Die Reichweite der Religionsfreiheit

SONY DSCJosef Bordat. Gemessen an den Rechtstexten Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Welt), Europäische Menschenrechtskonvention (Europa) und Grundgesetz (Deutschland) sowie den maßgeblichen Kommentaren dazu meint Religionsfreiheit die Freiheit zur Ausübung von Religion im öffentlichen Raum.

Welchen Sinn sollte Religionsfreiheit sonst auch haben? Wenn religiöse Symbole oder religiöse Betätigung im öffentlichen Raum grundsätzlich verboten sein sollen, dann kann der einzelne Bürger seine Religion eben nicht frei leben. Ihm bliebe nur die Betätigung im Privaten. Handlungen in Privatwohnungen, Clubhäusern oder Vereinsheimen sind aber ohnehin in besonderer Weise geschützt, dazu bräuchte es kein besonderes Freiheitsrecht. Religionsfreiheit muss im Kanon der Menschenrechte eben deshalb extra aufgeführt werden, weil sie auf Ausübung von Kultus und Ritus im öffentlichen Raum zielt und damit die Gemeinschaft betrifft.

In unseren Tagen wird Religionsfreiheit…>mehr.

foto: Kalyan Chakravarthy, kalyan02,flickr.com


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Kommentare

Ein Kommentar zu „Die Reichweite der Religionsfreiheit“

  1. Avatar von F. M.

    Haben Sie Angst, dass demnächst Fronleichnamsprozessionen in Tuntenhausen verboten werden? Oder Leonhardiritte in Desselbrunn? Müssen Sie nicht haben! So weit reicht die Religionsfreiheit und die Menschenrechte, die von unserer freiheitlich verfassten Demokratie garantiert werden allemal.

    Umgekehrt wird die richtige Frage daraus. Wie weit reichen die Menschenrechte (vor allem die für Frauen!) in die römisch-katholische Kirche hinein? Das fängt ja nicht erst beim Koalitionsrecht an und hört bei persönlichen Freiheitsrechten noch lange nicht auf.

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