
In Moskau scheint man neuerdings eine Vorliebe für den Rechtsstaat entdeckt zu haben – zumindest für jenen der anderen. Während man zu Hause das Völkerrecht eher als unverbindliche Empfehlung behandelt, pocht die russische Zentralbank vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg nun ganz förmlich auf die Einhaltung feinster Verfahrensdetails.
Luxemburger Festspiele: Wenn Moskau den Rechtsstaat entdeckt
Es ist eine Ironie, die selbst eingefleischte Zyniker schmunzeln lässt: Russland, das seit 2022 die Souveränität seines Nachbarn mit Panzern „diskutiert“, zieht nun vor ein EU-Gericht, um die „Unverletzlichkeit des Eigentums“ und die „souveräne Immunität“ einzuklagen. Stein des Anstoßes ist der EU-Beschluss vom Dezember 2025, der die eingefrorenen Staatsvermögen von über 200 Milliarden Euro nicht mehr nur alle sechs Monate verlängert, sondern einfach unbefristet weggesperrt hat.
Der Brüsseler Trick mit der Mehrheit
Bisher war das Einfrieren der Gelder ein diplomatischer Eiertanz, bei dem man alle sechs Monate darauf hoffen musste, dass in Budapest oder Bratislava niemand den „Veto-Knopf“ findet. Damit ist nun Schluss. Die EU wandte im Dezember einen juristischen Kniff an: Sie stützte sich auf Artikel 122 des EU-Vertrags – eigentlich ein Notfallinstrument für Wirtschaftskrisen (bekannt aus der Pandemie).
Der Clou: Hier reicht eine qualifizierte Mehrheit. Das Einstimmigkeitsprinzip wurde elegant umschifft, was die russische Zentralbank nun als „schwerwiegenden Verfahrensverstoß“ rügt. Es ist fast rührend, wie besorgt man sich in Moskau plötzlich um die Einhaltung der EU-Verträge zeigt.
Die „Festung“ Euroclear
Der Großteil der Gelder liegt beim Finanzdienstleister Euroclear in Belgien. Dort stapeln sich die Milliarden, während die EU bereits Pläne geschmiedet hat, diese als Sicherheit für Ukraine-Kredite in Höhe von bis zu 165 Milliarden Euro zu nutzen.
Besonders pikant: Der EU-Beschluss enthält eine Klausel, die russische Klagen vor EU-Gerichten eigentlich ausschließen soll. Moskau kontert nun, dass dies ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Zugang zur Justiz sei. Man könnte sagen: Die EU hat die Tür verriegelt, aber Russland versucht nun, durch das Fenster der Rechtsstaatlichkeit wieder einzusteigen.
Während die Ukraine um ihre Existenz kämpft, streiten sich hochbezahlte Juristen in Luxemburg darüber, ob man ein Veto umgehen darf, um das Geld eines Aggressors einzubehalten. Sollte Russland gewinnen, wäre das der ultimative Beweis dafür, dass der europäische Rechtsstaat so gut funktioniert, dass er sich im Zweifelsfall sogar selbst entwaffnet.
Quellen & Aktuelle Analysen (Stand: März 2026)
- Bloomberg (03.03.2026): Russia’s central bank sues EU over frozen state assets.
- Beck-aktuell / dpa (Dezember 2025): Analyse zur Nutzung von Art. 122 AEUV zur Umgehung von Vetos.
- Max-Planck-Institut (Januar 2026): Rechtliche Bewertung der „Reparations-Darlehen“ und der Haftungsrisiken für Euroclear.
- ZEIT Online (12.12.2025): EU einigt sich auf dauerhaftes Einfrieren russischer Vermögen.



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