (Sir 34,18-22, andere Verszählung 21-27), die von heuchlerischen Opfergaben, dem schweren Los der Armen und deren ungerechter Behandlung durch ausbeuterische „Blutsauger“ spricht. Las Casas erkennt sich und seine Indios in diesen Worten. Er verzichtete daraufhin öffentlich auf seinen ertragreichen Grundbesitz und wird 1515 als Generalprokurator eingesetzt, eine Vermittlungsinstanz zwischen den spanischen Interessen und den Bedürfnissen der Ureinwohner. In den Jahren 1518 und 1519 unternahm L.C. zahlreiche Reisen durch Spanien, um über die Lage in den Kolonien zu berichten und für sein Reformprogramm zu werben, dessen Kern kolonialpolitisch in der Aufhebung des Encomienda-Systems (und damit der Sklaverei) besteht, missionstheologisch in der Rückbesinnung auf friedliche und menschenfreundliche Evangelisierung im Sinne des Missionsauftrags Jesu. Im Februar 1521 kehrte er nach Hispaniola zurück und arbeitete in den Folgejahren an einer solchen Evangelisierung der Indios.

Bevor er sich dem intensiven Studium theologischer, historischer und juristischer Schriften widmete, trat er 1522 in den Dominikanerorden ein und fand im Kloster von Santo Domingo auf der Insel Hispaniola (heute: Haiti und Dominikanische Republik) einen geeigneten Ort zur stillen Arbeit. In der Hafenstadt Puerto de la Plata im Norden der Insel gründete er fünf Jahre später einen neuen Konvent und begann dort mit der Abfassung seiner „Geschichte der Westindischen Länder“, in der er die spanischen Eroberer als Verbrecher entlarvt. 1531 verfasste Las Casas einen „Brief an den Indienrat“. Darin macht er deutlich, dass die gewaltfreie Missionierung der Indios Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Spanier haben müsse. 1534 schreibt er erneut an den Indienrat und berichtet über die Erfolge seines friedlichen Vorgehens.

Bartolomé de Las Casas reiste 1540 nach Spanien, um beim Hof sein Konzept für ganz Amerika durchzusetzen. Dort nimmt man seine Vorstellungen mit Wohlwollen auf. Kaiser Karl V. setzte 1542 eine Kommission ein, die eine Gesetzgebung für die Reorganisation der Kolonialverwaltung erarbeiten soll. Las Casas wurde in diesem Gremium beratendes Mitglied. Die am 20. November 1542 verabschiedeten „Neuen Gesetze“ tragen deshalb auch seine Handschrift. Am 30. März 1544 wird Las Casas in Sevilla zum Bischof von Chiapas (Mexiko) geweiht und kehrt im Juli des gleichen Jahres nach Lateinamerika zurück. Er ist der zweite Bischof des Bistums, das seit 1964 in Erinnerung an ihn San Cristóbal de Las Casas heißt. Bei dem Versuch, die Neuen Gesetze in seiner Diözese anzuwenden, traf der neue Hirte auf erbitterten Widerstand der Kolonialgesellschaft. Da die Krone nichts mehr fürchtete als sinkende Einnahmen durch abtrünnige Kolonien, hob Karl die Neuen Gesetze 1545 wieder auf. Die ersten Reformbemühungen waren gescheitert.

Las Casas reagiert auf diese Rücknahme mit der Abfassung eines Beichthandbuchs, in dem er das Versagen der Spanier deutlich benennt. 1547 verließ Las Casas Lateinamerika und wurde in Spanien wieder in sein Amt als Procurador de los Indios eingesetzt. In den „Dreißig Rechtssätzen“ von 1547 und dem 1549 fertiggestellten „Traktat zur Begründung der souveränen kaiserlichen Herrschaft“ versucht Las Casas, die Ansprüche der spanischen Krone mit dem Selbstbestimmungsrecht der Indios in Einklang zu bringen. Er vertritt in diesem Kontext die epochale Auffassung, dass Herrschaft für Gläubige und Ungläubige gleichermaßen ein Naturrecht darstelle und daher auch die Herrschaftsverhältnisse bei den Ungläubigen (hier: den indigenen Völkern Amerikas) zu achten seien.

Sein Engagement blieb am Hof nicht ohne Folgen: Karl V. beruft 1550 eine Kommission nach Valladolid in Nordspanien ein („Junta de Valladolid“), um die ethischen, theologischen und juristischen Bedingungen der bisherigen spanischen Herrschaftspraxis zu erörtern und dabei insbesondere auf die Methoden zur rechten Glaubensverkündigung sowie auf die Voraussetzungen der Eroberung besiedelter Gebiete einzugehen. In Valladolid kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen Bartolomé de Las Casas und seinem Ordensbruder und erbitterten Gegner in der Kolonialfrage Juan Ginés de Sepúlveda, die für das Missionsverständnis der Kirche, aber auch für die europäische Vorstellung von Herrschaft und Recht historisch überaus bedeutend ist; zusammen mit Francisco de Vitoria, ebenfalls Dominikaner, bilden Las Casas und Sepúlveda eine wirkmächtige Trias der spanischen Barockscholastik, die erste Ansätze einer Transformation des Völkerrechts vom antiken „Recht der Völker“ (ius gentium) zum modernen „Völkerbeziehungsrecht“ (ius inter gentes) entwickelte. Hochaktuell!

In seiner „Apologia“, die in einem „Manifest der Menschheit“ gipfelt, entfaltet Las Casas gegenüber Sepúlveda den Grundsatz, dass alle Menschen, die Indios genauso wie die Spanier, von Gott mit Vernunft und freiem Willen ausgestattet sind. Deshalb müsse man ihnen ihre Freiheit zurückgeben und Unterdrückung und Ausbeutung beenden. Diese Ansicht öffnete eine Tür für die Begründung der allgemeinen Menschenrechte im 17. und 18. Jahrhundert.

Die letzten Lebensjahre verbringt Bartolomé de Las Casas in einem Dominikanerkloster bei Madrid, wo er am 18. Juli 1566 im Alter von 82 Jahren stirbt.

Josef Bordat

Weitere Schriften des Verfassers zu Bartolomé de Las Casas:

Neue Weltordnung, alter Widerstand. Zur Aktualität des Dominikanerpaters Bartolomé de Las Casas (1484-1566), in: Kuckuck. Notizen zur Alltagskultur 20 (2004), Nr. 2, S. 10-15.

Gerechtigkeit und Wohlwollen. Das Völkerrechtskonzept des Bartolomé de Las Casas. Aachen 2006 (zugl. Diss. TU Berlin).

Bartolomé de Las Casas (1484-1566). Missionar, Bischof, Kriegsdienstverweigerer, in: C.-Th. Müller, D. Walter (Hg.): Ich dien’ nicht! Wehrdienstverweigerung in der Geschichte, Berlin 2008, S. 15-32.

Mission und Expansion. Bartolomé de Las Casas und die spanische Conquista, in: Theologisches. Katholische Monatsschrift 47 (2017), Nr. 3/4, Sp. 137-146.

Gewissen und Protest bei Bartolomé de Las Casas, in: T. Kaufmann, K. Kunter (Hg.): Hier stehe ich. Gewissen und Protest – 1521 bis 2021 (Katalog zur Landesausstellung im Museum der Stadt Worms im Andreasstift vom 3. Juli bis 30. Dezember 2021), Worms 2021, S. 141-145.

Las Casas, Bartolomé de, in: Evangelisches Lexikon für Theologie und Gemeinde. Bd. 3 (2024), Sp. 30-33.


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