Ein Gericht urteilt: Beschneidung ist Körperverletzung. Aber was ist mit der Religionsfreiheit? Beide Seiten haben recht – und auch wieder nicht.
Natürlich Köln. In der heiligen Stadt am Rhein wird gerade ein Stück nachgespielt, das schon zweitausend Jahre alt ist. Es geht um die Beschneidung von Jungen. Darf man das? Muss man es sogar, um der Religion zu dienen? Oder ist der Schnitt am Gemächt nicht vielmehr ein tiefer Eingriff in die Freiheit und die Selbstbestimmung des Individuums?>mehr.
foto:Fernando Takai, flickr.com




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