
Es ist das tägliche Dilemma des modernen Großstädters: Die Ampel zeigt Grün, der Terminkalender zeigt „vorgestern“, und auf der Fahrbahn materialisiert sich ein beratungsresistenter Fußgänger, der das Konzept der roten Farbe eher als unverbindliche Gestaltungsempfehlung begreift.
Die instinktive Frage – „Darf ich da jetzt einfach drüber?“ – ist so alt wie der Verbrennungsmotor selbst. Rein ästhetisch betrachtet, stört der Passant natürlich das flüssige Gesamtbild des Verkehrsflusses. Gesellschaftlich hat sich jedoch die eher hinderliche Meinung durchgesetzt, dass das Auslöschen eines menschlichen Daseins nur wegen einer 30-sekündigen Zeitverzögerung als „leicht überreagiert“ gilt. Man nennt das wohl Zivilisation, auch wenn es sich im Berufsverkehr eher nach Nötigung anfühlt.
Auch die Rechtsprechung zeigt sich hier von ihrer besonders unentspannten Seite. Während der Fußgänger zwar eine Ordnungswidrigkeit begeht, wird der Autofahrer, der die Situation zur spontanen natürlichen Selektion nutzt, oft mit lästigen Begriffen wie „Totschlag“ oder „gefährlicher Körperverletzung“ konfrontiert. Das ist juristisch gesehen tatsächlich kein glattes Eis, auf dem man sicher gleiten kann – es ist eher ein Minenfeld aus Schadenersatzforderungen und mehrjährigen Aufenthalten in staatlichen Einrichtungen ohne Tiefgaragenstellplatz.
Dass nicht jeder Autofahrer diese feinen Nuancen des Strafgesetzbuches verinnerlicht hat, liegt wohl an der mangelnden Kommunikation zwischen den Spezies. Dennoch sollte man bedenken: Eine Stoßstange ist ein teures Ersatzteil, und die Entfernung von Textilresten aus dem Kühlergrill ist eine logistische Herausforderung, die man sich am Montagmorgen lieber erspart.
Im Zweifelsfall gilt also: Bremsen. Nicht aus Nächstenliebe, sondern weil der Papierkram einfach die Hölle ist. Und weil Autofahrer ja auch bisweilen als Fußgänger unterwegs sind.



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