Josef Bordat. Wirklich nicht. Ich habe mal nachgerechnet: Selbst wenn ich ein schlechter Mensch wäre – also: noch schlechter als ohnehin -, so wäre es mir dennoch nicht möglich, einen Millionenbetrag an Steuern zu hinterziehen. Das liegt unter anderem daran, dass ich (derzeit) nicht zu Steuerzahlungen in dieser Höhe verpflichtet bin. Ich käme also für den Tatbestand einer mit Gefängnisstrafe belegten Steuerhinterziehung (über eine Million Euro) gar nicht erst in Frage.
Soweit die Rechtsseite, auf der vielleicht solche Fallunterscheidungen durchgeführt werden müssen, um die Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe in das Recht des Bürgers zu wahren – und der Entzug äußerer Freiheit gehört ja zu diesem.
Nun zur Moral…>mehr. …und hier: ein letzes Mal zu > Ulrich H.
Lesen Sie auch:
> Eröffnung der Misereor Fastenaktion 2014
> Weltgebetstag und Friedensgebet
> Bekenntnisfreiheit, Recht auf
Bild:MG



Kommentar verfassen