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Römlikanisch? – Die Apostolische Konstitution Anglicanorum coetibus

BenediktXIV - elkitJetzt ist sie raus, die „Apostolische Konstitution“ mit dem Namen „Anglicanorum coetibus“, mit der die Fragen übertrittswilliger anglikanischer Christinnen und Christen – als Einzelne oder gleich „als ganze Gemeinschaft“ – zum römischen Katholizismus geklärt wird.

In einem Interview von Radio Vatikan mit dem Ökumene-Verantwortlichen Kardinal Walter Kasper (vgl. „Kein Hindernis für die Ökumene„) erklärte dieser, dass die römisch-katholische Kirche diese Entwicklung ja eigentlich nie gewollt habe, sondern sich diese nur auf Grund innerer „Schwierigkeiten und Spannungen in der anglikanischen Kirche“ so ergeben habe. Gleichzeitig macht er allerdings auch deutlich, dass sich „die Tatsache, dass bestimmte Bischöfe, Priester und auch Laien offensichtlich katholisch werden wollen, … dem ökumenischen Gespräch“ verdanke; das sei – so Kasper – „bereits eine gewisse Frucht.“

Das schmeckt nach der altbekannten Rückkehr-Ökumene. Und wenn er dann unmittelbar anschließend hinzufügt, dass die ökumenischen Gespräche mit der anglikanischen Kirche weitergehen, könnte man das schon fast als bedrohliche Doppeldeutigkeit verstehen …

Dies zumal, wenn in der Apostolischen Konstitution – so verstehe ich sie zumindest – die zu erreichende Einheit der Kirche Christi nicht als eine Einheit in echter Vielfalt zu verstehen scheint, sondern als eine Gemeinschaft, bei der die klare, hierarchische Leitungsstruktur durch den römischen Papst unverrückbar ist. Das römisch-katholische / alt-katholische Dialogpapier, welches im Frühjahr veröffentlicht wurde, war hier m.E. schon etwas weiter, und hatte eine größere Pluralität im Blick (vgl. „Auf dem Weg zur Kirchengemeinschaft mit Rom ohne die Vielfalt zu verlieren?„).

Dass der Zölibat auch für zukünftige Priesteramtskandidaten verpflichtend sein würde, die aus der anglikanischen Kirche kommen und zur römisch-katholischen Kirche übertreten, hatte bereits Vatikansprecher Pater Federico Lombardi vor einiger Zeit erklärt. Allerdings gab es noch widersprüchliche Meldungen hinsichtlich der Frage, ob die Geistlichen, die aus der anglikanischen Kirche zur römisch-katholischen Kirche konvertieren, erneut geweiht werden müssen. Nach „Anglicanorum coetibus“ müssen sie das; und verheiratete Geistliche dürfen dann auch verheiratet bleiben – zumindest kann der zuständige Ordinarius für diese anglo-römisch-katholischen Geistliche den Papst um die Zulassung zur Priesterweihe bitten, die dann auf Basis einer Fall-zu-Fall-Entscheidung getroffen wird. – Das Frauen hiervon grundsätzlich ausgeschlossen sind, findet die Konstitution nicht mal einer Erwähnung wert.

Auch die Frage des Standes konvertrierungswilliger anglikanischer Bischöfe wird in der Konstitution nicht ausdrücklich erwähnt – zumindest konnte ich nichts, auch nichts zwischen den Zeilen verstecktes, finden.

Hier mag dann wieder das Interview von Kardinal Kasper helfen: Konvertierende anglikanische Bischöfe können nur dann auch zu anglo-römisch-katholischen Bischöfen werden, wenn sie nicht verheiratet sind, „denn verheiratete Bischöfe wären ja gegen die Tradition der Westkirche wie der Ostkirche. Das wäre etwas Neues – das hat man nie gehabt, und das möchte man auch nicht einführen.“ – Dagegen sind allerdings in dem schon erwähnten Dialogpapier zwischen römisch-katholischer und alt-katholischer Seite unter der Überschrift „Verheiratete Bischöfe und Priester“ die Zeilen zu lesen:

„(75) Wenngleich die Römisch-Katholische Kirche in einer Jahrhunderte alten Tradition am Zölibat, d.h. am ehelosen Leben ihrer Priester und Bischöfe festgehalten hat, diese Lebensform aber der kirchlichen Disziplin und keiner dogmatischen Feststellung zuzuordnen ist, hat sie andere Wege anderer Kirchen und Traditionen stets anerkannt.

(76) Einer Kirchengemeinschaft stehen diese Traditionen nicht entgegen, wie die Praxis der mit Rom unierten Kirchen des Ostens zeigt. Die Römisch-Katholische Kirche ist sich allerdings mit den unierten wie mit den getrennten Kirchen des Ostens bewusst, dass sich bereits frühe Konzile gegen die Bischofsweihe eines verheirateten Priesters ausgesprochen haben, und hält an dieser Praxis fest, ohne freilich die Gültigkeit der Bischofsweihe eines verheirateten Priesters anzuzweifeln.“

Die Hervorhebungen sind von mir. Aber ich denke, es wird deutlich: So ganz unmöglich, wie Kasper meint, scheint der Gedanke verheirateter Bischöfe nun doch nicht zu sein. Und vielleicht wird es ja gerade auch deswegen nicht ausdrücklich erwähnt.

Zudem hat Kasper unrecht, wenn er sagt, dass verheiratete Bischöfe gegen die Tradition der Westkirche wären: Denn die Alt-Katholische Kirche wird von der Römisch-Katholischen Kirche als Kirche anerkannt – auch hier wieder deutlich im Dialogpapier, wenn geschrieben wird, dass „den Altkatholiken ähnlich wie den Orthodoxen der Status einer Kirche, nicht (nur) einer kirchlichen Gemeinschaft zuerkannt wird.“ Ergo gibt es zumindest mit den Katholischen Kirchen der Utrechter Union Westkirchen, in denen auch verheiratete Bischöfe Tradition geworden sind.

Versammelt werden sollen die zur römisch-katholischen Kirche konvertierenden Menschen in Personalordinariaten. Diese können durchaus auf dem Gebiet eines bereits existierenden römisch-katholischen Bistums bzw. dem Gebiet einer existierenden römisch-katholischen Bischofskonferenz eingerichtet werden, nachdem die Bischofskonferenz konsultiert wurde. Diese Personalordinariate sollen den ehemals anglikanischen Gläubigen die Möglichkeit geben, an ihren liturgischen Gebräuchen und Büchern – soweit von Rom approbiert (!) – festzuhalten, „um den Glauben seiner Glieder zu nähren und deren Reichtum zu teilen.“ Juridisch sind diese Personalordinariate Diözesen gleichgestellt. Alle Personalordinariate werden gemeinsam „der pastoralen Sorge eines vom römischen Papst ernannten Ordinarius anvertraut“, der spätestens alle fünf Jahre in Rom Bericht erstatten muss.

Ich bin gespannt, wie diese Geschichte weiter geht. In zwei Wochen ist der Erzbischof von Canterbury, Rowan Williams, bei einer Audienz beim Papst in Rom. Er ist das Ehrenoberhaupt der Anglikanischen Kirchen. Vielleicht gibt es nach diesem Treffen wieder Neues zu berichten.

Fotograf: elkit – Quelle: http://www.flickr.de

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4 Kommentare

  1. Stefan

    @oekumenisch

    Römlikanisch, und erst die Papstmütze – ist das nicht ganz doll komisch? – Es ist ja nichts wirklich böses an deiner Darstellung, aber man wird halt nicht sehr ernst genommen, wenn man immer nur austeilt 🙂

    Meinst du, auch deinen Brüdern und Schwestern i.S.v. „Anglicanorum coetibus“ mit dieser karnevalesken Darstellung ein gutes Vorbild zu sein? Ich denke, diese Menschen sind froh, wieder eine kirchliche Heimat zu finden, und ich freue mich sehr darüber.

  2. Walter Jungbauer

    Dass Benedikt XVI. mit seiner Kamauro, diesem hermelinbesetzten roten Hut, etwas karnevalesk daherkommt, liegt in seiner eigenen Verantwortung. Ich hatte das Bild als ein Lizenzfreies Bild gefunden, und fand, dass es gut zu dem Artikel passt.

    In Sachen „neue kirchliche Heimat“ für den konservativen Teil der Anglikaner: diese haben die Apostolische Konstitution mittlerweile begrüßt, aber dankend abgelehnt; sie wollen dann doch lieber Anglikaner bleiben (siehe u.a. den Bericht im Domradio: „Konservative Anglikaner …“).

  3. Stefan

    Wenn die betreffenden Anglikaner lieber dort bleiben wollen, wo sie immer schon waren: Wunderbar!

    Entscheidend ist doch nur eines: Dass ein Mann, der ab und zu diese Mütze trägt, ein wichtiges und wesentliches Angebot gemacht hat.

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