Josef Bordat. Gemessen an den Rechtstexten Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Welt), Europäische Menschenrechtskonvention (Europa) und Grundgesetz (Deutschland) sowie den maßgeblichen Kommentaren dazu meint Religionsfreiheit die Freiheit zur Ausübung von Religion im öffentlichen Raum.
Welchen Sinn sollte Religionsfreiheit sonst auch haben? Wenn religiöse Symbole oder religiöse Betätigung im öffentlichen Raum grundsätzlich verboten sein sollen, dann kann der einzelne Bürger seine Religion eben nicht frei leben. Ihm bliebe nur die Betätigung im Privaten. Handlungen in Privatwohnungen, Clubhäusern oder Vereinsheimen sind aber ohnehin in besonderer Weise geschützt, dazu bräuchte es kein besonderes Freiheitsrecht. Religionsfreiheit muss im Kanon der Menschenrechte eben deshalb extra aufgeführt werden, weil sie auf Ausübung von Kultus und Ritus im öffentlichen Raum zielt und damit die Gemeinschaft betrifft.
In unseren Tagen wird Religionsfreiheit…>mehr.
foto: Kalyan Chakravarthy, kalyan02,flickr.com



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