Neuwahlen? Unwahrscheinlich.

Derzeit hört man in den Medien eigentlich fast nur noch das Wort Sondierungsgespräche. Es wird sondiert, danach wird noch mal sondiert und schließlich wird sondiert. Immer ernste Gesichter, immer dramatische Kommentatoren, die in Aussicht stellen, das es ja womöglich Neuwahlen geben könnte. Das Gespenst der Neuwahlen kriecht bis in die Wohnzimmer hinein. Aber ist das überhaupt realistisch? Es würde doch zum einen bedeuten, dass die Parteien unfähig wären, den Wählerwillen umzusetzen. Denn die deutschen Bürger haben eben so gewählt, das eine Jamaika-Koalition möglich ist. Beziehungsweise genau genommen haben sie eigentlich so gewählt, dass eine große Koalition möglich wird, weil die Union und die SPD gemeinsam den größten Wählerzuspruch hatten. Da die SPD sich aber diesem Auftrag verweigert, muss man davon ausgehen, dass eben eine Jamaika-Koalition letztlich den Wählerwillen wiedergibt, wenn auch nur den sekundären.

In der aktuellen Printausgabe der ZEIT geht man der Angelegenheit etwas genauer auf den Grund. Das Grundgesetz will Neuwahlen möglichst vermeiden, damit nicht alle Bürger noch einmal an die Wahlurnen laufen müssen. Deswegen gibt es laut Grundgesetz kein Recht auf Selbstauflösung des Bundestages. Zweimal in der Geschichte der Bundesrepublik wurde diese Sperre bewusst unterwandert, 1982 von Helmut Kohl und 2005 von Gerhard Schröder. Beide hatten zwar eine Mehrheit im Bundestag hinter sich, stellten aber nach Artikel 86 des Grundgesetzes die Vertrauensfrage. Sie erhielten ihrer Kalkulation nach tatsächlich auch eine Niederlage und konnten so den Bundespräsidenten bitten, das Parlament aufzulösen.

Für Angela Merkel gibt es die Möglichkeit, die Vertrauensfrage zu stellen, nicht, weil sie derzeit nur noch auf Bitten des Bundespräsidenten geschäftsführend im Amt ist. Einzig nach Artikel 63 des Grundgesetzes wären Neuwahlen möglich. Voraussetzung wäre allerdings, dass ein oder mehrere Kandidaten sich im Bundestag zur Wahl als Kanzler stellen würden und mehrfach hintereinander scheitern würden. Erst dann könnte der Bundespräsident Neuwahlen ansetzen, müsste aber nicht. Es würde in seinem politischen Ermessen liegen, genausogut könnte er aber auch denjenigen Kandidaten zum Bundeskanzler ernennen, der die meisten Stimmen im Parlament auf sich versammelt hätte. Er wäre dann ein Minderheitskanzler. Würde der Bundespräsident jedoch zu Neuwahlen aufrufen, hieße dass, das ja zuvor eine oder mehrere Kanzlerkandidaten im Bundestag so schwach unterstützt worden wären, dass sie eigentlich bei Neuwahlen auch nicht gerade glänzen könnten für ihre jeweilige Partei. Würde sich dafür denn überhaupt ein Kandidat hergeben? Vermutlich nicht. Deswegen kann man wohl davon ausgehen, dass die Sondierungsgespräche mit ziemlicher Sicherheit erfolgreich verlaufen werden und müssen. Alles andere wäre zu blamabel und würde den Parteien bei Neuwahlen wohl kaum erneut Wähler zutreiben.

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