Die Widerspruchslösung beim Besitz von Immobilien

Der aktuelle Gesundheitsminister in Deutschland, Jens Spahn, plant für die Organspende die sogenannte Widerspruchslösung. Jeder, die hat zu Lebzeiten einer Organentnahme nach dem Tod nicht widersprochen habe, sei damit automatisch Organspender.

Dass dieses Vorhaben ethisch problematisch ist, habe ich bereits thematisiert. Gestern hörte ich, dass die Grünen die Entscheidungslösung präferieren und durchsetzen wollen, nach man beispielsweise dann, wenn man seinen Personalausweis auf einer Behörde abholt, ankreuzen muss, ob man nach dem Tod Organspender sein möchte, ja oder nein. Diese Lösung ist ethisch korrekt, weil hier eine bewusste Entscheidung vorliegt.

Kürzlich hörte man von dem JUSO Vorsitzenden Kevin Kühnert, der die Nachwuchsorganisation der SPD leitet, es sei doch sinnvoll, wenn jeder gerade mal eine Wohnung oder ein Haus besitzen würde. Der Hintergrund für diese Äußerung war, dass der Wohnraum in Deutschland viel zu teuer ist.

Vielleicht könnte man die Gedanken von Jens Spahn und Kevin Kühnert kombinieren. Jeder, der mehr als eine Wohnung besitzt, wird automatisch enteignet und behält nur noch eine einzige Wohnung. Es sei denn, er hat innerhalb einer Frist von zwei Wochen widersprochen. Wäre das mal was?

Ist nicht ernst gemeint. Dieser Gedanke sollte nur einmal die Grenzwertigkeit der Widerspruchslösung bei der Organspende deutlich machen. Denn spätestens dann, wenn es nicht um Tote geht, denen man irgendwelche Organe ja einfach so entnehmen könnte, denn Tote widersprechen ja nicht, wird klar, dass die Leute bei Immobilien natürlich überhaupt keinen Spaß verstehen. Und vermutlich auch zu recht.

Wenn beispielsweise ein Ehepaar Jahr um Jahr gearbeitet hat, auf Urlaub verzichtet und sich angestrengt hat, um ein weiteres Haus oder eine weitere Wohnung zu kaufen, vielleicht auch zwei, beispielsweise um den Kindern später eine Wohnung als Start ins Leben geben zu können, wäre es ja nicht ganz korrekt, wenn all diese Mühe und Lebensleistung mit einem Schlag vergemeinschaftet und somit dem Ehepaar entrissen werden würde.

Die Vergemeinschaftung von Wohneigentum ist deswegen als äußerst kritisch anzusehen. Ebenso wie die automatische Vergemeinschaftung von Organen Verstorbener. Beides hätte wohl problematische Folgen für den Rechtsstaat.


Entdecke mehr von god.fish

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

1 Arbeit Architektur Bayern Berlin Beziehung Beziehungen Bibel Bilder blau Blumen Christen Christentum Corona Coronavirus demokratie Details Deutschland Donald Trump EKD Essay Essen Ethik EU Europa Evangelisch Farben Flüchtlinge Fotografie Fotos frieden funny.casa Gedanken Gedichte gelb Gemeinde Geschichte Gesellschaft Gesundheit Glaube Gott grün Herbst Highlight Hoffnung Humor Impressionen italien Jesus Jesus.casa Katholisch kinder Kirche Klimaerwärmung krankheit Krieg Kultur Kunst Leben Lebenshilfe Liebe Medien menschen Menschenrechte Musik Musikgeschichte münchen München inside Nachgedacht Nato Natur neu Olaf Scholz Ostern Pandemie philosophie photography Politik Psychologie Putin Religion Russland Satire Sprache sunshine.casa Theologie Tod Toleranz Ukraine Universum Urlaub usa verantwortung video Weihnachten winter Wirtschaft yellow.casa Zivilcourage Zukunft


Kommentare

Ein Kommentar zu „Die Widerspruchslösung beim Besitz von Immobilien“

  1. I would object strongly to that approach to organ donation. Thanks for broaching this subject.

Kommentar verfassen

Entdecke mehr von god.fish

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen