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Leihmutterschaft und Corona

In Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten. In manchen Ländern nicht. In der Ukraine beispielsweise nicht.

Dort warten derzeit über 100 Kinder darauf, von den Eltern, die sie wie eine Ware für ziemlich viel Geld bestellt haben, abgeholt zu werden. Die Eltern jedoch dürfen aufgrund der Coronapandemie nicht einreisen, um ihre Ware in Empfang zu nehmen.

Auch in der Ukraine ist die Leihmutterschaft umstritten.

Man kann davon ausgehen, dass Mütter, die sich dafür hergeben, für eine andere Frau das Kind in ihrem eigenen Bauch auszutragen, dies nicht freiwillig macht, sondern weil die finanzielle Not groß ist.

Insofern widerspricht die Leihmutterschaft gleich mehrfach der Würde des Menschen. Sie entwürdigend die Leihmutter, die zu einer Gebärmaschine degradiert wird, sie entwürdigt zudem das Kind, das zur Ware wird.

Die beiden großen Kirchen in Deutschland lehnen die Leihmutterschaft ab.

Bestätigt hat die EKD-Synode diese ablehnende Haltung 1994 in Halle, in dem sie affirmativ auf die geltenden Bestimmungen in Deutschland verweist („Mutter des Kindes ist allein die Frau, die das Kind austrägt und zur Welt bringt. Dies gilt auch in den Fällen sogenannter Ersatz- oder Leihmutterschaft.“) und zudem das „Recht, die eigene Herkunft zu kennen“ als „Grundrecht des Kindes“ ausweist.

Auch die Katholische Kirche lehnt die Leihmutterschaft entschieden ab. 

Quelle

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