Wo Karl Lauterbach über das Ziel hinausschießt. Oder: das mögliche Ende des Rechtsstaats

SPD Gesundheitsexperten Karl Lauterbach ist einer der gut zu hörenden Stimmen in Deutschland innerhalb der Pandemie. Oft hat er Recht. In einem Punkt scheint er aber aktuell massiv über das wohl gut gemeinte Ziel hinauszuschießen.

Von ihm ist nämlich aktuell zu hören, dass die Behörden, demzufolge also die Polizei, auch innerhalb von Wohnungen und Wohnhäusern kontrollieren können sollte, ob dort die maximal zulässige Anzahl von Personen innerhalb der Pandemie eingehalten wird.

„Wenn private Feiern in Wohnungen und Häusern die öffentliche Gesundheit und damit die Sicherheit gefährden, müssen die Behörden einschreiten können.“

Quelle

Hier muss man differenzieren.

Angenommen, damit sollte gemeint sein, dass die Polizei, wenn sie von außen durch die hell erleuchteten Fenster schaut, zufällig sieht, dass viel zu viele Menschen in einem Haus oder einer Wohnung Party machen, dass sie dann dort klingeln, den Hausherren zur Haustür rufen und vor der Haustür, also außerhalb des Hauses oder der Wohnung und ohne ein Eindringen in diese Privatheit, Bußgelder verhängen darf, dann wäre das okay. Das ist vermutlich auch bisher schon der Fall.

Sollte damit aber gemeint sein, dass die Polizei im bloßen Verdachtsfall Zugriff auf das Privateste überhaupt, auf die eigene Wohnung oder das eigene Haus, auf die intimste Privatsphäre also, nehmen und in diesen privaten Bereich eindringen dürfte („Hausdurchsuchung“), wäre das wohl ein juristischer Dammbruch und der potentielle Anfang vom Ende des Rechtsstaates. Es wären womöglich, wenn man es einmal auf die Spitze treiben wollte, sogar die ersten Anklänge einer Diktatur, in welcher der Staat die privaten Rechte der Bürger völlig ignorieren könnte, nur aufgrund eines Anfangsverdachts. Und warum sollte der Staat die einmal erlangten Rechte nach einer Pandemie freiwillig wieder abgeben?

Drum täte Karl Lauterbach wahrscheinlich gut daran, diesen Vorschlag schnell zu konkretisieren in bezug auf den erst erwähnten Fall, weil der zweite Fall mit Demokratie und Rechtsstaat nicht vereinbar scheint.

Eine Pandemie ist durchaus etwas sehr Ernstes und Einschneidendes, aber sie darf nicht dazu instrumentalisiert werden, die Grundrechte unter dem Vorwand staatlicher Fürsorge außer Kraft zu setzen. Sonst ist in der Folge vielleicht irgendwann die Pandemie eingedämmt, die Demokratie und der Rechtsstaat aber genauso.

Und Eines sollte man auch nicht ganz vergessen. Wer sich vor der Pandemie wirksam schützen möchte, hält Abstand zu anderen Menschen und trägt eine ffp2 Maske. Eine Infektion zu bekommen ist nämlich kein Naturgesetz, dem man völlig schutzlos ausgeliefert wäre. Der Staat darf seine Fürsorge auch nicht übertreiben, keinesfalls bis in den privatesten Bereich hinein. Eine gewisse Fürsorge und Verantwortung hat nämlich ein jeder Bürger auch für sich selbst.

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