Klimaschutz als Grundrecht

Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat gestern klar gemacht, dass es ein Recht der Menschen darauf gibt, dass das Klima auch in Zukunft noch ein normales Leben ermöglicht.

Damit ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wahrscheinlich auch für andere Länder wegweisend. Dieses Recht kann nun auch eingeklagt werden.

Die Bundesregierung muss nun genauer darstellen, wie sie dieses Ziel erreichen wird realistischerweise.

Worum es genau geht, können Sie hier nachlesen.


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