Der deutsche Oster-Lockdown

Wenn ich das richtig auf dem Infosender „B5 aktuell“ vorhin mitbekommen habe, ist die Lage wie folgt.

Auch für die Osterferien gilt, dass man bitte keinen Urlaub machen soll, verboten ist der Urlaub allerdings nicht. Jedoch sind in Deutschland ja die Hotels geschlossen und Ferienhäuser und Ferienwohnungen darf man sich offensichtlich nach wie vor nicht mieten.

Möchte man also in ein Hotel, ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung gehen, muss man sich für zwei oder drei Stunden dicht gedrängt mit hunderten anderen Passagieren in den Flieger setzen und beispielsweise nach Mallorca fliegen. Dort ist das dann seltsamerweise erlaubt.

Das dürfte nicht für jeden in der Gesellschaft nachvollziehbar sein.

Nachvollziehbar ist zumindest der eine Punkt, dass nämlich die Pandemie neu begonnen hat mit neuen Mutanten, die viel gefährlicher und viel infektiöser sind, als das ursprüngliche Coronavirus, und zwar nicht nur für alte Menschen, sondern für Menschen jeden Alters. Nachvollziehbar ist auch, dass man jetzt die bisherigen Erfolge nicht verspielen darf, weil sonst der Impfstoff möglicherweise irgendwann nicht mehr wirksam ist, wenn die Mutationen zu sehr weiter mutieren. Und dann würde die Gesellschaft wirklich vor dem Abgrund stehen und alle Hoffnung wäre dahin.

Die Regelungen mit dem Urlaub, die oben genannt wurden, sind allerdings nicht sonderlich gut nachvollziehbar und dürften auf manche Menschen ungerecht wirken.

Das zugrundeliegende Problem scheint allerdings juristischer Art zu sein. Innerhalb der eigenen Landesgrenzen kann Deutschland natürlich gewisse Regelungen zur Bekämpfung der Pandemie geltend machen, auf Mallorca aber nicht. Man könnte verlangen, dass Urlauber vor ihrer Rückreise bzw spätestens dann, wenn sie nach Deutschland einreisen, einen negativen Coronatest vorweisen müssen, oder sich ansonsten sofort in Quarantäne begeben müssen. Allerdings könnte man dies juristisch vermutlich nicht nur auf Rückkehrer von Mallorca beschränken, weil dies sonst eine Ungleichbehandlung wäre, sondern müsste dies dann für alle Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, geltend machen. Und man kann vermutlich aus juristischer Sicht auch nicht Mallorca weiterhin zum Risikogebiet erklären, weil eine solche Einstufung an gewisse Inzidenzen gekoppelt ist, die in Mallorca derzeit aber niedrig sind.

Insofern sind es Prinzipien des Rechtsstaats, die hier Anwendung finden bzw finden müssen.


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