Das Justizministerium erklärte, dass die religiöse Beschneidung von männlichen Säuglingen und Knaben hierzulande straflos sei. Man könnte sich aber auf Gewohnheitsrecht berufen.
Wien. Nach dem Urteil eines Kölner Gerichts wird auch in Österreich diskutiert, ob die rituelle Beschneidung erlaubt ist. Das Justizministerium erklärte, dass die religiöse Beschneidung von männlichen Säuglingen und Knaben hierzulande straflos sei. Doch das ist keineswegs eindeutig.>mehr.
foto: Ole C Eid,flickr.com



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