Josef Bordat. Religionsfreiheit bedeutet nicht Religionsgleichheit. Dass der Staat kein bestimmtes Glaubensbekenntnis verbindlich vorschreibt, sondern dem Bürger die Wahl lässt, ein bestimmtes Bekenntnis anzunehmen und nach einem bestimmten Glauben und in einer bestimmten religiösen Praxis zu leben (oder dies eben nicht zu tun), bedeutet keineswegs, dass der Staat nun allemöglichen Bekenntnisse gleich behandeln muss. Er kann bestimmte Religionen und Konfessionen bevorzugen, wenn er meint, das liege im Interesse des Gemeinwohls, also auch derer, die den bevorzugten Religionen bzw. Konfessionen nicht angehören…>mehr.
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