„Landgericht Köln verbietet Judentum in Deutschland“

Josef Bordat. „SuR_LK“ kennt sich aus: „Die Beschneidung einfach verschieben und zum Volljährigkeitsritual machen, Problem gelöst, zusätzlich kann jeder selbst entscheiden ob er mag oder nicht.“, so setzt sie/er es keck in die Kommentarbox eines Die Zeit-Artikels zum Beschneidungs-Urteil des Landgerichts Köln. „Später kann jeder junge Mann für sich selbst entscheiden, ob er sich aus religiösen oder anderen Gründen beschneiden lassen will“, pflichtet „noprincess“ ihr/ihm bei.

Das Problem ist nun nicht, dass anonyme Kommentatoren im Internet so zum Thema Beschneidung stehen, sondern dass ein deutsches Gericht dieselbe Haltung einnimmt, wenn es die Religionsfreiheit der Eltern als für „nicht unzumutbar beeinträchtigt“ ansieht, wenn diese künftig (gemäß Beschluss) warten müssen, „ob sich das Kind später selbst für eine Beschneidung entscheidet“.>mehr.

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> Religionsfreiheit. Opfer einer Güterabwägung.

foto: Fernando Takai,flickr.com


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