In der Wochenend-Ausgabe der Frankfurter Rundschau bin ich auf eine kleine, aber sehr feine Meldung gestoßen: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat eine für gestern geplante NPD-Veranstaltung in Wiesbaden untersagt. Begründung: Das Treffen der Rechtsextremisten und die zu erwartenden Gegendemonstrationen hätten eine Störung für den Firmgottesdienst in einer römisch-katholischen Kirche bedeutet.
Ich gehe mal davon aus, dass sich ähnliche Entscheidungen wohl auch für Erstkommunion-Feiern, Konfirmationen, Einsegnungen etc. erwirken lassen würden. Da bekommt man doch Lust, die Termine für solcher Anlässe wie Firmung et al. bei Bedarf entsprechend zu legen.
Auch das wäre vielleicht eine Form des Widerstands gegen Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus.
Artikel in der FR vom 31. Mai 2008: NPD darf nicht ins Bürgerhaus
Foto: la_vie_en_francais – Quelle: http://www.flickr.de



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