Josef Bordat. In Texas sollten Abtreibungen nach der 20. Schwangerschaftswoche verboten werden. Dass und warum dies nicht gelang, wird derzeit in der TAZ bejubelt. Das ist eigentlich nicht die Nachricht, die mich interessiert, obgleich es Bände spricht. Mich interessiert vielmehr, wie sich mit immer weicheren Konditionen im Lebensschutz die Befürworter einer weitestgehenden Liberalisierung selbst widerlegen.
Denn: Die Tatsache, dass ein fünf Monate alter Embryo weit genug entwickelt ist, um Schmerzen zu empfinden, zeigt zum einen, dass es bei der 12-Wochen-Frist gar nicht um „Empfindungsfähigkeit“ und „Schmerzfreiheit“ geht, sondern um pragmatische Fragen der Durchführbarkeit von Abtreibungen. Ahnen konnte man das schon vorher, denn die Frage, ab wann Hirnströme auftreten, so dass man von „Bewusstsein“ – im biologistischen Sinne! – sprechen kann, ist nicht eindeutig beantwortet und auch nicht eindeutig zu beantworten. Je nachdem, welche Ansprüche man an „Hirnströme“ stellt (Reicht ihre nachweisliche Existenz, also: „Strom fließt“ oder braucht es die Ausbildung eines gleichförmigen Wellenprofils auf dem Bildschirm?), liegt der erste Zeitpunkt ihres Auftretens mit handelsüblichen Messverfahren zwischen der 6. und der 24. Schwangerschaftswoche. Irgendwo mittendrin liegt dann die 12-Wochen-Frist nach § 218 StGB...>mehr.
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foto: Arzt / pixelio.de



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