Josef Bordat. Rückblick: Wie das Handelsblatt (sic!) meldet, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein Grundsatzurteil zur kommerziellen Verwertung von Menschen gefällt (AZ: C-34/10).
Danach dürfen „menschliche embryonale Stammzellen“ nicht „für die wissenschaftliche Forschung patentiert und vermarktet“ werden; ob für andere Zwecke wohl, steht nicht im Urteil. Doch auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahme! Der Gerichtshof sieht eine prinzipielle Patentierungsmöglichkeit gegeben, wenn „Stammzellen für eine Therapie oder Diagnose zum Nutzen des Embryos“ zum Einsatz kämen.>mehr.
foto: (c) Sabine Ullmann / pixelio.de



Kommentar verfassen