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Eine Kritik und ihre Folgen – Käßmann und der Afghanistan-Einsatz

Zu Guttenberg Visits Bundeswehr Fighter Squadron 74

Dass die Kirche die Politik aufmischen kann und dass der innere Konflikt bei den Grünen vertieft werden konnte, das ist wirklich einmal eine erfreuliche Nachricht.

Die Folgen von Margot Käßmanns Weihnachtspredigt sind erstaunlich. Anfang der Woche hat es ein Treffen zwischen ihr und Bundesverteidigungsminister zu Guttenberg gegeben, vorher kam Ralf Fücks, der Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung, unter Druck, weil er die Predigt kritisiert hatte und eine Fülle grüner Funktionsträger in einem Offenen Brief widersprachen, einige auch seinen Rücktritt forderten. Alles hatte aber damit angefangen, dass Käßmann von zahlreichen Politikern harsch kritisiert worden war. Und noch im jüngsten Spiegel wirft ihr der Wehrbeauftragte des Bundestags, Reinhold Robbe (SPD), “populistische Fundamentalkritik” vor. > mehr.

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3 Kommentare

  1. leuchtfeuer

    Die Rechtsgrundlage für die Bundeswehr in Afghanistan ist das ISAF-Mandat für Wiederaufbau und Sicherheit zur Schaffung von Frieden, es ist kein Kriegsmandat.

    Es ist ein robustes Mandat mit Rechtssicherheit für die Soldaten:

    Ein robustes Mandat erlaubt, im Sinne des Kapitels VII (Artikel 42) der UN-Charta, den eingesetzten “Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen”. Dies bedeutet, dass eine [b]abgesicherte Rechtsbasis zum Einsatz von Waffen zur Selbstverteidigung, zur Verteidigung der Mission und von Zivilisten durch die UN-Friedenstruppen[/b] existiert. (Wikipedia)

    Dagegen ist der Angriffskrieg der USA in Afghanistan nicht von der UNO beauftrag und auch keine Selbst-Verteidigung:

    [b]Artikel 51 der UN-Charta[/b]

    “Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält. ”
    http://www.unric.org/de/charta?start=7

    Art. 51 UN-Charta bezieht sich also auf gerade laufende Angriffe gegen einen Staat solange die UNO noch nicht taetig werden kann. Die Angriffe waren aber vorbei, somit greift dieses zeitweilige Selbst[b]verteidigungs[/b]recht nicht. Ausserdem war die UNO ja sofort tätig geworden und hatet beschlossen, selber die Rädelsführer zu jagen und vor Gericht zu stellen.
    Racheakte, Lynchjustiz, Angriffskrieg werden also keinesfalls dadurch gedeckt.

    Der Angriffskrieg gegen Afg. war und ist aus diesen Gründen demnach [b]voelkerrechtswidrig![/b]

    Wenn Leute wie Guttenberg versuchen, das eindeutige ISAF-Mandat in einen Kriegsauftrag umzudeuten, sollte einmal die Staatsanwaltschaft prüfen, ob es sich nicht um strafbares Aufstacheln zum Angriffskrieg gemäß StGB § 80a handelt.

    Frau Käßmann hat völlig recht wenn sie predigt:
    “Wir brauchen Menschen, die nicht erschrecken vor der Logik des Krieges, sondern ein klares Friedenszeugnis in der Welt abgeben, gegen Gewalt und Krieg aufbegehren und sagen: Die Hoffnung auf Gottes Zukunft gibt mir schon hier und jetzt den Mut von Alternativen zu reden und mich dafür einzusetzen.”

    Eine solche Alternative ist ja das ISAF-Mandat, es darf auf keinen Fall in einen Kriegsauftrag umgedeutet werden.

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