Solidarität statt Selbsttötung

Josef Bordat. Post für die Volksvertreter und eine Aktion vor dem Reichstag: Das Bündnis Solidarität statt Selbsttötung macht mobil gegen geplante Sterbehilfe-Regelung

§ 218 StGB kennt man für gewöhnlich, auch wenn man nicht zum Juristen ausgebildet wurde. Doch von § 217 StGB hat kaum jemand je gehört, der nicht gerade vom Fach ist. Kein Wunder: Seit dem 1. April 1998 gibt es keinen § 217 StGB mehr. Von 1872 bis 1998 wurde in der gestrichenen Norm die Rechtsfolge der Tötung eines nichtehelichen Kindes festgestellt, immer wieder in leicht veränderten Formulierungen.>mehr.

foto:(c)Ich-und-Du / pixelio.de


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