Um was sich manche Politiker Sorgen machen verwundert mich immer wieder.
Die bayerische CSU will am 24. Oktober 2007 eine Initiative zum Schutz des christlichen Glaubens in den Rechtsausschuss des Bundesrates einbringen. Der Paragraph 166 des Strafgesetzbuches (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) soll verschärft werden. Vor allem die Verspottung des christlichen Glaubens soll in Zukunft leichter bestraft werden können.
Ausreichend soll sein, wenn ein Theaterstück oder eine Fernsehsendung das Vertrauen von Betroffenen in die Achtung ihrer religiösen Überzeugung beeinträchtigen kann oder bei Dritten die Bereitschaft zu Intoleranz gegenüber dem Bekenntnis gefördert werden könne.
Ich frage: Wer vermag denn bitte zu beurteilen, wann das Vertrauen von Betroffenen beeinträchtigt ist oder die Bereitschaft zu Intoleranz gefördert wird? Bei diesen schwammigen Begriffen ist der Interpretation Tür und Tor geöffnet. Und je nachdem, welcher Beckmesser dann am Werk ist, befinden wir uns unversehens bei der Einstellung der literarischen Figur Jorge von Burgos aus „Der Name der Rose„, der absolut davon überzeugt war, dass Jesus nie gelacht hat.
Und dann dürfte die Zensur auch nicht mehr weit sein.
Mein christlicher Glaube wird sich von Karikaturen und Witzen, von Ironie und Beleidigungen sicherlich nicht erschüttern lassen. Es wäre ein sehr schwacher Glaube, wenn eine Spitze gegen ihn alles sofort ins Wanken bringen würde. Ich denke eher, dass Gott selbst mit einer kräftigen Prise Humor ausgestattet sein dürfte. Er hat ihn ja schließlich selbst erschaffen.
Die Verschärfung des Paragraphen 166 ist m.E. so unnötig wie ein Kropf.
Ein ausführlicherer Artikel zum Thema in der taz: „Bayerischer Vorstoß: Kein Spott mit Gott“
Bild: Christian Kastner, pixelio.de



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