Geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland. Zwei Fragen, eine Antwort.

Vor einiger Zeit hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe gekippt. Neuerdings darf man also eine solche Sterbehilfe in Anspruch nehmen, sofern sichergestellt ist, dass man aus freiem Willen handelt und sterben möchte.

Wie frei ist aber der Wille von jemandem, der unter Schmerzen leidet und sich aus diesem Grund dazu entscheidet, eine geschäftsmäßige Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen?

Und wie frei ist der Wille von jemandem, der unter großen Ängsten leidet, dass alles einmal ganz schlimm kommen könnte und er vielleicht Schmerzen bekommen könnte?

In beiden Fällen möchten die Menschen im Grunde nicht sterben. Ihr freier Wille ist es eigentlich, frei von Schmerzen zu sein und frei von Ängsten.

Das Mittel der Wahl wäre also demnach eine gute Palliativmedizin, die in Deutschland eine hohe Qualität hat und Schmerzen tatsächlich abstellen kann.


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