Habermas und Ratzinger

Heute ist es 21 Jahre her, dass Joseph Ratzinger zum Papst gewählt wurde – Benedikt XVI. Und gerade mal ein Jahr davor hat Ratzinger als einer der großen Intellektuellen der Kirche, damals noch Kurienkardinal, in der Katholischen Akademie München mit dem Philosophen und Soziologen Jürgen Habermas ein vielbeachtetes Gespräch über die Rolle der Religion in der Gesellschaft geführt. Ich möchte aus diesem Anlass im heutigen Wochenkommentar auf die Auseinandersetzung des vor einigen Wochen verstorbenen Habermas mit der Religion eingehen und dabei insbesondere jenes Gespräch betrachten.

Habermas und Ratzinger entstammen der gleichen Generation. Habermas wurde am 18. Juni 1929 in Düsseldorf geboren, etwa zwei Jahre nach Ratzinger, der am 16. April 1927 in Marktl (Oberbayern) das Licht der Welt erblickte. Auch dürfte kaum jemand bezweifeln, dass beide zu den herausragenden Intellektuellen Europas in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und im ersten Viertel des 21. Jahrhunderts zählen. Was man hingegen nicht so ohne weiteres sagen kann, dass ist, beide stünden für die gleiche weltanschauliche Position. Eher im Gegenteil: der katholische Theologe und Kirchenmann Ratzinger scheint mit dem säkularen, „religiös unmusikalischen“ Gesellschaftsphilosophen Habermas nur in sehr grundlegenden Fragen zu Gemeinsamkeiten gelangen zu können, sicherlich aber nicht in der Bewertung der Religion. Schauen wir genauer hin, es lohnt sich.

Das Gespräch damals sollte insbesondere die Notwendigkeit möglicher „vorpolitischer moralischer Grundlagen“ der Demokratie aus dem Geist der Religion thematisieren. Frage: Lebt der moderne Rechtsstaat von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann (Böckenförde-Diktum) und liefert die Religion dazu die nötige vorpolitische Kontrollinstanz (Ratzinger) oder gelingt es dem demokratischen Staat, allein mit säkularer Vernunft seine Normativität aus sich selbst heraus diskursiv zu begründen (Habermas)? Die Argumentation im Verlauf der Diskussion geht weit über die Frage hinaus und betrifft allgemein das Verhältnis von Glaube und Vernunft bzw. Religion und Wissenschaft. Im Verlauf des Gesprächs zeigte sich, dass beide die Ablehnung einer dezidiert areligiösen, tendenziell anti-religiösen Gesellschaft eint. 

Das entscheidende ist, dass auch Habermas der Religion Sinngehalte zuspricht, für die eine „ethisch enthaltsame“ Wissenschaft keine Sprache hat: das Gespür für Verfehlung und Erlösung, Scheitern und Gelingen. Dort wo sonst alles nur noch in Geldwerten bemessen wird, kann Religion Werte setzen, die dem Auftrag des Menschen zur Bewahrung der Schöpfung über den Tag hinaus gerecht werden. Dabei ist insbesondere das Christentum wertsetzend, wie Habermas schon lange vor dem Treffen mit Ratzinger in einem Gespräch mit Eduardo Mendieta feststellte: „Das Christentum ist für das normative Selbstverständnis der Moderne nicht nur Katalysator gewesen. Der egalitäre Universalismus, aus dem die Ideen von Freiheit und solidarischem Zusammenleben entsprungen sind, ist unmittelbar ein Erbe der jüdischen Gerechtigkeit und der christlichen Liebesethik. In der Substanz unverändert, ist dieses Erbe immer wieder kritisch angeeignet und neu interpretiert worden. Dazu gibt es bis heute keine Alternative.“

Wie weit die normative Funktion der Religion reicht, ist dabei freilich wieder umstritten. Während der Theologe Ratzinger den Vorrang der Religion betont, ist die „Kontrollinstanz Kirche“ für einen liberalen Denker wie Habermas nicht annehmbar. Das Schreckgespenst eines totalitären Absolutismus, das hier auftaucht, ist für ihn undenkbar in einer liberalen Demokratie, in der alles nur relativ sein kann. Dabei übersieht Habermas, dass Religion, soweit damit das Christentum gemeint ist, auch etwas Relatives meint, nämlich die Einordnung des Menschen in einen Ordo, welcher nur in der Beziehung zu Gott (der religio) erfahrbar wird, freilich mit dem Unterschied, dass hier aus der Relation feste Werte entstehen (und zwar weniger durch göttliche Vorgaben als vielmehr durch Einsicht in deren Notwendigkeit), während Werte im säkularen Modell selbst Gegenstand von Relationen, Abwägungen und Aushandlungsprozessen sein sollen, wobei die Diskursgerechtigkeit (bei Habermas gilt das Ideal der „herrschaftsfreien Kommunikation“) die einzige absolute Metanorm darstellt. Es steht also ein System innerweltlicher, menschlicher Beziehungen (so Habermas) gegen ein System, in dem vorrangig die Gottesbeziehung des Menschen normativ wirkt (so Ratzinger).

Unser Grundgesetz nimmt beide Traditionen auf, indem es uns an die Verantwortung „vor Gott und den Menschen“ erinnert. Doch dieses Bewusstsein geht immer mehr verloren und muss anthropogenen Allmachtsphantasien einer „bornierten Aufklärung“ (Habermas) Platz machen, die Glaube und Religion als „unvernünftig“ ablehnt. Dennoch, so Habermas, müssten die Kriterien der Einordnung der Menschen in eine Wert- und Rechtsordnung vernünftig vermittelbar sein, ein theologischer Dogmatismus könne hingegen nur scheitern. Aus katholischer Sicht ist das gewährleistet, da göttliche Gebote vom Menschen nicht befolgt werden sollen, weil sie Gebote Gottes sind, sondern weil sie sich in ihrem Regelungsgehalt einer von Gott und Mensch geteilten Vernunft als gut zu erkennen geben. Umgekehrt, so Habermas weiter, sei auch ein wissenschaftlicher Dogmatismus fehl am Platz. Habermas betont, dass das säkulare Bewusstsein der Wissenschaft lernen müsse, der Religion nicht von vornherein den Wahrheitsgehalt abzusprechen, denn – so der Philosoph mit Blick auf die boomenden Neurowissenschaften – „naturalistische Weltbilder genießen keineswegs prima facie Vorrang vor religiösen Auffassungen.“

Die eschatologische Dimension des theologischen Denkens könne, so Habermas, die normative Sicht von Recht und Politik erweitern, weil und soweit sie an die Notwendigkeit einer kontextsensitiven Beachtung von vergangenem Leid und künftigem Potential erinnert, was verhindere, das sich statische „Idealordnungen“ durchsetzen können. In diesem Sinne bilde der „öffentliche Vernunftgebrauch“ unter Einschluss „religiöser Überlieferungen“ ein „Widerlager zur Hegemonie einer auf Nutzenmaximierung eingeschworenen Zweckrationalität“, was deutlich an Benedikts Diktum von der „geweiteten Vernunft“ erinnert. Das Christentum ist eine wesentliche kulturelle Wurzel von Moral und Recht (Habermas) und daher für unsere Gesellschaft unverzichtbar (Ratzinger). Religion und Wissenschaft spielen als Ausdruck der Vernunft sowohl bei Ratzinger als auch bei Habermas eine berechtigte Rolle beim Versuch des Menschen, zu einer Selbstvergewisserung (Anthropologie) und einer Orientierung in der Welt (Ethik) zu gelangen. 

Was bedeutet das nun konkret? In einem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung zur Leifrage „Wie viel Religion verträgt der liberale Staat?“ äußerte sich Habermas vor einigen Jahren wie folgt: „Die Religionsgemeinschaften dürfen, solange sie in der Bürgergesellschaft eine vitale Rolle spielen, nicht aus der politischen Öffentlichkeit in die Privatsphäre verbannt werden, weil eine deliberative Politik vom öffentlichen Vernunftgebrauch ebenso der religiösen wie der nichtreligiösen Bürger abhängt. Wenn die schrille Polyfonie aufrichtiger Meinungen nicht unterdrückt werden soll, dürfen die religiösen Beiträge zu moralisch komplexen Fragen wie Abtreibung, Sterbehilfe, vorgeburtliche Eingriffe in das Erbgut usw. nicht schon an der Wurzel der demokratischen Willensbildung abgeschnitten werden. Religiösen Bürgern und Religionsgemeinschaften muss es freistehen, sich auch in der Öffentlichkeit religiös darzustellen, sich einer religiösen Sprache und entsprechender Argumente zu bedienen.“ Damit bekräftigt Habermas im Grunde nicht mehr als die Geltung des Grundrechts auf Religionsfreiheit, doch ist diese ja gerade in ihrer Auslegung als Religionsausübungsfreiheit zunehmend gefährdet – auch hierzulande.

Habermas wäre aber nicht der Denker einer um Interessenausgleich bemühten Kommunikations- und Handlungstheorie, der er bekanntlich war, hätte er nicht zugleich eine Einschränkung formuliert: „In einem säkularen Staat müssen sie freilich auch akzeptieren, dass der politisch relevante Gehalt ihrer Beiträge in einen allgemein zugänglichen, von Glaubensautoritäten unabhängigen Diskurs übersetzt werden muss, bevor er in die Agenden staatlicher Entscheidungsorgane Eingang finden kann. Es muss gewissermaßen ein Filter zwischen die wilden Kommunikationsströme der Öffentlichkeit einerseits und die formalen Beratungen, die zu kollektiv bindenden Entscheidungen führen, andererseits eingezogen werden. Denn staatlich sanktionierte Entscheidungen müssen in einer allen Bürgern gleichermaßen zugänglichen Sprache formuliert und gerechtfertigt werden können.“

Das bedeutet zum Beispiel, dass sich die Kirche um eine Verkündigung ihrer Morallehre bemühen muss, die anschlussfähig ist an säkulare Konzeptionen von Mensch, Person, Würde, Leben, Recht etc. Die säkulare Ethik ihrerseits kann jedoch umgekehrt vom Erfahrungsschatz der Religionen profitieren, auch ohne ihren Offenbarungsgehalt zu übernehmen – das gelingt ohnehin nur im Glauben. Und den kann man nicht erzwingen. Darin waren sich Jürgen Habermas und Joseph Ratzinger wieder einig.

Josef Bordat


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