Kein Patent auf Menschen

Josef Bordat. Rückblick: Wie das Handelsblatt (sic!) meldet, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein Grundsatzurteil zur kommerziellen Verwertung von Menschen gefällt (AZ: C-34/10).

Danach dürfen „menschliche embryonale Stammzellen“ nicht „für die wissenschaftliche Forschung patentiert und vermarktet“ werden; ob für andere Zwecke wohl, steht nicht im Urteil. Doch auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahme! Der Gerichtshof sieht eine prinzipielle Patentierungsmöglichkeit gegeben, wenn „Stammzellen für eine Therapie oder Diagnose zum Nutzen des Embryos“ zum Einsatz kämen.>mehr.

foto: (c) Sabine Ullmann  / pixelio.de


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Kommentare

Ein Kommentar zu „Kein Patent auf Menschen“

  1. Gute Entscheidung: Karlsruhe folgt Luxemburg. – http://www.domradio.de/aktuell/85265/wir-brauchen-wirksame-ethische-standards.html

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