In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe seit 2002 erlaubt.
Aktive Sterbehilfe bedeutet, dass ein Arzt einem Menschen, der sterben will, eine Substanz verabreicht oder spritzt, so dass dieser Mensch dann verstirbt.
2016 hatte eine Ärztin in den Niederlanden eine schwer demenzkranke Frau mit aktiver Sterbehilfe getötet. Diese Frau lag in einem Pflegeheim und hatte in einer Patientenverfügung für den Fall, dass sie an schwerer Demenz erkrankt sein sollte, verfügt, dass sie dann aktive Sterbehilfe bekommen wolle.
Pikant wird der Fall dadurch, dass die demente Frau zum Zeitpunkt der aktiven Sterbehilfe nicht mehr ansprechbar war, es aber offensichtlich Signale gegeben habe, wonach sie weiterleben wollte. Dennoch wurde an ihr aufgrund ihrer Patientenverfügung aktive Sterbehilfe vollzogen.
Ich formuliere das jetzt einmal etwas deutlicher: die Frau war zwar nicht mehr richtig bei Bewusstsein, wollte aber vermutlich weiterleben. Dennoch wurde ihr aktiv das Leben beendet. Stand eben dummerweise so auf dem Papier.
Da fehlen einem eigentlich die Worte.
In Deutschland muss man bei so etwas schnell an die Gräueltaten der Nationalsozialisten denken, welche sie den „guten Tod“ nannten, Euthanasie. Gut war dieser Tod nicht, denn Menschen, die angeblich das Leben nicht verdient hätten, wurden aktiv und gegen ihren Willen von den Nazis und ihren Helfern getötet.
In dubio pro reo, so lautet ein alter lateinischer Spruch. Im Zweifel für den Angeklagten. Dies sollte auch für das Leben gelten. Im Zweifel für das Leben. In den Niederlanden sieht man das offensichtlich anders.
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