Jonathan Mall. Noch ist die Aufregung um die Kirchen-Parodie der Komikerin Carolin Kebekus nicht gänzlich aus den Schlagzeilen verschwunden. Jüngst erst forderte die Pius-Bruderschaft die Katholiken dazu auf, „sich bei der Verspotterin persönlich zu beschweren und gleichzeitig Strafanzeige einzureichen“. Gegen die Aufforderung zu einer persönlichen Beschwerde ist nichts einzuwenden, wenngleich mit einer strafrechtlichen Konsequenz kaum zu rechnen ist. Zumindest vermag es das Video bisher nicht „den öffentlichen Frieden zu stören“, was nach § 166 StGB die Voraussetzung für eine strafrechtliche Maßnahme darstellt. Von einem Aufschrei von Seiten der katholischen Kirche kann nicht die Rede sein.
Mitnichten handelt es sich bei dem Musikvideo um…>mehr.
foto: Daniela Baack / pixelio.de