München. Der Kampfhund im Park

Ich setze mich auf eine Parkbank und esse einen Burger.

Irgendwann wandert mein Blick nach links, auf der nächsten Bank sitzt ein Pärchen, ihnen gegenüber ein Mann, den ich von den vergangenen Tagen schon vom Sehen her kenne. Er ist das Herrchen eines Pitbulls. Eines Kampfhundes. Insgesamt sind drei Hunde bei diesen Leuten.

Von rechts kommt auf dem Weg eine Mutter mit ihrem kleinen Kind, welches auf dem Grünstreifen zwischen dem Weg und dem Pitbull mit einem Laufrad entlang fährt. Kurz, bevor es zu dem Kampfhund kommt, fährt es auf den Weg zurück. Der Hund bleibt ruhig.

Irgendwann stehen die drei Personen auf und gehen an mir vorbei, die Hunde schnüffeln etwas, der Pitbull scheint auch in meine Richtung kommen zu wollen, sein Herrchen pfeift ihn aber zurück. Die drei Personen setzen sich rechts von mir auf eine Bank, die Hunde sind bei ihnen.

Alle Hunde sind nicht angeleint. So war es auch vor ein paar Tagen schon.

Ich merke, dass dieser Pitbull wohl ein Kampfhund sein muss und befrage Google. In Deutschland besteht Leinenpflicht für Kampfhunde, sie müssen immer an der Leine sein. Dieser Pitbull ist es nicht. Und er war es auch vor ein paar Tagen nicht.

Ich höre ein paar Gesprächsfetzen von diesen Leuten, die nun auf der rechten Bank sitzen. Das Herrchen des Pitbulls sagt „Vor den Russen brauchen wir uns nicht zu fürchten. Vor den Amerikanern müssen wir uns fürchten.“

Er trägt eine militärische Tarnhose.

Ich stimme seiner Aussage nicht zu. Innerlich denke ich mir: vor deinem Kampfhund müsste man die Menschen schützen.

Die Rechtslage in Deutschland ist wie folgt:

Was gilt für Hunde, die als besonders gefährlich oder bissig eingestuft werden?

Für sogenannte „Listenhunde“, die umgangssprachlich auch als Kampfhunde bezeichnet werden, gibt es einen Leinenzwang. In Deutschland werden unter anderem Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Listenhunde angesehen und dürfen entsprechend nur an der Leine geführt werden.

 

Was geschieht, wenn ich gegen den Leinenzwang verstoße?


Lassen Sie Ihren Hund trotz Leinenpflicht frei herumlaufen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit maximal 50.000 Euro geahndet werden kann. Üblich sind allerdings geringere Bußgelder.

Quelle

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Kommentare

2 Kommentare zu „München. Der Kampfhund im Park“

  1. Wie würdest Du den Hundebesitzer auf seine Pflicht ansprechen, wenn du (so wie ich) Angst vor solchen Hunden hast?

  2. Würde ich gar nicht, so wie der Typ ausgesehen hat. Würde ich mir wirklich Sorgen machen, würde ich der Polizei einen Tipp geben.

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