Josef Bordat. Drei Texte liefern Argumente gegen den geplanten § 217 StGB – und für das Leben
Das Thema Sterbehilfe, wie es im Zuge der (kaum bemerkbaren) Verhandlungen um die Neufassung des Strafrechtsparagraphen § 217 adressiert wird, ist ein Lebensrechtsthema. Damit ist es ein ganz zentrales Thema für das menschliche Selbstverständnis. Jede qualifizierte Positionierung ist daher zu begrüßen. Als eine solche darf eine Textsammlung in der Edition Sonderwege bei Manuscriptum gelten, die sich kritisch mit Sterbehilfe und Suizid auseinandersetzt und dabei kein Blatt vor den Mund nimmt. Der Begriff „Euthanasie“ fällt bereits im Klappentext und ruft historische Bilder auf: Kranke, behinderte, alte Menschen, „unwertes Leben“, „unnütze Esser“ werden beseitigt, um die „Volksgemeinschaft“ zu entlasten.
Das geht freilich über die momentane…>mehr.
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Politik auf Leben und Tod
Embryonenschutz, Stammzellforschung, Präimplantationsdiagnostik. Immer öfter – entsprechend dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt – stehen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vor Entscheidungen, bei denen es unmittelbar um Leben und Tod geht. Die Medien sprechen von „Gewissensentscheidungen“, um sie vom Alltagsgeschäft abzuheben. Grundsätzlich stellt sich angesichts dessen folgende Frage: Soll es in Angelegenheiten von Leben und Tod überhaupt die Möglichkeit geben, verbindliche parlamentarische Entscheidung zu treffen? Liegt dabei nicht eine „Machtüberschreitung von Parlamenten“ vor (so Papst Johannes Paul II. mit Blick auf gesetzliche Regelungen zur Abtreibung)? Ich will dieser Frage einmal nachgehen…>mehr.
Kafka und Kirche
Wir haben in der öffentlichen Debatte über Kirchenthemen einen interessanten Punkt erreicht: Zu bestimmten Schlagwörtern („Pille danach“, „Missbrauch“) wird – ganz unabhängig vom Inhalt und vom Bezug einer Nachricht – ein Kommentarautomatismus angestoßen, in dem Vorhaltungen und Unterstellungen als selbsttragende Bausteine in beliebiger Weise permutieren. Damit entsteht eine Diskurssituation, in der es nicht mehr um…>mehr.
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