Beschneidung aus religiösem Grund ist aus Sicht des Landgerichts Köln eine strafbare Körperverletzung. Der Zentralrat der Juden sieht die Religionsfreiheit bedroht.
Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist laut einem Urteil des Kölner Landgerichts Körperverletzung. Schwerer als die Religionsfreiheit wiege das Selbstbestimmungsrecht des Kindes, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Sie verwiesen darauf, dass der Körper des Kindes durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung „dauerhaft und irreparabel verändert“ werde.>mehr.
foto: Alan,Kaptain Kobold,flickr.com



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