Entschädigung für Kindsmörder: Rechtens, aber nicht richtig

Die Richter, die Magnus Gäfgen 3.000 Euro Entschädigung zusprachen, haben nur ihren Job gemacht. So kann man es sehen. Verstehen kann man das Urteil nicht. Ein Kommentar.

Zumindest juristisch gesehen liegt der Fall, der jetzt die Gemüter erregt, doch ganz einfach. Da ist einem Tatverdächtigen von Polizeibeamten Folter angedroht worden, ein Gericht hat diese Polizisten dafür vor Jahren verurteilt. Und nun möchte der Betroffene Schadenersatz haben.>mehr.

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foto:Curious Expeditions: Skull of a Murdered Child ll


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