Wem gehört die Stadt?

Vergesellschaftung von Wohnungen: goldener Schlüssel über einer Stadt mit leuchtenden Fenstern und Weinreben an den Fassaden

Stell dir vor, dein Vermieter heißt nicht Frau Müller aus dem Erdgeschoss, sondern ist ein Konzern mit rund 130.000 Wohnungen in einer einzigen Stadt. Genau darüber wird in Berlin gerade gestritten. Linke, Grüne und SPD wollen laut ihrem Sondierungspapier große Wohnungskonzerne vergesellschaften: etwa 160.000 Wohnungen, mit höchstens 16 Milliarden Euro Entschädigung. Kanzler Merz hält das für wirtschaftlich schädlich, Vonovia für verfassungswidrig, und heute beginnen die Koalitionsverhandlungen. Dahinter steckt eine Frage, die älter ist als jedes Grundgesetz: Wem gehört eigentlich, was alle zum Leben brauchen?

Was in Berlin auf dem Tisch liegt

Die Eckdaten sind schnell erzählt. Betroffen wären Unternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen in der Stadt, fünf Konzerne, darunter Vonovia, Adler, Heimstaden und Covivio. Ein Grundbestand von 10.000 Wohnungen dürfte bei ihnen bleiben, Neubauten ab 2021 und Genossenschaften blieben außen vor. Die Wohnungen sollen in eine Anstalt öffentlichen Rechts wandern. Ein Gesetz soll Mitte 2028 vorgelegt werden und frühestens 2029 greifen. Rechnerisch kämen auf eine Wohnung gut 100.000 Euro Entschädigung, deutlich weniger als der Marktwert. Rückenwind holt sich die Linke beim Volksentscheid von 2021, bei dem rund 57 Prozent für die Enteignung großer Konzerne stimmten.

Die Gegenseite hat ebenfalls Zahlen. Vonovia verweist auf eine Durchschnittsmiete von 8,26 Euro pro Quadratmeter in den Berliner Beständen und auf rund 1.000 Wohnungen, die derzeit im Bau sind. Ein Bericht über eine DIW-Analyse rechnet vor, dass die Miete bei hohen Zinsen von etwa 8 auf gut 10 Euro steigen könnte, was die Linke bestreitet. Verfassungsrechtler Ulrich Battis hält den Plan für unverhältnismäßig, weil es mildere Mittel gebe. Und Innenminister Dobrindt will per Bundesgesetz die Hürden hochlegen. Dabei steht Artikel 15 des Grundgesetzes seit 1949 im Text, angewandt wurde er bisher nie. Der schärfste Einwand lautet trotzdem: Vergesellschaftung baut keine einzige neue Wohnung.

Ein Bischof, der eigentlich schlichten wollte

Zeit für einen Gast, der vor rund 1.650 Jahren in Mailand zu tun hatte: Ambrosius. Geboren um 340 in Trier, Sohn eines hohen römischen Beamten, nach dem frühen Tod des Vaters in Rom in Rhetorik und Recht ausgebildet. Um 370 wurde er Statthalter der Provinz mit Sitz in Mailand, also Verwaltungsprofi, kein Frommer im Kloster. Dann kam das Jahr 374: Die Stadt stritt erbittert über die Nachfolge des Bischofs, Ambrosius ging in die Kirche, um die Wogen zu glätten, und die Menge rief ihn zum Bischof aus. Das Problem: Er war noch nicht einmal getauft. Er wehrte sich, wurde getauft, und der Kaiser sah im Volkswillen Gottes Willen. Wer schon einmal im Gruppenchat vermitteln wollte und am Ende Admin war, ahnt, wie sich das anfühlte.

Der Neuling lernte schnell, las die Bibel mit Hilfe des Origenes und brachte die betende Schriftlesung in den lateinischen Westen. Mit der Staatsmacht legte er sich ohne Zittern an: Als der Kaiserhof 386 eine Kirche für arianische Gottesdienste beschlagnahmen wollte, hielten die Gläubigen Nachtwache in der Basilika, und es wurde gesungen. Ambrosius gilt als Wegbereiter des Gemeindegesangs. Einer, der in Mailand zuhörte, war ein junger Rhetoriker namens Augustinus, den Ambrosius 387 taufte. Am Karsamstag 397 starb er, nach dem Empfang der Kommunion.

Das Gedankenspiel: Ambrosius und der Wohnungsmarkt

Was folgt, ist ein Gedankenspiel auf Grundlage seiner überlieferten Positionen. Ambrosius hat sich zu Berlin nie geäußert, und Zitate werden ihm nicht in den Mund gelegt.

Sein einschlägiger Text heißt „Über Nabot“ und entstand in den späten 380er-Jahren. Er greift die biblische Geschichte aus dem Ersten Buch der Könige auf: König Ahab will den Weinberg des Naboth, der nicht verkaufen mag, und lässt den Mann am Ende beseitigen. Ambrosius liest das als Gleichnis auf alle, die sich holen, was ihnen nicht gehört. Nach den Darstellungen der Forschung geht er dabei von einem Grundgedanken aus: Gott hat die Erde für alle geschaffen, niemand besitzt sie so, dass andere leer ausgehen müssten. Wer viel hat, ist eher Verwalter als Eigentümer und muss Rechenschaft ablegen. Besitz an sich verteufelt er nicht. Zum Problem wird er, wenn er gehortet oder für Luxus verprasst wird, statt Bedürftigen zu helfen.

Was würde dieser Mann zur Berliner Debatte sagen? Vermutlich zuerst eine Gegenfrage: Wem dient dieser Besitz? Ein Mietshaus, das Menschen ein Zuhause gibt, wäre für ihn etwas anderes als ein Bestand, der vor allem Rendite wirft, während Mieter um ihre Bleibe zittern. Seine Beobachtung, dass sich die Reichen immer mehr einverleiben, bis sie Luft, Meer und Himmel für sich beanspruchen, passt erstaunlich gut zu Debatten über Investoren, die ganze Quartiere bündeln. Auffällig ist auch sein psychologischer Dreh: Wer immer mehr will, wirkt bei ihm nicht stark, sondern bedürftig. Ahab hatte einen Palast und starrte trotzdem auf das Gemüsebeet des Nachbarn. Auf der anderen Seite stand für ihn der Arme als Schatz der Kirche, weshalb er nach den Berichten Kirchenbesitz verkaufte, um zu helfen.

Genauso ehrlich gehört dazu: Ein Gesetz zur Vergesellschaftung hat Ambrosius nie entworfen. Seine Mittel waren Predigt, Gewissen und die Drohgebärde, öffentlich zu widersprechen. Als gelernter Jurist und Verwaltungsmann hätte er bei Fragen nach Entschädigung, Verhältnismäßigkeit und Zuständigkeit wohl nicht weggehört. Auch das ist nur ein Gedankenspiel, aber eines, das zeigt: Sein Maßstab ist die Gerechtigkeit gegenüber den Schwächsten, kein Parteiprogramm.

Was du daraus mitnehmen kannst

Bei der nächsten Wohnungsbesichtigung mit 80 Mitbewerbern im Treppenhaus wirkt das alles weniger akademisch. Die Naboth-Frage lässt sich mitnehmen: Wer wird in meinem Umfeld übergangen, weil er kleiner und leiser ist als die anderen? Das gilt im WG-Streit ums Bad genauso wie im Nebenjob, in dem einer alle Schichten abbekommt. Eine zweite Lektion betrifft den eigenen Neid: Ahab zeigt, wie aus „Ich will auch“ ein Unrecht wird, wenn niemand bremst. Und eine dritte ist ganz praktisch: Gemeingut beginnt im Kleinen, bei der Leihbibliothek, der Werkzeugkiste im Haus, dem geteilten Auto, der Nachbarschaftshilfe. Wer teilt, übt, was eine Stadt im Großen braucht.

Einordnung: Was trägt, wo es hakt

Tragfähig ist vor allem die Prüffrage: Dient dieser Besitz den Menschen, die darauf angewiesen sind? Das Grundgesetz stellt sie selbst, mit Artikel 14 („Eigentum verpflichtet“) und eben Artikel 15. Wer Vergesellschaftung pauschal für Sozialismus hält, muss erklären, warum sie in der Verfassung steht. Die Grenzen sind allerdings ebenso klar. Ambrosius liefert einen Maßstab, aber kein Rezept. Ob 16 Milliarden Euro in den Kauf alter Bestände fließen sollten oder in Neubau, entscheidet keine Predigt. Die Gegenstimmen von Merz über die Wohnungswirtschaft bis zu Verfassungsrechtlern haben Gewicht, solange offen ist, ob das Bundesverfassungsgericht die Entschädigung unterhalb des Marktwerts mitträgt, und die Mieterinnen und Mieter ein Gesetz erst 2029 spüren würden. Die überzeugendere Lesart: Der Streit ist legitim und nötig, doch ohne massenhaften Neubau und Mietschutz bleibt jede Eigentumsdebatte ein Nebenschauplatz.

Zur Fairness gehört auch die Schattenseite: Ambrosius war kein Heiliger der Toleranz. Im Streit um eine 388 in Callinicum zerstörte Synagoge stellte er sich gegen eine Wiedergutmachung. Sein Eintreten für die Armen war also nicht die ganze Geschichte, und wer ihn zitiert, sollte ihn nicht glätten. Vielleicht liegt darin der eigentliche Nutzen: Ein kluger Gedanke wird nicht deshalb richtig, weil ein Bischof ihn einmal gedacht hat. Er muss sich in der Stadt von heute bewähren, im Treppenhaus, im Grundbuch und im Haushalt. Was wäre dein Maßstab, wenn du darüber abstimmen müsstest?

Quellen


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