Das Kopftuch und der europäische Gerichtshof

Der europäische Gerichtshof entschied vor kurzem, dass das Tragen eines Kopftuchs in der Arbeit unter besonderen Voraussetzungen vom Arbeitgeber untersagt werden kann. Letztlich haben aber die Gerichte des jeweiligen Landes auch noch mitzureden.

Besondere Voraussetzungen seien dann gegeben, wenn ein Unternehmen nachweisen könne, dass es auf weltanschauliche Neutralität im Umgang mit Kunden angewiesen ist.

Hier müsste man allerdings einmal nachfragen: Welcher Mensch ist weltanschaulich neutral?

Selbst, wenn man religiöse Symbole wie das Kopftuch, das Kreuz oder die Kippa unter bestimmten Umständen in einer Arbeit untersagen kann oder könnte, ist das Nichttragen derselben nicht automatisch eine weltanschauliche Neutralität, sondern alles andere als neutral, verhindert es doch die gelebte Pluralität, die einer Demokratie innewohnt und innewohnen sollte.

Der Verzicht auf religiöse Symbole ist keine weltanschauliche Neutralität.


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Ein Kommentar zu „Das Kopftuch und der europäische Gerichtshof“

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