In der Schweiz hatte im Jahr 2009 das Egerkinger Komitee, ein kleiner Kreis reaktionärer Menschen, ein Verbot des Neubaus von Minaretten erwirkt.
Nun hat dieser Kreis ebenfalls eine Volksabstimmung ins Leben gerufen, die knapp gewonnen wurde. Dieser Abstimmung nach dürfen gewisse Verschleierungen in der Schweiz künftig nicht mehr verwendet werden. Und zwar religiöse Verschleierungen im Sinne einer Burka oder eines Niqab oder auch Verschleierungen von Menschen, die möglicherweise irgendwelche Randale anzetteln wollen.
Weiterhin erlaubt sind allerdings Motorradhelme, die einen ja auch komplett verschleiern können, oder bis tief ins Gesicht gezogene Schals oder auch Verkleidungen zu Fasching. Weiterhin tragen darf man einen Mund-Nasen-Schutz, an manchen Orten muss man ihn sogar tragen, zum Schutz vor dem Coronavirus.
Das Verschleierungsverbot richtet sich ziemlich offenkundig primär gegen die religiöse Verschleierung der Frau, die sich im Tragen einer Burka oder eines Niqab zeigt.
Vorgeblich wolle man also die Rechte der Frau stärken, indem man ihr das Recht nimmt, zu tragen, was sie möchte, und indem man ihr die Mündigkeit abspricht, darüber selbst entscheiden zu dürfen und zu können.
Das versteht nun nicht jeder.
Das Tragen eines Motorradhelms ist also okay, eine Burka soll nicht okay sein.
Man vermutet hier eine Diskriminierung aus religiösen Motiven.
Wenn nun eine Frau künftig aber weiterhin eine Burka oder einen Niqab tragen möchte, müsste sie, damit dies in der Schweiz erlaubt ist, wahrscheinlich einen Motorradhelm darüber aufsetzen oder sich einen Schal um die Burka tief ins Gesicht legen.
Das Heute-Journal des ZDF berichtete gestern, dass es in der gesamten Schweiz offensichtlich gerade mal etwa 30 Frauen gibt, die einen Niqab tragen.
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