Berliner Schulen dürfen muslimischen Kindern verbieten, auf dem Schulgelände in der Pause zu beten. Der Richterspruch mag vertretbar sein, mutig ist er nicht.
An Berliner Schulen wird es keine Gebetsräume für muslimische Schulkinder geben. Mit diesem Urteil hob das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag eine Entscheidung der Vorinstanz auf. Konkret besagt der Richterspruch: Eine Schule darf einem muslimischen Schüler das Gebet auf dem Schulgelände außerhalb des Religionsunterrichts verbieten. > mehr.
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