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Bayern fordert Änderungen in der deutschen Nationalhymne

Zwar hat Bayern als eigenes Bundesland auch eine eigene Bayernhymne, die da lautet:

„Gott mit dir, du Land der Bayern, Heimaterde, Vaterland, über deinen weiten Auen walte seine Segenshand, er behüte deine Fluren, schirme deiner Städte Bau und erhalte dir die Farben deines Himmels weiß und blau.“

Da aber ab und zu in Bayern auch die gesamtdeutsche Nationalhymne gesungen wird (oder werden muss), mischt sich nun Unmut zu der Eingangsformulierung dieser Hymne.

Der bayerische Vorstoß geht nun dahin, den Beginn des Liedes „Einigkeit und Recht und Freiheit…“ ändern zu lassen oder zumindest für das bayerische Bundesland zu ändern in „Einigkeit und Recht und Sicherheit…“.

Mit Einführung des Polizeiaufgabengesetzes werde nämlich besonders die Sicherheit betont und dies solle sich auch in einer Hymne widerspiegeln. Freiheit habe man ja bereits weiterhin im Urlaub und sonstwo auf der Welt. Aber gerade in dem vielleicht sichersten Bundesland der Welt müsse verstärkt auf Sicherheit gesetzt werden. Der Bürger müsse zudem vor sich selbst geschützt werden, denn man wisse ja, civis civi lupus est, der Bürger ist dem Bürger ein Wolf und stets gefährlich.

Deswegen sei für das geplante Polizeiaufgabengesetz, PAG, sofern es denn Rechtskraft erlangt haben wird, für den Begriff der „drohenden Gefahr“ eine Novelle geplant, die dann künftig von einer „vermuteten oder zumindest nicht völlig auszuschließenden Gefahr“ sprechen soll. Als besonders effektive Maßnahme zur Erhöhung der Bürgersicherheit wird auch eine generelle Ausgangssperre ab 22 Uhr diskutiert.

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