Religion an der Schule: Urteil der Angst im Gebetsstreit

Pedestrians walk pass by the new built Omar Ibn Al-Khattab-Moschee mosque at Islamic Maschari-Center in Berlin

Berliner Schulen dürfen muslimischen Kindern verbieten, auf dem Schulgelände in der Pause zu beten. Der Richterspruch mag vertretbar sein, mutig ist er nicht.

An Berliner Schulen wird es keine Gebetsräume für muslimische Schulkinder geben. Mit diesem Urteil hob das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag eine Entscheidung der Vorinstanz auf. Konkret besagt der Richterspruch: Eine Schule darf einem muslimischen Schüler das Gebet auf dem Schulgelände außerhalb des Religionsunterrichts verbieten. > mehr.
foto: picapp.com


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Kommentare

3 Kommentare zu „Religion an der Schule: Urteil der Angst im Gebetsstreit“

  1. Avatar von meryemdeutschemuslima
    meryemdeutschemuslima

    *Kopfschüttel*
    …so ein blödsinniges Urteil…zitierte Münchner Merkur heute doch aus der Begründung, das Ritualgebet hätte „Demonstrationscharakter“ – das Gegenteil ist der Fall, das Gebet, das gehalten wird, damit andere es sehen ist Heuchelei und damit ungültig. Weshalb die Lösung ein Zimmer aufzuschließen doch perfekt war.

    Auch wenn es die Möglichkeit gibt, Gebete zusammenzulegen (so hat es auch ein Islamwissenschaftler als Gutachter gesagt) – dieses ist je nach Rechtsschule von unterschiedlichen Bedingungen abhängig und so lange wie die Kinder heute oft in der Schule sind, bis in den späten Nachmittag – da sind selbst zusammengelegte Gebete in der Zeit „fällig“.

    Was wollen sie denn tun, wenn die muslimischen Kinder trotzdem beten? Sie vom Teppich zerren? Ich würde mir das nicht verbieten lassen, wem tut das schließlich weh? Inschallah gibt´s noch eine nächste Instanz.

    Was ist eigentlich, wenn ein Katholik vor der Klausur ein Kreuz schlägt? Sind Stoßgebete auch verboten?

  2. Avatar von meryemdeutschemuslima
    meryemdeutschemuslima

    Ja richtig so. In Krankenhäusern geht es doch in der Tat auch, ich hab schon einige Male bei Klinikaufenthalten die Räume genutzt. Und im Job immer im Fitnessraum gebetet. wo ist denn bloß das Problem?

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