
Eine generelle Kennzeichnung von KI-generierten Texten ist weder sachlich noch logisch gerechtfertigt. Zumindest in vielen Fällen nicht.
- Werkzeuge sind nicht kennzeichnungspflichtig
Man kennzeichnet auch nicht, ob ein Text mit einer Schreibmaschine, einem Computer oder per Hand geschrieben wurde. Auch der Einsatz von Rechtschreibprüfung, Thesaurus oder Übersetzungssoftware wird nicht offengelegt. Die Art des Werkzeugs ändert nichts am Wert oder der Qualität des Textes. - Menschliche Steuerung bleibt zentral
KI erstellt Texte nicht autonom, sondern auf Anweisung. Der Mensch gibt Thema, Vorgaben und Intention vor und nimmt oft Überarbeitungen vor. Die endgültige Form des Textes bleibt ein menschliches Produkt. - Sekundärliteratur wird auch nicht offengelegt
Texte basieren oft auf externen Quellen. Eine wissenschaftliche Arbeit verweist auf Quellen, aber ein journalistischer oder literarischer Text nennt nicht jede Inspirationsquelle. Warum sollte dies bei einer KI-gestützten Texterstellung anders sein? - Plausibilitätsprüfung ist entscheidend, nicht die Methode
Letztlich zählt die Qualität und inhaltliche Richtigkeit des Textes, nicht das Werkzeug. Faktenprüfung, Stilkontrolle und Überarbeitung sind entscheidender als die Frage, ob KI zum Einsatz kam.
Eine generelle Kennzeichnung von KI-generierten Texten wäre daher inkonsequent und unnötig. Was zählt, ist der Inhalt – nicht das Werkzeug.



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