Josef Bordat. 1. Ich habe in den letzten Tagen mit einigen Jüdinnen und Juden bzw. Judaistinnen und Judaisten korrespondiert, die sich alle insbesondere über die Rahmung der „Beschneidungsdebatte“ als Fall einer Grundrechtskollision erregten, also darüber, dass unterstellt wird, mit der Ausübung der Religionsfreiheit (i.e. der Beschneidung) werde in das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit eingegriffen und dadurch das Kindeswohl gefährdet.
In Wirklichkeit hätten jüdische Eltern mit der körperlichen Versehrung durch die Beschneidung gerade das Kindeswohl im Auge. Das „Recht auf körperliche Unversehrtheit“ stehe also in Wahrheit nicht nur dem „Recht auf freie Religionsausübung“ gegenüber, sondern für den Fall der Versehrung im Zuge der Beschneidung nichts geringerem als dem Kindeswohl selbst.>mehr.
foto:Fernando Takai, flickr.com



Kommentar verfassen