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Inzest bleibt verboten

babyhand-steffi-pelz.jpgEin beklemmendes Urteil, wenn man sich in die Hintergründe einliest: Geschwisterliebe bleibt verboten, also Inzest in Deutschland bleibt strafbar. Das entschied am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht. Dem wird zunächst einmal fast jeder zustimmen – wenn er die Hintergründe nicht kennt. > Hier lesen.

Lesen Sie auch: > Das letzte Tabu: Inzest
> Schweres Erbe erwünscht ? (FAZ)
Bild:Steffi Pelz,pixelio.de

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